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#1
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| Guten Morgen, ich bin in Elternzeit, möchte aber nicht zu meinem alten Arbeitgeber zurückkehren sondern habe mich neu beworben und ein Jobangebot zum 1.2.12 erhalten, das ich mündlich bereits angenommen habe. Laut meinem gültigen Arbeitsvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Über eine fristgerechte Kündigung könnte ich den neuen Job also frühestens zum 1.3. beginnen, wenn ich jetzt schnell noch bis zum 31.12.11 kündige. Meine Frage dazu: wenn ich meinem aktuellen Arbeitgeber eine Aufhebung meines Vertrages zum 31.1.12 anbiete (ich bin nicht sicher, ob er darauf eingehen würde), schadet mir das? Alternativ würde ich schnell eine Kündigung abschicken, nehme dann aber in Kauf, dass ich quasi den ganzen Februar "zweigleisig" fahre und später aufgrund der Zeugnisse jeder potenzielle neue AG die Überschneidung sehen kann. Schadet mir das mehr als ein Zeugnis meines aktuellen Arbeitgebers, in dem die Aufhebung erwähnt ist? Ich muss mich also entscheiden, ob ich meinem derzeitigen Arbeitgeber eine Aufhebung tatsächlich anbiete. Wie seht ihr das? Welche Lösung ist für mich günstiger? Ich würde an die Aufhebung keinerlei Bedingungen knüpfen: alten Urlaub verfallen lassen etc... Das Verhältnis zu meinem aktuellen Arbeitgeber ist völlig zerrüttet, ein Telefonat zur Klärung kommt nicht in Frage. Vielen Dank schonmal vorab, oetker |
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#2
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| Zuerst benötigst du einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit deinem neuen Arbeitgeber, vorher würde ich nicht kündigen. Das Problem ist natürlich die Kündigungsfrist, da hilft soweit ich das sehe nur ein Aufhebungsvertrag. Ungemütliche Situation ...
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Counselor für den nützlichen Beitrag: | ||
oetker (20.12.2011) | ||
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#3
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| Ich kenne mich mit den Vorschriften über Kündigung in der Elternzeit nicht allzusehr aus. Trotzdem will ich auf diese Vorschrift aufmerksam machen: Zitat:
Weiß da jemand genaueres? |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Tomasius für den nützlichen Beitrag: | ||
oetker (20.12.2011) | ||
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#4
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| Herzlichen Dank für die schnellen Antworten, das ist ja fantastisch hier! Ich habe bereits durch einen Anwalt prüfen lassen a) dass ich normal mit meiner im Vertrag vereinbarten Frist jederzeit innerhalb der Elternzeit kündigen kann b) ich rein rechtlich zweigleisig fahren kann, ohne dass mein aktueller Arbeitgeber Schadenersatz geltend machen kann. "Dürfen" tu ich also alles Die Frage bezieht sich eher auf meine berufliche Zukunft. Ist es besser, sich von einem AG per Aufhebung oder Kündigung zu trennen? Was steht im Zeugnis? Wird ein potenzieller AG in einigen Jahren eine Kündigung (mit dann einsehbarer Überschneidungsfrist) oder eine Aufhebung besser beurteilen? Ich machen mir nur darum Gedanken, quasi um mein "Ansehen" in der Zukunft. |
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#5
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| Hallo Oetker, ... also das Angebot einer einvernehmlichen Trennung in Verbindung mit einer ersatzweisen, fristgerechten Kündigung? Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
oetker (20.12.2011) | ||
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#6
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| Danke dir, Wolf! Das heißt: biete ich eine Aufhebung an, muss (sollte) mein Arbeitgeber dies im Zeugnis erwähnen? Klar ist auf alle Fälle, dass dieses Arbeitszeugnis nochmal vom Anwalt gegengelesen werden muss. Bisher sind alle (!) ehemaligen Mitarbeiter wegen des Zeugnisses vor Gericht gewesen. Darauf muss ich mich also sowieso einstellen... Fazit: ich werde ihm die Aufhebung anbieten (und nur, wenn er nicht darauf eingeht eine Kündigung einreichen, dann aber die 2 Monate abwarten und eben leider in beiden Verträgen sein) und gleichzeitig sicherstellen, dass diese Aufhebung einer Arbeitnehmerkündigung gleichkommt. Danke und merry x-mas! oetker |
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#7
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| Hallo Oetker, Zitat:
Zitat:
Zitat:
Das wünsche ich dir auch und... immerwieder gerne!
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. Geändert von derWolf (20.12.2011 um 14:39 Uhr) |
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#8
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| Hallo, ich sehe kein Problem, "zweigleisig" zu fahren. Du bekommst zwei Gehälter und ein klares Zeugnis. Die Überschneidung sollte kein Problem sein (habe ich auch im Lebenslauf, ohne dass es ein Problem ist). Es sollte leichter darzustellen zu sein, dass mann zwei Jobs hatte und damit fleissig ist, als einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, der meist Interpretationsmöglichkeiten lässt. Tower |
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