Bitte um Aufhebung oder einfach kündigen und für 1 Monat zweigleisig fahren?
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Bitte um Aufhebung oder einfach kündigen und für 1 Monat zweigleisig fahren?

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  #1  
Alt 20.12.2011, 09:21
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oetker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Bitte um Aufhebung oder einfach kündigen und für 1 Monat zweigleisig fahren?


Guten Morgen,

ich bin in Elternzeit, möchte aber nicht zu meinem alten Arbeitgeber zurückkehren sondern habe mich neu beworben und ein Jobangebot zum 1.2.12 erhalten, das ich mündlich bereits angenommen habe.

Laut meinem gültigen Arbeitsvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Über eine fristgerechte Kündigung könnte ich den neuen Job also frühestens zum 1.3. beginnen, wenn ich jetzt schnell noch bis zum 31.12.11 kündige.

Meine Frage dazu: wenn ich meinem aktuellen Arbeitgeber eine Aufhebung meines Vertrages zum 31.1.12 anbiete (ich bin nicht sicher, ob er darauf eingehen würde), schadet mir das?
Alternativ würde ich schnell eine Kündigung abschicken, nehme dann aber in Kauf, dass ich quasi den ganzen Februar "zweigleisig" fahre und später aufgrund der Zeugnisse jeder potenzielle neue AG die Überschneidung sehen kann. Schadet mir das mehr als ein Zeugnis meines aktuellen Arbeitgebers, in dem die Aufhebung erwähnt ist?

Ich muss mich also entscheiden, ob ich meinem derzeitigen Arbeitgeber eine Aufhebung tatsächlich anbiete. Wie seht ihr das? Welche Lösung ist für mich günstiger? Ich würde an die Aufhebung keinerlei Bedingungen knüpfen: alten Urlaub verfallen lassen etc...

Das Verhältnis zu meinem aktuellen Arbeitgeber ist völlig zerrüttet, ein Telefonat zur Klärung kommt nicht in Frage.

Vielen Dank schonmal vorab,
oetker
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  #2  
Alt 20.12.2011, 09:33
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Counselor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Bitte um Aufhebung oder einfach kündigen und für 1 Monat zweigleisig fahren?

Zuerst benötigst du einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit deinem neuen Arbeitgeber, vorher würde ich nicht kündigen.

Das Problem ist natürlich die Kündigungsfrist, da hilft soweit ich das sehe nur ein Aufhebungsvertrag.

Ungemütliche Situation ...
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  #3  
Alt 20.12.2011, 09:56
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Standard AW: Bitte um Aufhebung oder einfach kündigen und für 1 Monat zweigleisig fahren?

Ich kenne mich mit den Vorschriften über Kündigung in der Elternzeit nicht allzusehr aus. Trotzdem will ich auf diese Vorschrift aufmerksam machen:


Zitat:
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit

Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
BEEG - Einzelnorm

Weiß da jemand genaueres?
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oetker (20.12.2011)

  #4  
Alt 20.12.2011, 10:16
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Standard AW: Bitte um Aufhebung oder einfach kündigen und für 1 Monat zweigleisig fahren?

Herzlichen Dank für die schnellen Antworten, das ist ja fantastisch hier!

Ich habe bereits durch einen Anwalt prüfen lassen
a) dass ich normal mit meiner im Vertrag vereinbarten Frist jederzeit innerhalb der Elternzeit kündigen kann
b) ich rein rechtlich zweigleisig fahren kann, ohne dass mein aktueller Arbeitgeber Schadenersatz geltend machen kann.

"Dürfen" tu ich also alles

Die Frage bezieht sich eher auf meine berufliche Zukunft. Ist es besser, sich von einem AG per Aufhebung oder Kündigung zu trennen? Was steht im Zeugnis? Wird ein potenzieller AG in einigen Jahren eine Kündigung (mit dann einsehbarer Überschneidungsfrist) oder eine Aufhebung besser beurteilen? Ich machen mir nur darum Gedanken, quasi um mein "Ansehen" in der Zukunft.
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  #5  
Alt 20.12.2011, 10:30
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Standard AW: Bitte um Aufhebung oder einfach kündigen und für 1 Monat zweigleisig fahren?

Hallo Oetker,

... also das Angebot einer einvernehmlichen Trennung in Verbindung mit einer ersatzweisen, fristgerechten Kündigung?

Zitat:
Zitat von oetker Beitrag anzeigen
Die Frage bezieht sich eher auf meine berufliche Zukunft. Ist es besser, sich von einem AG per Aufhebung oder Kündigung zu trennen? Was steht im Zeugnis? Wird ein potenzieller AG in einigen Jahren eine Kündigung (mit dann einsehbarer Überschneidungsfrist) oder eine Aufhebung besser beurteilen? Ich machen mir nur darum Gedanken, quasi um mein "Ansehen" in der Zukunft.
... mach´dir da mal keine Gedanken, eine vom Arbeitnehmer angestrengte einvernehmlichen Trennung ist vom "Ansehen" her einer Arbeitnehmerkündigung gleichgestellt, insbesondere dann wenn nahtlos eine Folgeanstellung vorliegt. Dies sollte dann aber im Zeugnis entsprechend Erwähnung finden.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
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oetker (20.12.2011)

  #6  
Alt 20.12.2011, 13:03
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Danke dir, Wolf!

Das heißt: biete ich eine Aufhebung an, muss (sollte) mein Arbeitgeber dies im Zeugnis erwähnen? Klar ist auf alle Fälle, dass dieses Arbeitszeugnis nochmal vom Anwalt gegengelesen werden muss. Bisher sind alle (!) ehemaligen Mitarbeiter wegen des Zeugnisses vor Gericht gewesen. Darauf muss ich mich also sowieso einstellen...

Fazit: ich werde ihm die Aufhebung anbieten (und nur, wenn er nicht darauf eingeht eine Kündigung einreichen, dann aber die 2 Monate abwarten und eben leider in beiden Verträgen sein) und gleichzeitig sicherstellen, dass diese Aufhebung einer Arbeitnehmerkündigung gleichkommt.

Danke und merry x-mas!
oetker
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  #7  
Alt 20.12.2011, 14:33
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Hallo Oetker,

Zitat:
Zitat von oetker Beitrag anzeigen
Danke dir, Wolf!

Das heißt: biete ich eine Aufhebung an, muss (sollte) mein Arbeitgeber dies im Zeugnis erwähnen?
... natürlich, in beiden Fällen wird das Arbeitsverhältnis auf dein Betreiben hin beendet, weswegen eine Formulierung wie "verlässt uns auf eigenen Wunsch" Verwendung finden kann.
Zitat:
Zitat von oetker Beitrag anzeigen
Klar ist auf alle Fälle, dass dieses Arbeitszeugnis nochmal vom Anwalt gegengelesen werden muss. Bisher sind alle (!) ehemaligen Mitarbeiter wegen des Zeugnisses vor Gericht gewesen. Darauf muss ich mich also sowieso einstellen...
... das ist eine Möglichkeit, du kannst es aber auch zunächst hier im Forum einstellen.
Zitat:
Zitat von oetker Beitrag anzeigen
Fazit: ich werde ihm die Aufhebung anbieten (und nur, wenn er nicht darauf eingeht eine Kündigung einreichen, dann aber die 2 Monate abwarten und eben leider in beiden Verträgen sein) und gleichzeitig sicherstellen, dass diese Aufhebung einer Arbeitnehmerkündigung gleichkommt.
... das kannst du meiner persönlichen Meinung nach auch in einem Aufwasch erledigen- ersuche um Aufhebung deines Arbeitsvertrags und kündige im selben Schreiben ersatzweise fristgerecht.
Zitat:
Zitat von oetker Beitrag anzeigen

Danke und merry x-mas!
oetker
Das wünsche ich dir auch und... immerwieder gerne!
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Geändert von derWolf (20.12.2011 um 14:39 Uhr)
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  #8  
Alt 31.12.2011, 19:58
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Hallo,

ich sehe kein Problem, "zweigleisig" zu fahren.

Du bekommst zwei Gehälter und ein klares Zeugnis.

Die Überschneidung sollte kein Problem sein (habe ich auch im Lebenslauf, ohne dass es ein Problem ist). Es sollte leichter darzustellen zu sein, dass mann zwei Jobs hatte und damit fleissig ist, als einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, der meist Interpretationsmöglichkeiten lässt.

Tower
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