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#1
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| Hallo zusammen, wie schon in meiner Vorstellung angekündigt, benötige ich eure Hilfe. Da ich im November umziehe muss ich mein Arbeitsverhältnis kündigen. Ich möchte zum 30.11.08 kündigen,da ich aber noch 13 Tage Resturlaub habe, ist nun eine Frage: Kann ich die Urlaubstage mit meiner Kündigung verrechnen? Ich würde so noch bis zum 07.11.08 arbeiten plus einen Tag Sonderurlaub wäre es dann der 08.11.08 Würde dann gerne ab den 10.11.08- 24.11.08 die Urlaubstage nehmen die anderen 5 Rest tage würde ich gerne unbezahlten Urlaub nehmen. Ist das möglich und muss ich das in der Kündigung mit rein schreiben? Über Antworten zu meinen Problem würde ich euch sehr Dankbar sein. Gruß Carola |
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#2
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| Hallo Carola, ... deine Rechnung kann ich gerade nicht nachvollziehen, aber das ist nebensächlich. Prinzipiell steht dir dein Resturlaub zu, den dir dein Nocharbeitgeber jedoch finanziell abgelten kann falls er dringende, betriebliche Gründe anführen kann... und diese sind üblicherweise nicht schwer zu finden. Ich rate immer dazu solche Wünsche in das Kündigungsschreiben mit aufzunehmen und natürlich im Ganzen schriftlich bestätigen zu lassen. Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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Adsila (29.08.2008) | ||
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#3
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| Bin neu hier, habe so schnell nicht gefunden, wie ich eine Frage stelle. Vieleicht kann mir da jeman helfen, weil ich mich jetzt einfach hier bei Antwort eingelogt habe. |
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#4
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| Hallo und herzlich willkommen Katja, ... kein Problem- du gegst in das Forum deiner Wahl und klickst links oben aus den Button Neues Thema. Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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Adsila (29.08.2008) | ||
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#5
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| Hallo Wolf, ich hatte diesen Vorgang schon mit meiner Vorarbeiterin besprochen, Sie war damit einverstanden und hat wohl auch schon mit unseren Bereichsleiter darüber gesprochen. Mir war es nur wichtig ob ich mein Anliegen mit ins Kündigungsschreiben mit einbringen muß,denn das konnte mir auch die Vorarbeiterin nicht beantworten. Gruß Carola |
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#6
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| Hallo Carola, ... wichtig ist dass du dir die Genehmigung für deinen Urlaub schriftlich bestätigen lässt, ob das gleich auf deinem Kündigungsschreiben oder separat geschieht ist egal. Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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Adsila (29.08.2008) | ||
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#7
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| Hallo Wolf, ich danke Dir,für deine Hilfe. So weiß ich nun meine Kündigungsschreiben zu formulieren. Gruß Carola |
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