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#1
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| Hallo erst einmal, ich habe ein problem wie die meisten hier auch. Also bei mir geht es um eine Kündigung die ich auch unterzeichnet habe, aber im nachhinein denke ich mir das dass ein fehler war. nun gut ich schreibe euch mal den §1 nieder . § 1 Ende des Arbeitsverhältnisses Mit Ablauf des 15.06.2009 endet einvernehmlich das Arbeitsverhältnis der Parteien. Der mitarbeiter wird mit sofortiger Wirkung freigestellt, d.h. er hat keine Dienste mehr zu leisten. Urlaubsansprüche, ebenso eventuelle Minus- oder Überstunden sind durch die Freistellung und gehaltszahlung bis 15.06.2009 vollständig abgegolten. es bestehen beidseitig keinerlei weiteren ansprüche. So jetzt meine frage da ich eigentlich Grundlos gekündigt worden bin, das heist ich wurde vorher nicht abgemahnt oder auch nur mündlich darauf angesprochen das ich ein Fehlverhalten zu Tage gelegt hätte. kann ich gegen diese Kündigung vorgehen , auch wenn ich sie am 05.05.2009 unterzeichnet habe? Im grunde bin ich ja froh, da nicht mehr arbeiten zu müssen, da ich dort monat für monat zwischen 30-100 überstunden machen mußte wo bei jeden monat 20 überstunden abgezogen wurden und in rauch aufgiengen. mir geht es eigentlich nur darum das ich meinen ehemaligen Arbeitgebern nicht die möglichkeit geben möchte, etwas von meinem noch auszuzahlendem Lohn und meinen Gesmten Urlaubsanspruch etc. zu kürzen streichen oder sonst etwas. Für euere Antworten und Ratschläge danke ich im vorraus. |
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#2
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| Hallo Preto, ... du hast mit deinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen, eine Kündigung ist demnach weder erfolgt noch nötig. Die vereinbarten und per Unterschrift bestätigten Vertragsbestandteile sind für beide Seiten bindend. Kläre bitte dringend ab ob du eine widerrufliche- oder eine unwiderrufliche Freistellung erfahren hast, letzteres kann erhebliche Nachteile für dich mit sich bringen. Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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Preto (08.05.2009) | ||
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#3
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| Danke dir Wolf, Ich würde aber gerne wissen ob ich dem entgegen wirken kann in dem ich, meine zustimmung die ich ja durch meine unterschrift gegeben habe , wiederrufen kann? Und sie dazu zwingen mich zu kündigen da mir das alles zu schwammig ist und ohne konkrete aussagen da steht, so das sie mir etwas zugestehen können oder auch nicht. Ich will nur klare linien haben. Wenn du verstehst? Nochmals Danke |
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#4
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| zu einer vertraglichen Vereinbarung natürlich widerrufen. Auch wenn deine Unterschrift drauf ist. Geh mal zum Nervenarzt und lass dich krank schreiben - Als Grund gibst du an, wegen der Kündigung völlig fertig zu sein - das kommt ja sehr oft vor. Dann setzt du ein kurzes Schreiben auf in dem du sagst, dass du aus einer nervlichen Stresssituation den Vertrag unterschrieben hast und widerrufst ihn. Der Arzt wir dich krank schreiben, da du ja keinem Arbeitgeber derzeit zur Verfügung stehen musst. Diese Freistellung mit Verzicht auf sämtliche Ansprüche ist sowas wie eine Überrumpelung - sowas ist normalerweise gesetzlich gar nicht gültig. Wo kämen wir denn da hin. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu wellen für den nützlichen Beitrag: | ||
Preto (08.05.2009) | ||
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#5
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| Du meldest dich aber bitte trotzdem sofort arbeitslos bei der Agentur für Arbeit und beantragst Arbeitslosengeld (ALG I) und zusätzlich ALG II (ARGE/Jobcenter), wenn absehbar ist, dass das ALG I zu gering ausfällt. Du hast eine Leistungssperre zu erwarten, diese kannst du meiner Ansicht nach aber abwenden, wenn du die genauen Arbeitsverhältnisse darlegst: Streichung der Überstundenbezahlung, Anzahl der Überstunden.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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Preto (08.05.2009) | ||
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