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#1
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| Hallo Ich hab ein Problem zwecks meiner Kündigung. Ich hab am 01.09.08 ein Schreiben meines Arbeitgebers erhalten das lautet : Durch einen plötzlichen Stellenabbau bei der Firma........sind wir leider gezwungen darauf zu reagieren. Es ist im Moment leiter nicht möglich, einen Folgeeinsatz zu finden. Daher senden wir Ihnen heute vorsorglich die fristgerechte Kündigung zum Ablauf des 30.09.2008 zu. 1. Ich hatte einen Arbeitsvertrag bis ende des Jahres. 2. soweit ich weiß stehen mir ja 2 Tage Urlaub zu im Monat zu 3. Das Arbeitsamt sieht dieses Schreiben als Kündigung an aber mein Arbeitgeber sagt das es keine ist. Meine Frage : Muß ich an den letzten zwei Tagen Arbeiten oder nicht und ist das Rechtlich eine Kündigung obwohl ich nichts unterschrieben hab ??? Bitte um schnelle Antwort !! Danke schon vorraus . |
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#2
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| Hallo und herzlich willkommen Matscher, Zitat:
... dir steht für jeden Monat 1/12tel deines Jahresurlaubs zu, dieser wiederum sollte in deinem Vertrag näher benannt sein. Falls nicht greift wohl die gesetzliche Regelung von 24 Werktage/Jahr, was deiner Rechnung gleich käme. Aber Achtung- als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind... also auch Samstage! Zitat:
Zitat:
Wann und wie du deinen Resturlaub in Anspruch nehmen kannst besprich bitte zuerst mit deinem Nocharbeitgeber. Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. Geändert von derWolf (30.09.2008 um 10:32 Uhr) |
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#3
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| Danke für die schnelle Antwort . In meinen ersten Vertrag den ich von der Firma bekommen habe war es nur ein 3 Monatiger befristeter. Dann folgten mehrere Neuverträge jeweils 3 Monate. Bis zum schluß der letzte bis ende dieses Jahres nur bis zum 31.12.08 ging. Wo auch drinn steht das innerhalb von der Frist von 4 Wochen gekündigt wird. Mein Jahresurlaub bis August ist aufgebraucht so das nur September aus steht. Wie schon beschrieben reagiert mein Arbeitgeber nicht auf die Frage der Weiterbeschäftugung so wie auf die Frage wegen Urlaub ( Kündigung). Ich hab mein Arbeitgeber natürlich auch schon die Arbeitsamtsunterlagen zugeschickt. Hoffe nur das mein Arbeitgeber heut nicht noch anruft das ich Arbeiten kommen muß (Leiharbeiterfirma) Habe schon seit Montag kein Arbeitsauftrag erhalten. ( gestern). Mich stört nur was ist wenn ich heute einen Anruf bekomme das ich Arbeiten muß obwohl ich ab morgen gekündigt bin. Bin ich im Recht wen ich verweigere ?? ( Urlaubsanspruch ) ?? |
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