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#1
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| Hallo zusammen, ich bin neu hier und hab da mal eine Frage, weil ich nix im Web gefunden habe. Mein Chef hat seinen Laden (großer Imbiss) zum 1 Februar verkauft und mir fristgerecht zum 29.02.12 gekündigt. Jetzt meine Frage, muss ich dann den ganzen Februar noch in den Laden arbeiten um meine kündigungsfrist einzuhalten oder nicht? Mein Chef behauptet ich muss das. Das kann ich nicht so ganz glauben, weil ja der neue Käfer dann dadrin arbeitet. Mein Chef hat gesagt, das der Neue uns übernehmen würde, was ich aber nicht möchte, da ich selber vorhatte zu kündigen. Nun ist es aber eben so das er mich gekündigt hat. Was für mich ja besser ist. Also, muss ich den einen Monat dann dort arbeiten oder nicht? Ich selber habe keine ahnung. Würde mich sehr freuen wenn ihr mir helfen könntet. Vielen dank schon mal über eine antwort ![]() Puschi |
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#2
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| Zitat:
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#3
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| Nein, einen neuen Job habe ich noch nicht. Muss ich denn in den Laden weiter arbeiten, auch wenn dem Chef der Laden ab Februar nicht mehr dort ist. Muss ich bei neuen Inhaber den Februar arbeiten, obwohl ich gekündigt worden bin? Ich kann mir nicht vorstellen, das ich, nur weil mein Chef Geld sparen will und den neuen Inhaber gesagt hat das ich dort weiter arbeiten dann. Das habe ich nie gesagt und möchte icha auch nicht. Also, muss ich da arbeiten, weil mein Chef das so will? Danke Puschi |
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#4
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| Dein Boss muss eine Kündigungsfrist einhalten. Wenn du dort nicht mehr arbeite willst, kannst du einen Aufhebungsvertrag mit deinem Arbeitgeber schliessen. Aber Achtung: wenn du an deinem Arbeitsplatzverlust mitwirkst, gibt es bei ALG I eine dreimonatige Leistungssperre und bei ALG II eine dreimonatige Sanktion.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#5
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| Hallo nochmal, mein Chef hält sich ja an die fristgerechte Kündigung, es geht nur darum, ob ich in den Laden weiterarbeiten muss einen Monat, bis meine Kündigung wirksam ist, obwohl mein Chef den Laden jetzt zum 1 Februar verkauft hat und mir fristgerecht zum 29.02 gekündigt hat. Er sagt ich muss noch den Monat bei dem neuen Käufer in den alten Laden arbeiten. Ist das rechtens??? Muss ich das, obwohl mein Chef den Laden nicht mehr gehört??? Der kann mich doch nicht einfach weiterreichen, oder???? LG Puschi |
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#6
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| Das hat etwas mit dem Betriebsübergang zu tun. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#7
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| ... weißt du Puschi, natürlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer jederzeit und einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag schließen, welcher sich dann abseits der festgelegten Kündigungsfristen bewegen darf- und üblicherweise auch wird. Hast du denn ein Problem mit dem neuen Imbissbetreiber?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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