| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo zusammen, ich hätte eine dringende Frage. ich bin letzte Woche von meinem Arbeitgeber fristgerecht gekündigt worden (zum 30.09.09) und ab sofort freigestellt. Nun habe ich einen interessanten 400 Euro Job gefunden (genau mein Bereich), den ich gerne haben würde. Ab 01.10 gelte ich ja erst als arbeitslos. Nur: Darf ich in dieser Zeit,also ab jetzt, überhaupt einen 400 Euo Job annehmen? Eigentlich dürfte ja jetzt nichts dagegen sprechen, oder? Ok, wenn ich arbeitslos bin, dann wird es schwierig; dann darf man ja kein 400 Euro Job mehr haben, zumindest nicht die vollen 400 Euro verdienen. Was aber, wenn man sich selbstständig macht, was ich seit längerem überlege (mit Gründungszuschuss). Dürfte man dann zusätzlich einen 400 Euro Job haben? Vielen Dank für eure Antworten. anaid |
|
#2
| |||
| |||
| Hi, also ich denke du müsstest mal in deinen Arbeitsvertrag schauen. Wenn dort nichts darüber steht, dass ein Nebenjob einer Absprache bedarf, dann kannst du es machen. Sonst musst du mir deinem "noch" Arbeitgeber drüber sprechen. Trotz Freistellung musst du dich glaube ich an deinen Vertrag halten. Gruß Tina |
|
#3
| |||
| |||
| Zitat:
1. Abmahnung 2. eventuell eine zweite Abmahnung 3. Kündigung, da nicht auf die Abmahnung hin reagiert wird.... Allerdings müsste er auch nachweisen, dass durch die nicht erlaubte Nebentätigkeit die Arbeitsleistung des Arbeitnehmer beeinträchtigt wird, denn einfach so verbieten kann er eine Nebentätigkeit nicht.... und das schon gar nicht nach Kündigung und Freistellung ![]() ![]() ![]() Naja... ich denke diese Arbeit spart sich der noch Arbeitgeber
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
|
#4
| |||
| |||
| hehe... klasse ... da hast du deine Antwort. Viel Spaß bei der Arbeit würde ich sagen |
|
#5
| |||
| |||
| Ok... Das habe ich mir gedacht. Wollte nur noch mal Gewissheit haben. Ja und stimmt, der ehm. Arbeitgeber wird sich wohl tatsächlich kaum die Mühe machen was dagegen zu sagen, wenn ich jetzt eh schon freigestellt bin... Vielen Dank für eure Antworten! |
|
#6
| ||||
| ||||
| Hallo Anaid, ... nichts liegt mir ferner als eure kleine Plauderei zu stören, jedoch wäre es meinere Meinung nach von nicht unerheblicher Bedeutung zu berücksichtigen ob es sich in deinem Fall um eine widerrufliche oder um eine unwiderrufliche Freistellung handelt.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
|
#7
| |||
| |||
| In meiner Kündigung heißt es, dass ich mit sofortiger Wirkung von der Arbeitsleistung freistgestellt bin... |
|
#8
| ||||
| ||||
| Hallo Anaid, ... solltest du widerruflich Freigestellt sein kann dich dein Nocharbeitgeber wieder zu Arbeiten heranziehen, was mit deinem Minijob kollidieren kann. Die einfachste und sauberste Lösung wäre doch dir hierfür das schriftliche OK deiners Nocharbeitgebers einzuholen.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
|
#9
| |||
| |||
| Im engsten Sinne dessen was geschrieben ist gebe ich Dir recht, dass nicht eindeutig daraus hervorgeht ob es sich um eine widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung handelt. Ich denke aber, dass im Zusammenhang mit der Kündigung der Arbeitnehmer hier von einer unwiderruflichen Freistellung ausgehen kann.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
|
#10
| |||
| |||
| Der simpelste und sauberste weg wäre, dir vom Noch-AG einen schrieb ausstellen zu lassen, dass du während der Freistellung anderweitig arbeitstätig werden kannst.. Da brechen die sich normalerweise nix aus der Krone wegen.
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Hausverbot nach Kündigung? - ist das normal ? | meikel14 | Kündigung | 11 | 21.01.2010 23:25 |
| Soll ich die Kündigung - ohne Grund - annehmen?! | anaid | Kündigung | 0 | 13.08.2009 17:04 |
| Wirrwarr und Ratlosigkeit wegen Kündigung | kleineFee | Kündigung | 7 | 04.06.2009 11:34 |
| Kündigung erhalten aber keine Freistellung | Hubsing | Kündigung | 2 | 08.10.2008 14:25 |
| Freistellung nach Kündigung | e-r-a-g-o-n | Kündigung | 2 | 20.05.2008 11:25 |