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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo zusammen! Brauche dringend Hilfe, da mir die Kündigungsfrist meines AV nicht ganz klar ist. Habe aus "wirtschaftlichen Verhältnissen" meine Kündigung am 05.05.`09 erhalten. Steht nur fristgerecht, aber auch gar nicht zum wievielten. Die Klausel in meinem AV lautet: Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende des folgenden Monats zulässig. Nun weiss ich nicht, ob das Arbeitsverhältnis am 30.06.`09 endet oder vielleicht sogar erst am 31.07.`09? Es steht halt nicht 4 Wochen zum Ende des Monats drin, sondern zum Ende des folgenden. Ansonsten würde ich morgen zum Arbeitsgericht gehen wegen einer Kündigungsklage, da mir die 3 Wochen nach Erhalt sonst weglaufen. Und sollte ein Monat mehr Anspruch auf Gehalt drin sein, lohnt sich der Weg. Da ich der einzige Arbeitnehmer bin, weiss ich dass der AV zusammengeschustert wurde. Also wer kann helfen????? Viele Grüße Björn Geändert von DüsseldorfBG (14.05.2009 um 14:02 Uhr) |
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#2
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| Hallo Björn, nach den Angaben, die hier ins Forum getsellt hast ist Dein letzter Arbeitstag der 30. Juni 2009. Wenn Du tatsächlich der einzige Arbeitnehmer in dem Unternehmen bist, fällst Du auch nicht unter das Kündigungsschutzgesetz. Tut mir echt leid für Dich, aber Dein nächster Weg wird wohl zur Bundesagentur für Arbeit sein. LG Bernd
__________________ Es gibt immer eine Lösung - vielleicht nicht eine, die Dir gefällt, aber eine, die Dir hilft! |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Bernd für den nützlichen Beitrag: | ||
DüsseldorfBG (15.05.2009) | ||
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