Dringende Hilfe benötigt, muss mich morgen entscheiden
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Dringende Hilfe benötigt, muss mich morgen entscheiden

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  #1  
Alt 05.03.2009, 14:38
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Seabass befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Dringende Hilfe benötigt, muss mich morgen entscheiden


Hallo zusammen,

ich muss mich morgen für bzw gegen einen Job entscheiden und habe heute erst den Vertrag bekommen. Daher bräuchte ich relativ schnell einen Rat.

Zum Thema Kündigung steht folgendes in meinem Vertrag drin:

"Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit gilt eine beiderseitige Kündigungsfrist von vier Wochen."


--> Das ist noch ok, oder?

"Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen mit der Maßgabe, dass die für den Arbeitgeber geltenden längeren Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer Anwendung finden."

--> Das kommt mir doch etwas komisch vor... Wie lange ist denn diese "längere Kündigungsfrist" und ist sowas normal?

"Das Arbeitsverhältnis ist auch während der Befristung ordentlich kündbar. Eine Kündigung vor Dienstantritt ist ausgeschlossen."

--> Da ist auch ok, oder?


Falls sich jemand auf dem Gebiet auskennt, wäre ich über Kommentare dankbar!

Danke & Gruß

Sea
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  #2  
Alt 05.03.2009, 17:12
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Hallo Sea,

das ist alles so in Ordnung.

Zitat:
"Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen mit der Maßgabe, dass die für den Arbeitgeber geltenden längeren Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer Anwendung finden."
Laut Gesetz gilt für den Arbeitnehmer unabhängig von der Beschäftigungsdauer eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Monats. Für den Arbeitgeber gilt bei Erfüllung bestimmter Beschäftigungsdauer verlängerte Frist, je nach dem wie lange der AN im Betrieb ist. Es ist durch aus zulässig und auch üblich, dass die verlängerte Frist auch für den AN im Vertrag vereinbart wird.

und hier kannst du die Fristen je nach Betriebszugehörigkeit nachlesen: § 622 BGB

grüße
jobberin
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