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#1
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| Hallo zusammen, ich muss mich morgen für bzw gegen einen Job entscheiden und habe heute erst den Vertrag bekommen. Daher bräuchte ich relativ schnell einen Rat. Zum Thema Kündigung steht folgendes in meinem Vertrag drin: "Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit gilt eine beiderseitige Kündigungsfrist von vier Wochen." --> Das ist noch ok, oder? "Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen mit der Maßgabe, dass die für den Arbeitgeber geltenden längeren Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer Anwendung finden." --> Das kommt mir doch etwas komisch vor... Wie lange ist denn diese "längere Kündigungsfrist" und ist sowas normal? "Das Arbeitsverhältnis ist auch während der Befristung ordentlich kündbar. Eine Kündigung vor Dienstantritt ist ausgeschlossen." --> Da ist auch ok, oder? Falls sich jemand auf dem Gebiet auskennt, wäre ich über Kommentare dankbar! Danke & Gruß Sea |
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#2
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| Hallo Sea, das ist alles so in Ordnung. Zitat:
und hier kannst du die Fristen je nach Betriebszugehörigkeit nachlesen: § 622 BGB grüße jobberin
__________________ Wer aufgehört hat besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. |
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