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Eigene Kündigung: Arbeitslos melden?

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  #11  
Alt 10.07.2010, 15:42
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Standard AW: Eigene Kündigung: Arbeitslos melden?


@Freaky: Deinen zweiten Tip werde ich beim nächsten Mal gern beherzigen. Bin gestern ja eher zufällig über google auf das Forum hier gestoßen und muß mich erst ein wenig "einleben".
Zitat:
Zitat von Freaky Beitrag anzeigen
Ich kann nur dringend empfehlen sich mit der Agentur für Arbeit vorher in Verbindung zu setzen. Wenn die Arbeitsbedingungen unzumutbar sind und man unter psychischen Problemen leidet kann man sogar die 3 Monatssperre umgehen.
Nun ja, das mit dem "unzumutbar" ist halt immer schwer nachzuweisen. Momentan laufen die Zustände in meiner Firma nur immer mehr auf den "Ernstfall" zu. Da ich das aber in verschärfter Form schon einmal bei meinem ersten Arbeitgeber durchhab, will ich diesmal keinesfalls bis zum bitteren Ende warten (Mobbing, Unsterstellungen, Verleumdung, Abmahnungen usw.).
Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Bist du über 25, setzt es eine Sanktion von 30% bezogen auf den Regelsatz, hört sich wenig an, ist aber 1/3, das deutlich spürbar ist.
Danke, genau das wollte ich wissen (bin übrigens 38 und arbeite seit nunmehr 13 Jahren in einem Pflegejob)! Mir geht es im Fall der Kündigung halt darum, daß ich die drei Sperrmonate überbrückt bekomme. Und das dürfte ich mit meiner eh bescheidenen Lebensweise auch mit 2/3 vom Regelsatz bei ALG II schaffen. Von daher kann ich jetzt erstmal wieder gelassener in die Zukunft schauen und mich zu gegebener Zeit ohne Angst für die nötigen Schritte entscheiden.
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  #12  
Alt 11.07.2010, 14:17
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Standard AW: Eigene Kündigung: Arbeitslos melden?

Zitat:
Danke, genau das wollte ich wissen (bin übrigens 38 und arbeite seit nunmehr 13 Jahren in einem Pflegejob)! Mir geht es im Fall der Kündigung halt darum, daß ich die drei Sperrmonate überbrückt bekomme. Und das dürfte ich mit meiner eh bescheidenen Lebensweise auch mit 2/3 vom Regelsatz bei ALG II schaffen. Von daher kann ich jetzt erstmal wieder gelassener in die Zukunft schauen und mich zu gegebener Zeit ohne Angst für die nötigen Schritte entscheiden
Bei ALG II muss man aber trotzdem aufpassen. Denn ALG II wird nur Bedürftigen gewährt, es wird also vorher die Vermögenssituation geprüft, ggf. muss man von eigenem Geld leben, bis die Schonvermögensgrenze erreicht ist.
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svenni (11.07.2010)

  #13  
Alt 11.07.2010, 21:37
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Standard AW: Eigene Kündigung: Arbeitslos melden?

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Bei ALG II muss man aber trotzdem aufpassen. Denn ALG II wird nur Bedürftigen gewährt, es wird also vorher die Vermögenssituation geprüft, ggf. muss man von eigenem Geld leben, bis die Schonvermögensgrenze erreicht ist.
Da muß ich mir keine Sorgen machen, da mein spärlicher Lohn eh immer grad reicht, um die monatlichen Ausgaben zu decken und mein Konto somit immer auf Null steht. Andere Vermögenswerte: Fehlanzeige! Trotzdem: Danke für den Hinweis!
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