Eigene Kündigung: Arbeitslos melden?
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Eigene Kündigung: Arbeitslos melden?

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  #1  
Alt 11.11.2008, 21:02
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Sunshine80 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen Eigene Kündigung: Arbeitslos melden?


Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben.
Ich habe zum 15.11. in der Probezeit gekündigt.
Obwohl ich die letzten beiden Wochen nichts anderes gemacht habe als eine neue Stelle zu suchen, hat sich bis jetzt noch nichts ergeben
Theoretisch bin ich ab dem 16.11. arbeitslos. Aber was würdet ihr machen: Würdet ihr euch arbeitslos melden (+ 3 Monate Sperrfrist, in denen man nur 15 Std. in der Woche arbeiten darf, man aber nach der Sperrfrist Aussicht auf Arbeitslosengeld hat) oder versuchen, irgendeinen (Mini)Job zu bekommen (mit mehr als 15 Stunden / Woche Arbeitszeit + mehr Geld)? Was meint ihr, ist besser? Ich würde den (Mini)Job ja auch nur zur Überbrückung nehmen, bis ich was gefunden habe.
Und wie ist das eigentlich mit der Krankenversicherung? Wird diese vom Arbeitsamt während der Sperrzeit übernommen?
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir schnell antwortet, da mir nur noch ganz wenige Tage verbleiben ...

Gruß,
Sunshine

Geändert von Sunshine80 (11.11.2008 um 21:05 Uhr)
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  #2  
Alt 11.11.2008, 21:31
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cossi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Sofort arbeitsuchend melden. speziell wegen der Rv, usw. ausserdem würde ich gerne wissen, ob du nur aus "null-bock-auf-den-job"-gründen gekündigt hast. denn selbst,wenn man selber gekündigt hat hat man evtl. trotzdem anrecht auf alg I. ausserdem kann man dann auch für die drei monate zur not alg II beantragen.
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  #3  
Alt 11.11.2008, 21:43
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Bitte nicht nur arbeitsuchend melden, sondern auch arbeitslos melden und Leistungen beantragen, sei es nun ALG I und / oder ALG II.

ALG II wird ab Datum Antragstellung gewährt, rückwirkend gibt's nix.

Krankenversichert wärest du auch bei einer Leistungssperre.

Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de
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  #4  
Alt 12.11.2008, 07:38
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Sunshine80 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hi,
danke für euren Tip. Aber was haltet ihr von dem Aspekt, dass, wenn man sich nicht arbeitslos meldet, sondern einen (Mini)Job eingeht, es sich positiv im Lebenslauf auswirkt? Ist das nicht auch etwas, was man beachten sollte?

Gruß,
Sunshine
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  #5  
Alt 12.11.2008, 11:56
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cossi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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man kann aber auch beides machen!!!
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  #6  
Alt 13.11.2008, 14:33
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Sunshine80 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Weiß jemand von euch, wo man sich überall seine Arbeitslosigkeit melden muss? Also, wenn man bereits beim AA arbeitslos gemeldet ist, wer muss das alles wissen? (außer Krankenkasse)

vielen Dank im voraus für eure Antworten,

Gruß
Sunshine
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  #7  
Alt 18.11.2008, 21:34
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Hillesheim Dieter befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Blinzeln arbeitlos melden oder nicht

hallo,
ich habe entweder den vortrag nicht verstanden oder da ist was faul.
alg gibts vielleicht nach 3 monaten sperre
ob ich mich arbeitslos melde oder nicht.

was steht dem also entgegen sich heute arbeitslos (und arbeitssuchend) zu melden?

kannst doch, wenn du dich arbeitslos meldest und wg. sperre kein alg beziehst doch trotzdem einen (mini-)job annehmen, oder nicht.

ich sehe da keinen widerspruch.

ich sehe kein entweder das eine oder das andere.

also arbeitslos melden, job suchen wäre mein tip.

lg, dieter
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  #8  
Alt 09.07.2010, 14:56
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svenni befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Eigene Kündigung: Arbeitslos melden?

Zitat:
Zitat von cossi Beitrag anzeigen
denn selbst,wenn man selber gekündigt hat hat man evtl. trotzdem anrecht auf alg I. ausserdem kann man dann auch für die drei monate zur not alg II beantragen.
Bei meinem Arbeitgeber ist jetzt seit einigen Jahren der Wurm drin und es gibt soviel interne Intrigen und Fallstricke, daß ich irgendwann wohl zwangsläufig die Notbremse ziehn muß.
Meine Frage nun: Wenn ich nach der eigenen Kündigung in die 3 Monate Sperrfrist beim ALG1 gerate, kann ich dann damit rechnen, daß ich zur Überbrückung zumindest ALG2 erhalte (Miete u.ä. muß ich ja weiter zahlen) oder ist auch dieser "Notgroschen" in den 3 Monaten Sperre an bestimmte Voraussetzungen gebunden?
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  #9  
Alt 09.07.2010, 15:37
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Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Eigene Kündigung: Arbeitslos melden?

Ich kann nur dringend empfehlen sich mit der Agentur für Arbeit vorher in Verbindung zu setzen. Wenn die Arbeitsbedingungen unzumutbar sind und man unter psychischen Problemen leidet kann man sogar die 3 Monatssperre umgehen.

2 Tipp: Bitte beim neuen Fragen ein neues Thema erstellen und keines aus 2008 "wiederbeleben"
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  #10  
Alt 10.07.2010, 06:02
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Eigene Kündigung: Arbeitslos melden?

Zitat:
Meine Frage nun: Wenn ich nach der eigenen Kündigung in die 3 Monate Sperrfrist beim ALG1 gerate, kann ich dann damit rechnen, daß ich zur Überbrückung zumindest ALG2 erhalte (Miete u.ä. muß ich ja weiter zahlen) oder ist auch dieser "Notgroschen" in den 3 Monaten Sperre an bestimmte Voraussetzungen gebunden?
Wenn du unter 25 bist, unterliegst du den verschärften Sanktionsbedingungen, das heisst:

1. ALG II - Sanktionsstufe: Miete ja, aber kein Regelsatz ("Geld zum Leben")


Bist du über 25, setzt es eine Sanktion von 30% bezogen auf den Regelsatz, hört sich wenig an, ist aber 1/3, das deutlich spürbar ist.
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