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#1
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| Hallo, es wäre nett, wenn Ihr mir bei meinen Fragen weiterhelfen könnt. Ich plane, fristgemäß per 31. März zu kündigen, dann 2 bis 3 Monate zu reisen und bin zuversichtlich, per 1. Juli/1. August eine neue Stelle zu finden, erste Gespräche laufen bereits. Die Reiseauszeit möchte ich gern nehmen, auch danach bei einem neuen Arbeitgeber beginnen (ein Sabbatical beim Noch-Arbeitgeber ist also kein Option). Die Zeit vom 1. April bis 30. Juni/31. Juli möchte ich entsprechend selbst finanzieren, was mit Angespartem auch geht. Meine Frage nun: 1. Muss ich mich für die beschäftigungsfreie Zeit zwingend bei der Arbeitsagentur arbeitslos bzwl. arbeitssuchend melden, auch wenn ich kein ALG/ALG II beziehen möchte? 2. Muss ich Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung für den Zeitraum komplett selbst tragen? Ich bin seit 2003 ununterbrochen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 3. Gibt es weitere Punkte, die ich beachten muss, finanziell wie organisatorisch? habt Ihr Erfahrungen mit einem "Fal" wie meinem? Danke für Eure Rückmeldungen im Voraus und viele Grüße Schmitt |
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#2
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| Zitat:
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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