Eigene Kündigung: Welche Soz.-Versicherungen selbst zahlen?
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Eigene Kündigung: Welche Soz.-Versicherungen selbst zahlen?

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  #1  
Alt 18.01.2012, 22:00
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Standard Eigene Kündigung: Welche Soz.-Versicherungen selbst zahlen?


Hallo,

es wäre nett, wenn Ihr mir bei meinen Fragen weiterhelfen könnt.

Ich plane, fristgemäß per 31. März zu kündigen, dann 2 bis 3 Monate zu reisen und bin zuversichtlich, per 1. Juli/1. August eine neue Stelle zu finden, erste Gespräche laufen bereits. Die Reiseauszeit möchte ich gern nehmen, auch danach bei einem neuen Arbeitgeber beginnen (ein Sabbatical beim Noch-Arbeitgeber ist also kein Option).
Die Zeit vom 1. April bis 30. Juni/31. Juli möchte ich entsprechend selbst finanzieren, was mit Angespartem auch geht. Meine Frage nun:

1. Muss ich mich für die beschäftigungsfreie Zeit zwingend bei der Arbeitsagentur arbeitslos bzwl. arbeitssuchend melden, auch wenn ich kein ALG/ALG II beziehen möchte?

2. Muss ich Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung für den Zeitraum komplett selbst tragen? Ich bin seit 2003 ununterbrochen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

3. Gibt es weitere Punkte, die ich beachten muss, finanziell wie organisatorisch? habt Ihr Erfahrungen mit einem "Fal" wie meinem?

Danke für Eure Rückmeldungen im Voraus und viele Grüße

Schmitt
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  #2  
Alt 19.01.2012, 07:15
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Standard AW: Eigene Kündigung: Welche Soz.-Versicherungen selbst zahlen?

Zitat:
Zitat von Schmitt Beitrag anzeigen
Hallo,

es wäre nett, wenn Ihr mir bei meinen Fragen weiterhelfen könnt.

Ich plane, fristgemäß per 31. März zu kündigen, dann 2 bis 3 Monate zu reisen und bin zuversichtlich, per 1. Juli/1. August eine neue Stelle zu finden, erste Gespräche laufen bereits. Die Reiseauszeit möchte ich gern nehmen, auch danach bei einem neuen Arbeitgeber beginnen (ein Sabbatical beim Noch-Arbeitgeber ist also kein Option).
Die Zeit vom 1. April bis 30. Juni/31. Juli möchte ich entsprechend selbst finanzieren, was mit Angespartem auch geht. Meine Frage nun:

1. Muss ich mich für die beschäftigungsfreie Zeit zwingend bei der Arbeitsagentur arbeitslos bzwl. arbeitssuchend melden, auch wenn ich kein ALG/ALG II beziehen möchte?

Zwingend musst du dich nicht melden, du bekommst dann eine Leistungssperre von 1 Woche.

Es gibt aber eine Regelung nach § 118 SGB III.

Bitte erkundige dich danach bei deiner Agentur für Arbeit.

SGB 3 - Einzelnorm

Zitat:
(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit haben Arbeitnehmer, die

1.
arbeitslos sind,
2.
sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
3.
die Anwartschaftszeit erfüllt haben.

(2) Der Arbeitnehmer kann bis zur Entscheidung über den Anspruch bestimmen, dass dieser nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt entstehen soll.




2. Muss ich Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung für den Zeitraum komplett selbst tragen? Ich bin seit 2003 ununterbrochen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Du wirst vermutlich weiterhin der Krankenversicherungspflicht unterliegen, also die KV-Beiträge selber aufbringen müssen. Bitte erkundige dich dazu bei deiner Krankenkasse.

Die Unterbrechung der Rentenbeitragszahlungen kann Nachteile bringen, welche das sind, kannst du bei der Rentenversicherung erfragen.




3. Gibt es weitere Punkte, die ich beachten muss, finanziell wie organisatorisch? habt Ihr Erfahrungen mit einem "Fal" wie meinem?

Du solltest deinen Briefkasten leeren lassen, für den Fall, dass fristzuwahrende Post eintrifft, sowie deine Wohnung betreuen lassen. Also entweder netter Nachbar, Familie oder Hausmeisterservice.

Danke für Eure Rückmeldungen im Voraus und viele Grüße

Schmitt
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