Eigenkündigung dann Selbstständigkeit - Existenzgründungszuschuss möglich??
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Eigenkündigung dann Selbstständigkeit - Existenzgründungszuschuss möglich??

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  #1  
Alt 22.12.2011, 16:05
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Standard Eigenkündigung dann Selbstständigkeit - Existenzgründungszuschuss möglich??


Hi zusammen!

Ich habe die Möglichkeit als HGB 84'er in einem großen Unternehmen zu beginnen. Momentan bin ich im Angestelltenverhältnis tätig. Um die Anfangszeit als Selbstständiger zu überbrücken würde ich natürlich gerne den Existenzgründungszuschuss in Anspruch zu nehmen. Kann ich, wenn ich mich beispielsweise am 01.02. arbeitslos melde und am 02.02. die neue Tätigkeit beginne, den Zuschuss erhalten?! Wenn ja, wie??
Gibt es evtl Probleme, da ich ja selber mein jetziges Arbeitsverhältnis beende?

Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. In der SuFu habe ich leider nicht das passende Thema gefunden...
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  #2  
Alt 06.01.2012, 20:59
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Standard AW: Eigenkündigung dann Selbstständigkeit - Existenzgründungszuschuss möglich??

Grundsätzlich ist ein Gründungszuschuss auch bei Eigenkündigung durchaus möglich. Das Problem ist, dass der Zuschuss inzwischen eine KANN-Leistung ist. Heisst, vorher musste man nur schlüssig darlegen, dass man durch eine Selbständigkeit die Arbeitslosigkeit beenden kann, dann hatte man quasi den Rechtsanspruch auf den Zuschuss, sofern der entsprechende Rechtsanspruch auf noch mind. 150 Tage ALGI vorhanden war.

Jetzt liegt das Ganze im Ermessen der entsprechenden Behörde und da ist das Risko, dass die nicht doof sind und denen klar ist, dass da gekündigt wurde um eine Arbeitslosigkeit zu provozieren in der dann die Förderung fließen kann. Und wenn die darauf keine Lust haben, sagen sie einfach Nein.
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All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move.
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