Eigenkündigung während langer Krankheit
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Eigenkündigung während langer Krankheit

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  #1  
Alt 23.06.2008, 14:37
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lichtundschatten befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

ich bin wegen Burnout, Depression und Panikattacken seit Ende Februar krank geschrieben. War bis vor zwei Wochen für sieben Wochen in einer psychosomatischen Reha. Dort wurde mir eine stufenweise Wiedereingliederung empfohlen, die ich mit schriftlicher Einwilligung auch bei der DRV beantragt habe. Im Gespräch mit meinem Chef wurde jetzt aber deutlich, dass ich auf meine alte Stelle nicht mehr zurückkehren kann und will (extrem hohe Belastung wegen Leitungsverantwortung etc., täglicher Fahrweg von 3,5 Stunden). Eine Alternative stellt sich in unserer Firma nicht dar. Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll. Ich habe keine neue Stelle in Aussicht und bin noch krankgeschrieben. Was passiert, wenn ich jetzt selbst kündige? Was kann ich jetzt am besten tun, um meine derzeit schlechte Ausgangssituation nicht noch zu verschlechtern? Ich weiß keinen Rat!

Herzliche Grüße
Lichtundschatten
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  #2  
Alt 23.06.2008, 15:42
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich vertrete die Meinung, dass du dich für "dein" Unternehmen aufgeopfert hast.

Insofern schuldet dir das Unternehmen etwas, auch wenn es vielleicht nicht einklagbar ist.

Man sollte also ausloten, was möglich ist.

Eine Eigenkündigung/Aufhebungsvertrag kommt schon deshalb nicht in Frage, weil du dann bei ALG I eine dreimonatige Leistungssperre erhälst und dir von 12 Monaten Leistung aus der Arbeitslosenversicherung nur noch 9 Leistungsmonate verbleiben.

Ich vermute mal, dass du bisher leidlich gut verdient hast, so dass du soweit vermögend bist, dass anschliessend ALG II, eine steuerfinanzierte Leistung für Bedürftige, für dich nicht in Betracht kommt. Das bedeutet, du bekommst nach Ablauf von ALG I keine Leistungen mehr und darfst dein Vermögen für die allgemeinen Lebenshaltungskosten (Krankenversicherung!) soweit abschmelzen, bis du berechtigt bist, ALG II zu empfangen.

Das kann nicht wirklich eine Option sein.

Ich kann hier mangels ausreichender Angaben nur empfehlen, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, der deinen Arbeitsvertrag durchleuchtet und dir sagt, welche Rechte und Pflichten du aus dem Arbeitsvertrag hast.

Du schuldest deinem Arbeitgeber eine mittlere Arbeitsleistung, keine olympiareifen Leistungen. Vielleicht musst du noch ganz einfach lernen, dass der Mensch sich nicht nur über Arbeit definiert und du auch eine Lebensberechtigung hast, wenn du Arbeit Arbeit sein lässt und dich erfrechst, auch mal am Wegesrand Blümchen zu pflücken ...

Stoff zum Nachdenken: Nonte's Breviarium :-)
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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