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#1
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| Hallo Leute, bin vor genau 2 std gekündigt worden, also entschuldigt, wenn ich ein bischen durch den Wind bin. Meine Frage an euch ist es, für was es Festanstellungen gibt, die einfach so zu kündigen sind???? Bin bei der Firma seid 2 Jahren. Seid einem Jahr in Festanstellung. Heute haben die mich aus heiterem Himmel einfach mal so zum 30.06. gekündigt! Hab meine Noch-Chefs gefragt, was dann die Festanstellung wert ist... Aber es kam (wie auf alle Fragen meinerseits) nur, dass die Spedition keine Aufträge mehr bekommt. Kann man eine Festanstellung einfach so kündigen??? Ohne Grund ??? (was meine Arbeit betrifft) Mein Chef meinte, ich sei sehr gut in meiner Arbeit und es gibt nichts zu beanstanden, aber die wirtschaftliche Lage hätte sie dazu gezwungen. Ich bin bis zum 30.06 frei gestellt worden (wenigstens etwas), aber dann gelte ich als arbeitslos (heul, schnief) . LG Vllt kann mir ja jemand das erklären Danke |
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#2
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| Der nächste Schritt ist der Gang zur BA. Damit Du dann demnächst was hoffentlich nicht der Fall sein wird, Arbeitslosengeld bekommst. Ich kann nachvollziehen wie es Dir geht, denn mir ist Ende März zum 30.04. gekündigt worden, betriebsbedingt. Ich bin einen Monat arbeitslos gewesen, obwohl ich sehr viele Bewerbungen geschrieben habe und auch einige Gespräche hatte, es leider letztendlich nicht mit der Stelle geklappt hat. Weil es einfach nicht mehr bei den Anwälten geklappt hat, habe ich mich an eine Zeitarbeitsfirma gewandt und was soll ich sagen, nächste Woche fange ich in einem Versicherungskonzern an. Klar ist auch eine Probezeit von drei Monaten zu überstehen, doch danach bzw. schon während der Probezeit kann ich von dem Kunden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Auch wenn man nicht gut über Zeitarbeit spricht, so ist es doch eine gute Chance und Möglichkeit noch andere Berufsbilder kennenzulernen und auch eine neue berufliche Perspektive kennenzulernen. LG und fühle Dich gedrückt. |
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Serenity (31.05.2009) | ||
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#3
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| Zitat:
§ 38 SGB III Arbeitslosmeldung - www.arbeitsagentur.de
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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Serenity (31.05.2009) | ||
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#4
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| Hallo Serenity, ... auf deine weitere Vorgehensweise wurde bereits eingegangen, daher jetzt ein paar Antworten auf gestellte- und nicht gestellte Fragen: Zitat:
In letzterem Fall bedarf es sogar der ausdrücklichen, schriftlichen Erwähnung einer ordentlich Kündigungsmöglichkeit da ein befristeter Arbeitsvertrag ansonsten überhaupt nicht ordentlich gekündigt werden kann. Zitat:
Zitat:
Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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Serenity (31.05.2009) | ||
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