Frage zu meiner Kündigungsfrist
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Kündigung


Frage zu meiner Kündigungsfrist

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 13.10.2009, 19:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.10.2009
Beiträge: 5
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
hanseate befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Frage zu meiner Kündigungsfrist


Hallo zusammen.

Ich habe einen auf 6 Monate befristeten Arbeitsvertrag mit einer Probezeit von 6 Monaten.

Liege ich damit richtig, dass ich dadurch eine Kündigungsfrist von 2 Wochen habe, ohne an einen Termin (15. oder Monatsende) gebunden zu sein?

Also mir geht es dabei um meine Kündigungsfrist als Arbeitsnehmer, da ich kündigen möchte.

In meinem Vertrage habe ich zur Kündigungsfrist folgendes gefunden:

"Befristung des Arbeitsverhältnisses und sonstige Beendigung

[...] Das Arbeitsverhältnis ist auch innerhalb der Befristung ordentlich kündbar gemäß den gesetzlichen Vorschriften. [...]"

Tut mir Leid, falls diese Frage oder eine ähnliche Frage hier schon öfter gestellt wurde. Ich möchte mich eben in diesem Fall absichern, da ich zum ersten Mal einen Arbeitsvertrag kündige und zudem schon meinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben habe. Deshalb möchte ich genau wissen, wann ich meine Kündigung spätestens abgeben muss.
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 14.10.2009, 06:56
Guru
 
Registriert seit: 28.07.2009
Beiträge: 590
Bedankte sich: 0
73 Danksagungen in 71 Beiträgen
Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Wenn eine Probezeit vereinbart wurde, gilt §622 (3) BGB, also 2 Wochen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Ansonsten §622 (1) BGB, also 4 Wochen zum 15ten pder Monatsletzten.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 14.10.2009, 16:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.10.2009
Beiträge: 5
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
hanseate befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Vielen Dank für deine Antwort.

In meinem Vertrag steht:

"Probezeit:
Das Arbeitsverhältnis wird mit einer Probezeit von 6 Monaten geführt."

Also muss ich spätestens am 16.11.09 kündigen, wenn ich zum 01.12.09 eine neue Stelle antrete, oder?
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 15.10.2009, 07:26
Guru
 
Registriert seit: 28.07.2009
Beiträge: 590
Bedankte sich: 0
73 Danksagungen in 71 Beiträgen
Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Die Kündigung muss spätestens am 16.10 wirksam zugegangen sein.

Hier empfehle ich den Erhalt zu dokumentieren, in dem z.B. der Personalchef oder eine andere empfangsberechtigte Person die Kündigung gegenzeichnet mit Datum.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 15.10.2009, 20:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.10.2009
Beiträge: 5
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
hanseate befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Am 16.10.?! Das wäre ja morgen!

Ich dachte am 16.11.?!
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 16.10.2009, 06:55
Guru
 
Registriert seit: 28.07.2009
Beiträge: 590
Bedankte sich: 0
73 Danksagungen in 71 Beiträgen
Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von hanseate Beitrag anzeigen
Ich dachte am 16.11.?!
Sorry, habe gedacht gelesen zu haben, Du möchtest am 01.11 den neuen Job anfangen.
Wenn Du am 01.12 den neuen Job annehmen möchtest wäre der 16.11 das richtige Datum.
Ich persönlich würde mich aber nicht auf eine Diskussion mit dem Arbeitgeber einlassen wollen ob die zwei Wochen richtig sind oder nicht und die normale Kündigunmgsfrist von 4 Wochen ansetzen.
Auch wäre es dem Arbeitgeber gegenüber nur fair ihn so früh als möglich über die Kündigung zu informieren damit er für eventuellen Ersatz sorgen kann.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
Mit Zitat antworten

  #7  
Alt 16.10.2009, 08:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.10.2009
Beiträge: 5
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
hanseate befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Danke für die erneut schnelle Antwort.

Auf die Diskussion über die 2 Wochen lasse ich es auch nicht ankommen. Ende Oktober werde ich kündigen, also in den nächsten 2 Wochen. Vorher wollte ich nur auf der sicheren Seite sein und Bescheid wissen, was theoretisch der späteste Termin wäre.

Was mich etwas verwirrt: Mein Vertrag ist ja befristet und befristete Verträge kann man normal nicht einfach kündigen, oder? Also ich habe einen auf 6 Monate befristeten Vertrag mit 6 Monaten Probezeit. Wonach bemisst sich dann meine Kündigungsfrist?
Mit Zitat antworten

  #8  
Alt 16.10.2009, 08:19
Guru
 
Registriert seit: 28.07.2009
Beiträge: 590
Bedankte sich: 0
73 Danksagungen in 71 Beiträgen
Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Richtig. Im Normalfall kann ein befristeter AV nicht gekündigt werden. Ausser es ist eine Kündigungsfrist vereinbart.
Die Vereinbarung einer Probezeit würde ich hier gleich stellen wie eine vereinbarte Kündigungsfrist und da kann man laut §622 BGB eben mit 2 Wochen gekündigt werden kann bzw. selber kündigen.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
Mit Zitat antworten

  #9  
Alt 16.10.2009, 08:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.10.2009
Beiträge: 5
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
hanseate befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Gibt es für befristete Verträge nicht eine Sonderregelung, dass man kündigen kann, wenn man woanders einen Festvertrag sicher hat? Ich habe nämlich ab dem 01.12. einen Festvertrag, der ist schon unterschrieben.
Mit Zitat antworten

  #10  
Alt 16.10.2009, 10:12
Guru
 
Registriert seit: 28.07.2009
Beiträge: 590
Bedankte sich: 0
73 Danksagungen in 71 Beiträgen
Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Eine derartige Sonderregelung ist mir bisher nicht untergekommen.
Es ist aber wie egsagt aus meiner Sicht auch egal, da eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart wurde. Daher sollte einer Kündigung zum 30.11 nichts im Wege stehen....
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kündigungsfrist? Wann letzter Arbeitstag? Rechtliche Frage! hellooooo Kündigung 6 05.08.2009 08:29
Frage zur Kündigungsfrist in meinem Vertrag russelnash Kündigung 2 16.06.2009 14:48
Wichtige Frage zur Kündigungsfrist brutzelfisch Kündigung 1 08.04.2009 10:14
Befristeter Arbeitsvertrag. Welche Kündigungsfrist habe ich? Tommes2911 Kündigung 5 11.06.2008 12:58
Kündigungsfrist Ole66 Kündigung 4 02.06.2007 15:07


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Kündigung


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:02 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.