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#1
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| Hallo zusammen. Ich habe einen auf 6 Monate befristeten Arbeitsvertrag mit einer Probezeit von 6 Monaten. Liege ich damit richtig, dass ich dadurch eine Kündigungsfrist von 2 Wochen habe, ohne an einen Termin (15. oder Monatsende) gebunden zu sein? Also mir geht es dabei um meine Kündigungsfrist als Arbeitsnehmer, da ich kündigen möchte. In meinem Vertrage habe ich zur Kündigungsfrist folgendes gefunden: "Befristung des Arbeitsverhältnisses und sonstige Beendigung [...] Das Arbeitsverhältnis ist auch innerhalb der Befristung ordentlich kündbar gemäß den gesetzlichen Vorschriften. [...]" Tut mir Leid, falls diese Frage oder eine ähnliche Frage hier schon öfter gestellt wurde. Ich möchte mich eben in diesem Fall absichern, da ich zum ersten Mal einen Arbeitsvertrag kündige und zudem schon meinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben habe. Deshalb möchte ich genau wissen, wann ich meine Kündigung spätestens abgeben muss. |
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#2
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| Wenn eine Probezeit vereinbart wurde, gilt §622 (3) BGB, also 2 Wochen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ansonsten §622 (1) BGB, also 4 Wochen zum 15ten pder Monatsletzten.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Vielen Dank für deine Antwort. In meinem Vertrag steht: "Probezeit: Das Arbeitsverhältnis wird mit einer Probezeit von 6 Monaten geführt." Also muss ich spätestens am 16.11.09 kündigen, wenn ich zum 01.12.09 eine neue Stelle antrete, oder? |
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#4
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| Die Kündigung muss spätestens am 16.10 wirksam zugegangen sein. Hier empfehle ich den Erhalt zu dokumentieren, in dem z.B. der Personalchef oder eine andere empfangsberechtigte Person die Kündigung gegenzeichnet mit Datum.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#5
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| Am 16.10.?! Das wäre ja morgen! Ich dachte am 16.11.?! |
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#6
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| Sorry, habe gedacht gelesen zu haben, Du möchtest am 01.11 den neuen Job anfangen. ![]() Wenn Du am 01.12 den neuen Job annehmen möchtest wäre der 16.11 das richtige Datum. Ich persönlich würde mich aber nicht auf eine Diskussion mit dem Arbeitgeber einlassen wollen ob die zwei Wochen richtig sind oder nicht und die normale Kündigunmgsfrist von 4 Wochen ansetzen. Auch wäre es dem Arbeitgeber gegenüber nur fair ihn so früh als möglich über die Kündigung zu informieren damit er für eventuellen Ersatz sorgen kann.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#7
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| Danke für die erneut schnelle Antwort. Auf die Diskussion über die 2 Wochen lasse ich es auch nicht ankommen. Ende Oktober werde ich kündigen, also in den nächsten 2 Wochen. Vorher wollte ich nur auf der sicheren Seite sein und Bescheid wissen, was theoretisch der späteste Termin wäre. Was mich etwas verwirrt: Mein Vertrag ist ja befristet und befristete Verträge kann man normal nicht einfach kündigen, oder? Also ich habe einen auf 6 Monate befristeten Vertrag mit 6 Monaten Probezeit. Wonach bemisst sich dann meine Kündigungsfrist? |
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#8
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| Richtig. Im Normalfall kann ein befristeter AV nicht gekündigt werden. Ausser es ist eine Kündigungsfrist vereinbart. Die Vereinbarung einer Probezeit würde ich hier gleich stellen wie eine vereinbarte Kündigungsfrist und da kann man laut §622 BGB eben mit 2 Wochen gekündigt werden kann bzw. selber kündigen.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#9
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| Gibt es für befristete Verträge nicht eine Sonderregelung, dass man kündigen kann, wenn man woanders einen Festvertrag sicher hat? Ich habe nämlich ab dem 01.12. einen Festvertrag, der ist schon unterschrieben. |
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#10
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| Eine derartige Sonderregelung ist mir bisher nicht untergekommen. Es ist aber wie egsagt aus meiner Sicht auch egal, da eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart wurde. Daher sollte einer Kündigung zum 30.11 nichts im Wege stehen....
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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