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#1
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| Hallo, ich bin neu hier und habe gleich ein Problem, zum dem ich im Netz leider keine befriedigende Antwort finden konnte. Folgende Situation, ich bei meinem derzeitigen Arbeitgeber mit einem befristeten Vertrag beschäftigt, der am 01.03.2012 ausläuft. Laut Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Kündigunsfrist von 4 Wochen gekündigt werden. Allerdings nicht vor Vertragsbeginn, da sonst mit Vertragsstrafe gedroht wird. Folgende Situation, ich bekomme die Tage die Vertragsverlängerung für meinen Vertrag, allerdings entscheidet sich nächste Woche ob ich in eine andere Firma wechseln kann, in der ich am 01.03.2012 anfangen würde. Nun ist meine Frage: Kann ich meine Vertragsverlängerung unterschreiben und dann trotzdem Ende Januar fristgerecht zum Ende Februar kündigen, oder zählt das als "neuer" Vertrag und ich muss mit Vertragsstrafe rechnen und sollte daher die Verlängerung hinauszogern ? Bin im Moment total verzweifelt und es lässt mir keine Ruhe. Ich bedanke mich im Vorraus für gute Antworten. |
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#2
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| Hallo Kordus, Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Ich bekomme ja keinen neuen Vertrag, sondern nur einen Wisch, auf dem draufsteht "wir verlänger Ihren Vertrag um weiter 9 Monate". Und die Frage ist halt ob ich bevor er annfängt normal kündigen kann, wenn ich die Verlängerung unterschrieben habe oder das halt als "neuer" Vertrag gilt und Kündigung davor vertragswidrig ist. |
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#4
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| Ein Arbeitsvertrag besteht aus verschiedenen Punkten, wie halt jeder Vertrag. Im Arbeitsvertrag sind bekanntlich so Punkte geregelt wie Beginn, Dauer, Arbeitsaufgabe, Arbeitsort, Entlohnung, Urlaub usw. Jetzt trägst Du vor, dass der Punkt "Dauer" bzw. "Ende" geändert werden soll und bist Dir nicht sicher, ob eventuell dadurch ein neuer Vertrag entsteht. Überleg mal, bei einer Lohnerhöhung: Ist das ein neuer Vertrag? Natürlich nicht, nur diese eine Abrede der Entlohnung wird geändert. Das gleiche gilt für die Abrede "Dauer" bzw. "Ende". Es ist nur eine Änderung eines fortbestehenden Vertrages. |
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#5
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| Puhh danke für die schnelle Antwort, das gibt mir endlich wieder ein bisschen Ruhe. Dann kann der neue Job ja hoffentlich endlich kommen. :-) |
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