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#1
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| Hallo Leute :-) Ich hab da mal eine Frage. Und zwar ist mein Sachverhalt folgender, Ich bin jetzt seit 4 Wochen krankgeschrieben wegen enormen Rückenproblemen diese jetzt allerdings nichts mit der geplanten Kündigung zu tun haben. Ich möchte jetzt allerdings mein Arbeitsvertrag kündigen weil das Betriebsklime in der Firma und weitere dingen nicht mehr zu ertragen sind. Ich habe auch schon einen Neuen Job. Ich möchte allerdings nicht weiter in diesem Betrieb arbeiten bis ablauf der Kündiungsfrist und weiter krankschreiben lassen will und kann ich micht nicht. Jetzt ist meine Frage, wie es aussieht wenn ich in das Kündigungsschreiben mitreinschreibe das Sie mich bitte von der Arbeit freistellen sollen, unter weiterzahlen des Arbeitsentgeldes. Den in meinem Arbeitsvertrag steht ein Absatz: "Nach Ausspruch der Kündigung ist die Arbeitgeberin berechtigt, den Mitarbeiter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Bezüge und unter Anrechnung restlicher Urlaubsansprüche von der Arbeitsleistung freizustellen" Kann ich diesen Absatz auch auf eine Arbeitnehmerbezogene Kündigung anwenden?? Mein Resturlaub beläuft sich Anteilig auf noch 7 Tage. Über Hilfe bin ich euch sehr verbunden :-) Greatz e-r-a-g-o-n |
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#2
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| Zitat:
Das sollte man aber mündlich anfragen, ob sowas gewünscht wird, das schriftlich in einer Kündigung zu verlangen, erscheint mir doch etwas zu frisch.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Erstmal Danke für die Antwort. Ich werde dann erstmal die Kündigung schriftlich rausschicken. Und dann abwarten was passiert das ich über eine Kündigungsbestätigung gebeten habe. Vielleicht stellen Sie mich ja automatisch frei. |
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