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#1
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| Hallo, mir wurde einen Aufhebungsvertrag (mit Abfindung) angeboten. Da bei der Abfindung nichts mehr zu machen ist, könnte ich eine längere Kündigungsfrist verhandeln. Nehmen wir an, ich nehme das Angebot an und werde freigestellt, allerdings endet mein Arbeitsverhältniss zum Ende März 2009. Worauf muss ich aufpassen, dass ich: - bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses die ganzen Leistungen (Gehalt + Sozialabgaben) erhalte - einen neuen Job während der Freistellungszeit anfangen kann ohne dass sich etwas ändert seitens der alten AG - etc. Oder anders gesagt: kann ich mit meinem alten AG (im Aufhebungsvertrag) alles so vereinbaren, wie ich''''s möchte, ohne dass irgendein Gesetz mehr greifen kann ? Beispiel: Herr ... wird unwiderruflich freigestellt aber die Firma verpflichtet sich Gehalt und Sozialabgaben bis Ende zu zahlen Jede Info ist höchstens willkommen. Ich bedanke mich bei allen im voraus. |
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#2
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| Hast du denn bereits einen neuen Job bzw. bist du sicher, dass du sehr bald wieder in Arbeit und Brot kommst?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo Nontestatum, Besten Dank für Deine Antwort ! Nein, ich habe noch keinen Job. Ich fange gerade an, mich zu bewerben. Und ich habe noch nicht entschieden, ob ich das Angebot annehme oder nicht (und damit in einen Sozialplan komme, mit weniger Abfindung aber dafür mehr Zeit um einen neuen Job zu finden). Ich wollte nur wissen, wie ich zu den Konditionen im Aufhebungsvertrag (Abfindung + Gehalt für die vereinbarte Zeit) kommen kann egal ob ich am ersten oder am letzten Tag der Freistellung ich einen neuen Job habe. Nochmal Danke ! |
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#4
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| Hallo Comisaru, ... zum Risiko deines Plans bzg. Sperrzeiten usw. wird sich sicherlich Nonte noch melden, ich höre ihn schon Luft holen. Von einer unwiderruflichen Freistellung ist aber auch aus anderen Gründen dringendst abzuraten denn nach gängiger Rechtssprechung ist Voraussetzung für das bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses dass einerseits der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber gegen Vergütung zur Verfügung stellt und andererseits der Arbeitgeber über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers rechtlich und tatsächlich verfügt. Da das bei einer unwiderruflichen Freistellung nicht gegeben ist ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer von der Sozialversicherung abzumelden. Du musst dich selbst aus deiner Tasche kranken- und pflegeversichern und kannst ggf. freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Denke mal über die Alternative einer widerruflichen Freistellung nach. Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#5
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| Hallo Wolf, Danke. Ich bin auch gespannt, was Nonte sagt. Was meinst Du, wäre es möglich widerruflich freigestellt zu werden aber gleichzeitig eine Bestätigung der Firma zu kriegen, dass sie dddich nie abberuft ? Vielleicht für Euch, meine Situation besser zu verstehen: - Aufhebungsvertrag Angebot der Firma bekommen: Abfindung X, Kündigungszeit (3 Monate) wird eingehalten. - Habe abgelehnt, habe das doppelte Faktor verlangt - Firma akzeptiert mein Gegenangebot nicht (logisch, ich bin nicht der Einzige und die haben Angst, dass es sich rumspricht) - Firma bietet an, die Kündigungsfrist um 2 Monate zu verlängern - in nächsten Schritt möchte ich noch 2-4 Monate + Freistellung (damit komme ich näher an meine finanziellen Wünsche) Sollte die Firma einverstanden sein, möchte ich dieses Geld kriegen, nicht nur "die Hälfte" (-Sozialabgaben, -Krankenvers, etc) Ich hoffe, es war klarer diesmal Danke und Gruss |
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#6
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| Zitat:
![]() @comisaru: Wie alt bist du? In welcher Position befindest du dich: Arbeiter/Angestellter - Meister/Angestellter mit Verantwortungsbereich - Abteilungsleiter usw. ALG I beträgt ungefähr 60% des Nettolohnes, wie würde dein ALG I ausfallen: ausreichend, oder müsstest du zusätzliche Unterstützung beantragen? Habe ich das richtig verstanden: In deinem Unternehmen gibt es eine Kündigugswelle mit Sozialplan, aber du hast die Wahl, an diesem Sozialplan teilzuhaben oder eine individuelle Lösung zu vereinbaren?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#7
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| Also: Wie alt bist du?-47 In welcher Position befindest du dich: -Projektleiter (Branche: Telekommunikation) ALG I beträgt ungefähr 60% des Nettolohnes, wie würde dein ALG I ausfallen: Ich überlebe, da auch meine Frau arbeitet, aber nicht bis zur Rente Habe ich das richtig verstanden: In deinem Unternehmen gibt es eine Kündigugswelle mit Sozialplan, aber du hast die Wahl, an diesem Sozialplan teilzuhaben oder eine individuelle Lösung zu vereinbaren? - Ja, Du hast richtig verstanden. - Momentan wurden Abfindungsangebote verteilt (für "Freiwillige") - ein Sozialplan kann noch einige Monate dauern Ich habe (logischerweise) 2 Prioritäten: - solange wie möglich beschäftigt zu bleiben (Geld + evtl. weniger Arbeitslosigkeit) - so viel Geld wie möglich (beim Sozialplan wird's unmöglich sein, zu verhandeln, oder?) Danke und Gruß |
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#8
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| Hallo Comisaru, Zitat:
OK- unter der Hand kann man sicherlich alles mögliche vereinbaren, aber was geschieht wenn du dich auf diese Klausel berufst?!? Zitat:
Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#9
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| Ja Wolf, Du hast Recht, aber deswegen bitte ich Euch um Meinung, um zu sehen, wo ich sagen kann: "Stopp, mehr ist nicht drin !" Heute schicke ich vielleicht mehr als 10 Bewerbungen. Nächste Woche nochmal einige. Wenn ich bis Ende September genug Interviews habe, bedeutet das, dass meine Erfahrung irgendwie noch benutzt wird. Dann nehme ich die Abfindung an und bete, dass ich einen Job kriege. Ich habe nämlich Zeit bis Ende September, mich zu entscheiden. Wenn die Resonanz meiner Bewerbungen Sch.. ist warte ich vielleicht auf dem Sozialplan, um Zeit zu gewinnen. Wie seht Ihr die Zusammenarbeit mit Headhunters ? Wie identifiziere ich die besten in der Telekom-Branche ? Danke und Gruss, |
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#10
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| Abfindungen sind nicht mehr das Gelbe vom Ei. Diese werden stark besteuert und durchaus beim Arbeitslosengeld angerechnet. Wenn man eine Anrechnung beim Arbeitslosengeld vermeiden will, muss man strenge Regeln genau befolgen: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...igungen-AN.pdf Der Arbeitgeber ist übrigens nicht verpflichtet, dich über evtl. Fallstricke und Nachteile aufzuklären. ![]() Du solltest es auch nicht versäumen, dich beim Steuerberater über deine Abfindung schlau zu machen. Da gibt es nämlich auch einiges zu beachten. ALG I wird nur 12 Monate lang gezahlt. Danach wirst du vermutlich kein ALG II in Anspruch nehmen können, weil du verheiratet bist und deine Frau verdient. Bei ALG II bildet ihr eine Einstandsgemeinschaft, euer Verdienst wird in einen Topf geworfen und aus diesem wirtschaftet ihr. Wenn du also kein exorbitant gutes und reichliches ALG I erhälst, mit dessen Ertrag man auch noch nach den 12 Monaten wirtschaften kann, würde ich lieber auf Nummer sicher gehen, mich auf eine zeitliche Versorgung konzentrieren und lieber in den Sozialplan einsteigen, wenn dieser eine ALG I - unabhängige Versorgung gewährleistet. ALG I ist übrigens auch eine ungemütliche Sache. Man muss dort Bewerbungsbemühungen nachweisen und man darf Jobs nicht so ohne weiteres ablehnen. Der früher existierende Berufsschutz ist inzwischen aufgehoben. § 121 SGB III Zumutbarkeit von Arbeit
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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