freiwillige Kündigung in der Probezeit
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freiwillige Kündigung in der Probezeit

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  #1  
Alt 15.02.2009, 11:07
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Hallo,

ich habe ein sehr eiliges Anliegen und hoffe mir kann jemand einen Tip geben.

Seit Januar 09 bin ich unbefristet eingestellt worden, unbefristet nur weil mein AG Förderung für mich bekommt. Ich habe eine neues Jobangebot und werde dem auch folgen. Eine Probezeit ist nicht im Vertrag geregelt, daher nehm ich an dass sie 6 Monate beträgt. Kündigungsfrist wären 2 Wochen. Da mein neuer Job schon am 1.4.09 beginnt möchte ich schnellstmöglich kündigen um im neuen Ort ne Kita und ne Wohnung finden zu können. Nun meine Frage, bekomme ich eine Sperre vom Arbeitsamt, oder werden mir wenigstens die Soziallistungen (Krankenkasse, Rentenversicherung u.s.w) weiterhin gezahlt?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Viele Grüße
Spancy
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  #2  
Alt 15.02.2009, 11:28
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Zitat:
Zitat von spancy Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe ein sehr eiliges Anliegen und hoffe mir kann jemand einen Tip geben.

Seit Januar 09 bin ich unbefristet eingestellt worden, unbefristet nur weil mein AG Förderung für mich bekommt. Ich habe eine neues Jobangebot und werde dem auch folgen. Eine Probezeit ist nicht im Vertrag geregelt, daher nehm ich an dass sie 6 Monate beträgt. Kündigungsfrist wären 2 Wochen.

Worauf bezieht sich die Probezeit? Auf das alte Arbeitsverhältnis oder auf das neue?

Eine Probezeit muss nicht vereinbart werden. Wenn keine vereinbart ist, gilt natürlich auch die dafür gültige Kündigungsfrist.


Da mein neuer Job schon am 1.4.09 beginnt möchte ich schnellstmöglich kündigen um im neuen Ort ne Kita und ne Wohnung finden zu können. Nun meine Frage,

bekomme ich eine Sperre vom Arbeitsamt, oder werden mir wenigstens die Soziallistungen (Krankenkasse, Rentenversicherung u.s.w) weiterhin gezahlt?


Wenn du selber kündigst, und es entsteht zwischen altem und neuem Arbeitsverhältnis eine Lücke, die du mit ALG I oder gar ALG II auszufüllen gedenkst, musst du mit einer Leistungssperre bzw. einer Sanktion rechnen.

Hast du vorher ALG I oder ALG II bezogen?

Dein Alter?

Alter deines Kindes?


Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Viele Grüße
Spancy
Nicht kündigen ohne Arbeitsvertrag!


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  #3  
Alt 15.02.2009, 11:35
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Hallo Spancy und herzlich willkommen,

... wie kommst du auf 6 Monate?
Wenn keine Probezeit vereinbart wurde dann gilt bereits die reguläre Kündigungsfrist. Was steht dazu denn in deinem Vertrag?

Wolf



Zitat:
Zitat von spancy Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe ein sehr eiliges Anliegen und hoffe mir kann jemand einen Tip geben.

Seit Januar 09 bin ich unbefristet eingestellt worden, unbefristet nur weil mein AG Förderung für mich bekommt. Ich habe eine neues Jobangebot und werde dem auch folgen. Eine Probezeit ist nicht im Vertrag geregelt, daher nehm ich an dass sie 6 Monate beträgt. Kündigungsfrist wären 2 Wochen. Da mein neuer Job schon am 1.4.09 beginnt möchte ich schnellstmöglich kündigen um im neuen Ort ne Kita und ne Wohnung finden zu können. Nun meine Frage, bekomme ich eine Sperre vom Arbeitsamt, oder werden mir wenigstens die Soziallistungen (Krankenkasse, Rentenversicherung u.s.w) weiterhin gezahlt?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Viele Grüße
Spancy
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #4  
Alt 15.02.2009, 20:32
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Hallo,

und vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ich bin 26, mein Kind ist 5. Eine direkte Probezeit ist nicht vereinbart, nur das die Kündigungsfrist während der Probezeit 2 Woche beträgt, deshalb bin ich davon ausgegangen das es sich um die regulären 6 Monate handelt.
Ich habe vorher ALG2 erhalten, möchte zwar lieber gestern als heut meinen alten Job "loswerden", auch um zeitlich noch ein wenig Luft zu haben in der neuen Stadt alles formelle regeln zu können. Aber sicherlich ist es am besten da nen nahtlosen Übergang hinzulegen, stressig wird es so oder so. Im neuen Job krieg ich auch ne kleine Ecke mehr Geld. Aber wie schon richtig gesagt wurde, ohne neuen Arbeitsvertrag wird auch nicht gekündigt.

Beste Grüße
Spancy
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  #5  
Alt 18.02.2009, 21:03
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Standard Hallo spancy!

Zitat:
Eine direkte Probezeit ist nicht vereinbart, nur das die Kündigungsfrist während der Probezeit 2 Woche beträgt,
Wenn es keine Probezeit gibt, kann es doch nicht heißen, dass während der Probezeit (die es nicht gibt) eine Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten werden muss. Das widerspricht sich doch. Und weil es keine Probezeit gibt, gilt eigentlich die gesetzliche von vier Wochen oder die, die im Vertrag vereinbart wurde.
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Liebe Grüße Ratgeberin
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  #6  
Alt 18.02.2009, 21:16
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... wenn keine explizit vereinbart ist, dann greift i.d.R. die Gesetzliche
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