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#21
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| und wie komme ich an geld?!? |
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#22
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| Mir wurde Gekündigt die nur Mündlich ausgesprochen werden und nicht schriftlich gehalten sind.. und der Arbeitgeber sich weigert so eine Zuschreiben aber einem Mündlich kündigt wie verhält man sich da beim Arbeitsamt denn man bekommt dann kein Geld von beidem |
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#23
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| Zitat:
Du darfst aber nicht zu deinem Bioss gehen und sagen, Boss, mir fehlt noch die Kündigung, wann kriege ich die denn endlich. Denn dann würdest du an deiner Kündigung mitwirken und würdest eine Leistungssperre von der Agentur für Arbeit bzw. ARGE/Jobcenter erhalten. Wende dich bitte sofort an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Bitte stelle dich sofort für die weitere Arbeit zur Verfügung, dein chef muss dir dann eben für diese Zeit noch den Lohn zahlen. Achte bitte auf deine Krankenversicherung und kläre bei deiner Krankenversicherung, ob dein Arbeitgeber dich bereits abgemeldet hat. Melde dich bitte sofort mindestens arbeitsuchend. Wenn du bedürftig wirst/bist, beantrage bitte sofort ALG II bei deiner ARGE/Jobcenter (Kosten der Unterkunft = Miete = Wohnraumsicherung nach § 22 SGB II)
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#24
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| guten tag ich hab eine frage ich habe jetzt fast 2 jahre in einer firma gearbeitet die mich jetzt gekündigt haben zum monatsende so und jetzt frag ich mich steht mir arbeitslosen geld zu??und wie soll ich meine wohnung usw zahlen ich hab nich mal ein abschluss und würde den gerne auch machen doch ich habe ein kind und will ihn auch was bieten können mein leben geht unter bitte gibt mir rat was ich jetzt machen kann!!!!!!! |
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#25
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| Hallo Kieler, mir wurde auch letztes Jahr zum Juli gekündigt, allerdings Betriebsbedinkt.. ...war auch seit drei Jahren in der Firma fest Angestellt ( Keine Lehre,nur als Produktionshelferin).Habe mich bei meinem Anwalt wegen ner Kündigungsschutzklage beraten lassen. Jedoch hat er mir davon abgeraten.Mir würde zwar etwas zustehen, aber das Meißte davon könnte ich dann gleich für sein Honorar hinblättern...und da ich bis heute die Hoffnung nicht verlohren habe vielleicht doch wieder zurückkehren zu können wäre es dann spätestens ganz vorbei gewesen damit.Will damit nur sagen: Erspar dir lieber den Mega Aufwand und such dir schnellstmöglich was anderes.Du kannst doch bestimmt die paar restmonate woanders machen und hast dann trotzdem ausgelernt??Hier noch eine Allgemeine Frage: Wie sieht das mit Wiedereinstellung bei Kurzarbeit aus?Kann meine Firma mich trotzdem auch während der KA theoretisch wieder Einstellen?? |
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#26
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| im Jahre 2006 begann ich meine Ausbildung zum Bürokaufmann im Rahmen des Ausbildungskonsens NRW. Ich habe in diesem Ausbildungsberuf meine Zwischenprüfung im Jahr 2007 abgelegt. Im Mai 2007 wurde mir sowohl von der Ausbildungsfirma Busch u. Partner GmbH als auch vom Gisela Vogel Institut für berufliche mit der Begründung gekündigt, ich würde angeblich eine nicht-genehmigte Tätigkeit nach mir, obwohl ich belegen konnte, dass dem nicht so ist. Ich habe über meine Anwältin ein Schlichtungsverfahren eingeleitet, da die Kündigung definitiv ungerechtfertigt ist. Dabei wurden meine „Belege“ als „Gefälligkeitsbescheinigung“ angesehen. Von Seiten des Arbeitgebers, der m. E. zu diesem Zeitpunkt in der Beweispflicht steckte, wurden einzig und allein auf die Aussage, ich hätte auf mehrmaligen Nachfragens, auf die Frage, ob ich einer nichtgenehmigten Tätigkeit nachginge, diese Frage bejaht, obwohl dem nicht so war. Die Aussage des Arbeitgebers (sowohl Busch u. Partner GmbH als auch dem Gisela Vogel Institut für berufliche Bildung), die keinerlei Beweise angebracht haben, wurden eher Glauben geschenkt, als mir. Ich konnte damals widerlegen, dass ich NICHT einer nicht-genehmigten Tätigkeit nachgegangen bin, die Arbeitgeber nicht. Der Gang zum Arbeitsgericht erübrigte sich, da das Arbeitsgericht, nachdem ich einen Antrag auf Widereinstellung stellte, meinen Antrag nicht stattgegeben hatte. Nachdem mir die Kündigung per „Beschluss“ für rechtswirksam erklärt wurde (was m. E. nach definitiv nicht so ist), wurde ich nach meiner Ansicht nach „links liegen“ gelassen. Es wurde nur die Aussage getroffen, dass ich die Ausbildung fortführen kann, wenn ich eine Firma finde, die mich übernimmt, welches sich als unlösbare Aufgabe entpuppte. Jegliches Nachhaken verlief im Sande. Kernaussage von Seiten der IHK war, dass ich „zu alt“ bin. Welche Möglichkeiten habe ich noch, um meine Ausbildung fertig machen zu können? Denn ich sehe nicht ein, dass dieser Vorwurf so stehen bleibt. Meines Erachtens bin ich im Recht, denn ich habe keine nicht-genehmigte Tätigkeit abgeleistet. Diesen Vorwurf kann und werde ich nicht auf mich beruhen lassen. |
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#27
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| Hallo,ich bin heute neu hier. Ich hab auch ein Problem. Ich will aus phsyischen Problemen meine Stelle wechseln, weil mich mein jetziger Chef seit 7Jahren kaputt machen. Kann ich durch ein Attest fristlos kündigen und in einer neuen Stelle wechseln? Danke |
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#28
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| Hallo Katrin, hast du eine neue Stelle gefunden, und ist deine Kündigungsfrist jetzt zu lang? Dann solltest du besser versuchen mit deinem alten Chef eine Einigung zu finden, und einen Aufhebungsvertrag machen. Wenn du arbeitsunfähig geschrieben bist, bist du auch für deine neue Anstellung arbeitsunfähig, ein Aufhebungsvertrag wäre korrekter.
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#29
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| Zitat:
das problem hatte ich bis zur Kündigung auch gehabt. Ich habe mir Hilfe geholt und mir dadurch attestieren lassen, dass mich diese Firma kaputt gemacht hat und das eine Weiterbeschäftigung gesundheitliche Risiken mit sich birgt. Den Rat, den ich geben kann, ist, Hilfe zu holen. |
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