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#11
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| aber solang ich keine strikte bettruhe verschrieben bekommen hab kann ich doch meinen terminen nachgehen.es war auserhalb der arbeitszeit.die fahrschule ist bezahlt und ich kann doch das nicht einfachso platzen lassen.ich brauch den führerschein unbedingt da ich ja am 31.3 sowieso gekündigt wäre und ich sonst keine möglichkeit hätte weiter im berufsleben teilzunhemen. und darf mein arbeitgeber mir eigentlich so hinterherspitzeln? |
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#12
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| Hallo meski, nun möchte auch ich Dir noch schreiben, auch wenn es schon einen Tag her ist. Vielleicht konntest Du ja auch schon etwas erreichen. Du solltest Dich auf jeden Fall dagegen wehren. Der Arbeitgeber hätte Dich zuerst abmahnen müssen. Du musst einen Einspruch gegen die Kündigung einlegen. Geh hin, rede mit dem Arbeitgeber und nimm den schriftlichen Einspruch dabei mit. Wenn er die Kündigung nicht zurück nimmt, dann würde ich Kündigungsschutzklage einlegen. Hier geht es um Dein Geld und um Dein Ansehen. Jeder zukünftige Arbeitgeber sieht sonst, dass der befristete Vertrag frühzeitig aufgelöst wurde. Nur Mut und viel Erfolg |
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#13
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| okay das klingt schonmal etwas aufbauend. aber hätte da noch einige fragen.was darf ich denn wenn ich krankgeschrieben bin und keine bettruhe verordnet bekommen hab? darf die stellvertretende geschäftsleitung die kündigung unterschreiben? also pp.a. (name) und darunter steht der name der Geschäftsleitung. da die geschäftsleitung nicht da ist bzw krank ist inwieweit darf mein arbeitgeber mir hinterherspionieren? |
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#14
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| Zitat:
Der Besuch des Fahrschulunterrichtes (auch ausserhalb der Arbeitszeit) sehe ich hier in der Tat als kritisch an. Zitat:
Das darf er in der Tat bei entsprechendem Verdacht. Mich wundert es nur, dass er es getan hat. Könnte dafür sprechen, dass so etwas oder vergleichbares schon öfters vorgekommen ist?
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#15
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| Hallo Libelle, Nicht unbedingt. Es hängt von den Gesamtumständen ab und ist im Einzelfall zu prüfen. Daher der Rat mit dem Gang zum Fachanwalt genau richtig. Mich macht stutzig, dass der Arbeitgeber hier "hinterher geschnüffelt" hat. Deutet doch darauf hin, dass schon andere Dinge vorgefallen sind. Welchen Sinn sollte es sonst machen, wenn der Vertrag befristet zum 31.03 ist hier eine fristlose Kündigung noch zu machen die eventuell nicht haltbar ist.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#16
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| Zitat: Zitat von meski: inwieweit darf mein arbeitgeber mir hinterherspionieren? @Freaky Das darf er in der Tat bei entsprechendem Verdacht. Mich wundert es nur, dass er es getan hat. Könnte dafür sprechen, dass so etwas oder vergleichbares schon öfters vorgekommen ist? Nein mein Arbeitgeber wusste das ich momentan Fahrschule mach und auch ziemlich unter druck steh deswegen..weil ich sonst keine neue arbeit antretten kann. Ich weiß nicht wieso mein ex-Arbeitgeber die Fahrschule angerufen hat und sich informiert hat. einfach um mir noch eine Reinzuwürgen.Gibt kein Grund dafür. hab keinen streit oder der gleichen gehabt.hab immer meine Arbeit erledigt und dazu noch arbeit für die ich net mal angestellt bin. versteh das nicht... naja aber der fahrschulbesuch hat doch mein heilungsprozess nicht beeinträchtigt.. |
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#17
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| Zitat:
Ich als Arbeitgeber würde das sehr wohl so sehen, dass bei einer Zitat: "nasennebenhöhlen entzündung incl. ohrenentzündung" zumindest Hausruhe (wenn schon nicht Bettruhe) angebacht ist. Vor allem im Winter. Durch den Wechsel von warm/kalt und dann wieder kalt/warm wird der Heilungsporzess durchaus verzögert. Inbesondere da Du ja dann wohl auch gelaufen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren bist..... ALso bei mir hättest Du zumindets auch mal eine Ermahnung wnn nicht sogar eine Abmahnung erhalten.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#18
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| Ja also klar ist das es aufjedenfall ein fehler von mir war zum Fahrschulunterricht zu gehen.Ich würde auch ohne zu disskutieren eine ermahnunung oder so annehmen.aber eine fristlose kündigung obwohl mein arbeitsverhaltnis nach 12 tagen sowieso endet ist für mich einfach nur unsinn und eine absolute böswilligkeit. Also werd ich einen Widerspruch schreiben und morgen mit meinen chef darüber reden.ob er ihn annimmt oder nicht.wenn nicht mach ich eine kündigungsschutzklage?!?! weil sicher ist das AA mir gelder sperren wird und allg. die fristlose kündigung schlecht für die zukunft ist. |
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#19
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| Nicht Du, aber Dein Anwalt. Dazu gibt es übrigens auch Beratungshilfe beim Amtgericht wenn man sich einen Anwalt nicht leisten kann oder keine Versuicherung hat.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#20
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| Hallo meski, noch einmal zu Deiner Kündigung. Du sollest wirklich zu einem Anwalt gehen oder direkt beim Gericht die Kündigungsschutzklage einreichen. Es gibt bei der Kündigung einfach zu viele Kriterien zu beachten, wie z.B. bist Du schon mal abgemahnt worden, gibt es einen Betriebsrat und hat der zugestimmt usw. Aber achte darauf, dass für die Klage eine Frist von 3 Wochen gilt. Danach ist es zu spät. Also keine Zeit mehr verlieren, es geht hier um Deine Zukunft! Viel Glück undfreundliche Grüße Libelle2 |
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