Fristlose Kündigung
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Fristlose Kündigung

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  #1  
Alt 17.03.2010, 17:16
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Unglücklich Fristlose Kündigung


Hilfe!!

Hallo,
ich habe heute meine fristlose kündigung erhalten(17.03).
Grund: Ich war vom 01.3 bis 05.3 krankgeschrieben( Arbeitsunfähig).
Hab jedoch den Fahrschulunterricht besucht.(theorieunterricht).Worauf mein Arbeitgeber gedrängt hat das ich endlich mal den führerschein mach.
Und jetzt hab ich hier meine fristlose Kündigung liegen!
Weil ich halt zum theorieunterricht war obwohl ich krankgeschrieben war.
Mein Arbeitsvertrag läuft sowieso am 31.3.2010 aus( hab ich schriftlich bekommen).Und jetzt noch sowas.

Ist das ein Grund für eine Fristlose-Kündigung?


Lohn hab ich für den monat auch nicht bekommen ( 15.02- 15.03)
Irgednwie wollen die mir das leben schwer machen.


Danke im Vorraus
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  #2  
Alt 17.03.2010, 19:00
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Meski, das muss eine fristlose Kündigung nicht zwangsläufig rechtfertigen.

Ein Dachdecker zum Beispiel, der aufgrund eines Beinbruchs arbeitsunfähig geschrieben ist und jetzt mit nem Gipsbein rumhumpelt darf selbstverständlich den theoretischen Fahrschulunterricht besuchen.

Wie ist das denn bei dir- was machst du beruflich und warum bist du krankgeschrieben?
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Wolf





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Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag:
meski (17.03.2010)

  #3  
Alt 17.03.2010, 19:17
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Ich arbeite als Erzieher..und hatte eine nasennebenhöhlen entzündung incl. ohrenentzündung...

gibts da irgendein paragraph oder so?
und was kann ich machen da ich mein lohn nicht bekomm?
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  #4  
Alt 17.03.2010, 19:37
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Meski, in dem Fall hätte ich mir den Fahrschulbesuch verkniffen.
Dein ausstehendes Gehalt ist dir natürlich zu zahlen.

Hast du denn eine Folgeanstelung, warst du bereits bei der AA?
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Wolf





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  #5  
Alt 17.03.2010, 19:42
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Folgeanstelung? meinst du einen neuen job?

naja musste aber zu dem zeitpunkt wie so oft nicht meinen normalen job als erzieher machen sondern mal wieder putzen oder hausmeisterarbeiten erledigen.

Arbeitsamt werd ich morgen sofort gehen..

ach misst wie man es macht macht man es falsch..


also gbt es keine möglichkeit für mich daraus zu kommen? ich kann damit rechnen das ich zb eine sperre vom AA bekomm wegen zahlung usw..
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  #6  
Alt 17.03.2010, 20:18
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Meski, den einen oder anderen gangbaren Weg gibt es immer, einer führt meist über Canossa das in deinem Fall bei deinem (mutmaßlichen Ex-) Arbeitgeber liegt. Sprich mit dem dortigen Entscheider, schließlich gehts ja nur um ein paar Tage.
Eine weitere Möglichkeit wäre der Gang zum für dich zuständigen Gericht um Kündigungsschutzklage einzureichen.
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  #7  
Alt 17.03.2010, 21:23
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okay danke dir sehr :o)

hoffe ich komm da irgendwie halbwegs gut bei raus..ist halt einfach alles nur schickane von denen.

danke
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  #8  
Alt 18.03.2010, 07:17
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also ich bin der festen Überzeugung, dass hier die fristlose Kündigung völlig überzogen ist und einer gerichtlicen Überprüfung kaum stand halten wird.
Die Kündigung muss immer das aller letzte Mittel sein.
Hier hätte der AG andere Wege gehabt und diese auch nützen müssen.
Ich glaube der AG hat hier nur einen Grund gesucht.
DIe Frage ist in der Tat was man jetzt macht.
Kündigungsschutzklage würde dazu führen, dass Du zumindest wohl bis zum 31.03 Dein Lohn noch bekommen wirst.
Eine Kündigungsschutzklage landet auch nicht immer gleich bis zur letzten Instanz bei gericht. Oft zieht der AG dann auch seine fristlose Kündigung in solcehn Fällen zurück und beendet das Arbeitsverhältnis auf normalen Wege, da Dein befristetes AV eh zum 31.03 ausläuft.

Wie wäre es mit der schriftlichen Androhung einer Kündigungschutzklage an Deinen Chef? Nach dem Motto: KüSchu-Klage oder "normale" Beendigung des Arbeitsverhältnis durch auslaufen lassen des befristetet AV's ???

Denke auch dran, dass bei eienr fristlosen Kündigung Du sicherlich eine Sperre beim ALG bekommen wirst. Das kann richtig teuer werden für Dich.

Auch ein Abeitsanwalt kostet nicht die Welt. Der wäre in diesem Fall die beste Lösung für Dich.
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  #9  
Alt 18.03.2010, 09:05
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okay Danke.

werd mich jetzt ein anwalt nehmen müssen.und einen brief aufsetzen wegen einer kündigungsschutzklage.

glaub da führt kein weg vorbei..

danke für die beiträge-

lg meski
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  #10  
Alt 18.03.2010, 10:32
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wenn Du einen Anwalt nimmst, macht der das mit der Klage.... dann brauchst Du nix schreiben ;=)
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