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#1
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| hi leute, habe sehr grosse probleme mit meinem ehemaligen?!? arbeitgeber. Ich war bei einer zeitarbeitsfirma angestellt, musste am montag zu einem gespäch da antanzen. Ich war ja auch da aufeinmal sagt der "gute" mann zu mir er müsse mir die kündigung aussprechen weil bei der firma wo ich hin verliehen worden bin hätte mich abgemeldet zum 11.12.07. Was ich wirklich nicht verstehe weil ich da wirklich sehr gerne gearbeitet hab und es da auch nie probleme gegeben hat wundert es mich doch das die mich abgemeldet haben. aber naja.... dann hab ich meinen resturlaub genommen, er wollte dann ja auch da bescheid sagen. Jetzt ruft der mittwoch morgen an ich solle ins büro kommen. konnte ich aber nicht weil ich ein bewerbungsgespäch hatte. Hatte ich ihm ja auch mitgeteilt (per email)da meinte der auch per email ich müsse da hin kommen er befielt mir das usw. , habe mich da auch nicht mehr drumm gekümmert , gucke donnerstag in den postkasten 2 briefe von der firma drinne. der erste brief war die 3 abmahnung ( wo sind die anderen 2?) weil ich mich nicht bei dem arbeitgeber nicht "krank gemldet hatte" und die fristlose kündigung rückwirkend zum 01.12.2007!Was haltet ihr davon ich habe es meinem rechtsanwalt abgegeben aber ist sowas nicht schon dummm oder was sagt ihr dazu? meldet euch vielleicht habt ihr ja sogar eine ahnung um welche Personalleasing firma es sich handelt....... mfg onkelbenz |
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#2
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| Mir ist keine Rechtskonstruktion bekannt, bei der eine "rückwirkende" Kündigung möglich wäre. Eine Kündigung gilt immer ab Datum des Zugangs. Schein mal wieder ein Fall zu sein, wo jemand Allmachtsphantasien auslebt ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| ja sind halt ******* personal leasing firmen die die arbeitskräfte nur verheißen würde bei einer grossen unternehmen in ramslo eingesetz Kabelwerk die waren immer zufrieden mit mir ich kann mir auch nicht vorstellen das die mich abgemeldet haben mein arbeitgeber konnte mir auch den grund nicht sagen warum ich abgemeldet worden bin aber nun da kümmert mein anwald sich jetzt drumm das alles vor weinachtgen ![]() gruss onkelbenz |
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#4
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| Rückwirkend hin und rückwirkend her ... bei 'ner ZAF zu arbeiten und den KS vorzulegen- da wundert es keinen mehr, wenn "rückwirkend" gekündigt wird. Ist doch die einfachste Variante, "nutzlose (Leih-)Arbeitnehmer" billigend loszuwerden. Und- ohne "Arbeitszeugnis" kannst du dich für noch so gut halten. Es wird dir nur nicht viel nutzen. Das einizig Richtige, was du gemacht hast ist einen RA zu konsultieren. M.l.G.! soisrecht2 |
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