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#1
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| Hallo, folgende Situation: Mein Mann möchte schnellstmöglich von seinem aktuellen AG weg, weil er wegen den „Machenschaften“ dort regelmäßig Krankheiten erleidet, die auf die Psyche zurückzuführen sind. Er hat auch einen neuen Job in Aussicht. Der neue AG möchte ihn jedoch zum 01.03.2011 einstellen. Wenn mein Mann fristgerecht kündigt, wäre er aber erst zum 01.04. frei. Darum meine Frage, ob eine fristlose Kündigung aus psychischen/gesundheitlichen Gründen möglich ist. Mit seinem Hausarzt hat er schon gesprochen. Der würde ihm ein Attest ausstellen. Wenn das nicht geht: Was hat er dann noch für Möglichkeiten? Wir befürchten, dass der derzeitige AG einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen könnte... Danke schon mal für eure Hilfe. Liebe Grüße Chaly |
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#2
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| Wir kennnen die Situation nicht, eine fristlose Kündigung bzw. nicht fristgerechte Kündigung ist nicht zu empfehlen. Bitte lasst euch juristisch beraten, was machbar ist. Solange der neue Arbeitsvertrag nicht vorliegt, wäre das sowieso eine nur theoretsiche Übuing.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Er hat gerade sein 2. Vorstellungsgespräch beim potentiellen neuen AG. In ein paar Stunden weiß ich mehr (lange Fahrzeit). Angenommen, er kriegt den Job und unterschreibt heute einen Vertrag zum 01.04. (der neue AG würde es begrüßen, wenn mein Mann doch früher kommen kann): Kann man dann fristgerecht kündigen und evtl. noch eine fristlose Kündigung hinterherschieben? Man kann es ja versuchen, wenn der AG die nicht anerkennt, entstehen uns ja keine Nachteile, richtig? Oder kann man gar fristlos, hilfsweise fristgerecht, kündigen? Bei der Rechtsschutzversicherung will mein Mann sowieso noch anrufen. Ich wollte nur hier schon mal vorfühlen. |
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#4
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| Das geht durchaus, allerdings sollte euch eines klar sein: Wenn das Attest des Arztes auf eine Berufsunfähigkeit hinausläuft, kann euch das nochmal böse zwischen die Beine schlagen, wenn dein Mann dann anderswo genau diese Tätigkeit ausübt. Wieso sucht er nicht einfach das Gespräch bez. Aufhebungsvertrag?
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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#5
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| 100 % sicher ist es immer noch nicht, ob er den Job kriegt. Aber wir gehen stark davon aus, dass er Anfang nächster Woche den Vertrag zum Unterschreiben kriegt. Er will es jetzt so machen, dass er erst mal ordentlich zum 31.03.2012 kündigt und danach um einen Aufhebungsvertrag bittet. So hat es der potentielle neue AG ihm empfohlen. Es ist leider so, dass er einer der wenigen vernünftigen Leute in diesem Unternehmen ist. Die legen leider keinen Wert auf fähige Mitarbeiter. Da werden bloß Flaschen für wenig Geld eingestellt. Ein Kollege meines Mannes, der zu den wenigen Leuten dort gehört, die was drauf haben, hat Ende letzten Jahres auch zum 31.03.2012 gekündigt, weil er einen neuen Job hat. Jetzt soll mein Mann diese Position ausfüllen, er hat der Firma aber gleich gesagt, dass er es nicht machen wird. Aber irgendwie raffen die das nicht... Jedenfalls befürchten wir, dass sie sich deshalb, weil eben der andere Kollege auch geht, und sonst keiner wirklich fähig ist, diese Position zu übernehmen, die meinen Mann eher nicht früher gehen lassen werden. |
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#6
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| Falls es jemanden interessiert: Er hat den Job und auch nach einigem Hinhalten seines AGs einen Aufhebungsvertrag. Wohl aber nur, weil es für den AG so oder so aufs Gleiche rausgekommen wäre. Durch Urlaub und Überstunden wäre mein Mann eh schon im Februar nicht mehr da gewesen... Na egal, ist gut ausgegangen, auch ohne Arzt, wollte ich euch nur mitteilen. |
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#7
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| ... vielen Dank für deine Rückmeldung Chalymar, ich wünsche deinem Mann viel Zufriedenheit in seinem neuen Job und euch beiden alles Gute.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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