Gekündigt ! Brauche nun eine neue Wohnung!
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Gekündigt ! Brauche nun eine neue Wohnung!

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  #1  
Alt 11.03.2009, 10:09
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Frage Gekündigt ! Brauche nun eine neue Wohnung!



Hallo! ich habe zum 01.01.2009 meinen Job gekündigt und erhalte Arbeitslosengeld I ! Nun haben mein Freund und ich unsere jetztige Wohnung zum 30.04.2009 gekündigt,weil uns die Miete über den Kopf wächst. Problematisch wird es nun, weil wir weder bei einer Hausverwaltung noch bei einer Genossenschaft eine neue Wohnung bekommen aufgrund meiner Arbeitslosigkeit und weil mein Freund freiberuflich tätig ist und nicht jeden Monat Geld verdient. Was kann ich nun tun? Wenn sich an der Situation nichts ändert, sitzen wir leider bald beide auf der Strasse. Hat jemand eine Idee oder einen Tipp? Würde mich freuen, wenn ihr mir da helfen könntet. Vielen Dank!
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  #2  
Alt 11.03.2009, 21:49
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Standard Hallo rotloeckchen - Willkommen hier im Forum!

Warum habt ihr euch denn nicht erst nach einer neuen Wohnung umgeschaut? Natürlich möchten Vermieter Sicherheiten, das hättet ihr doch wissen müssen.

Also eine Lösung für euer Problem hab ich nicht, aber ich würde alle möglichen Wohnungsangebote aus Zeitungen, Internet, ... raussuchen, anrufen und Termin vereinbaren und mit dem Vermieter reden, die Situation offen ansprechen. Wenn ihr keine Mietschulden habt, dann besorgt euch eine Mietschuldenfreiheitserklärung von eurem jetzigen Vermieter.

Könnte Dein Freund für die Mietkosten aufkommen? Habt ihr was angespart? Welche Sicherheiten könntet ihr dem Vermieter noch anbietet (Bürgschaft)? Und wie sieht es bei Dir mit nem neuem Job aus?
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  #3  
Alt 12.03.2009, 07:07
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Hallo und erstmal danke für deine Antwort! Leider haben wir nichts gespart, weil wir kaum was zurücklegen können. Mietschulden bestanden noch nie, wir haben immer alles bezahlt. Werde den Tip für die Bescheinigung des Vermieters annehmen und mich mit ihm in Verbindung setzen. Die meisten wollen hier auch immer eine ausgefüllte Mietbescheinigung haben. Das also ist nicht das Problem und ich finde, das sollte auch nie eins sein! So steht man als Person auch besser da.. Ich bemühe mich sehr um einen neuen Job, das ist für mich selbstverständlich. Zur Zeit mache ich auch einen Lehrgang, um Jobmässig auf den neuesten Stand gebracht zu werden. Finde es auch richtig so, bevor man nur zuhause sitzt. Wegen einer Bürgschaft könnten wir uns mal in der Verwandschaft umhören. Aber ob das klappt, kann ich leider noch nicht sagen.

Geändert von rotloeckchen (12.03.2009 um 07:10 Uhr)
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  #4  
Alt 12.03.2009, 21:53
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Hey,

Wieviel Alg1 Beziehst Du,was hat dein Freund an Einnahmen,z.b. Letzten Monat???

Sonst irgenwelche Einkünfte???
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  #5  
Alt 12.03.2009, 23:04
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Mit einer Bürgschaft könnte es funktionieren, den Vermieter zu überzeugen. Und das ihr noch nie Mietschulden hattet bzw. keine habt spricht auch für euch.

Aber wenn ihr keine Rücklagen habt, könnt ihr euch dann überhaupt die Kaution leisten, die ja bei einem neuen Mietverhältnis i.d.R. auch noch anfällt?

Könnte Dein Freund mit seinen Einkünften für die Miete aufkommen oder nicht?
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  #6  
Alt 12.03.2009, 23:23
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Hab es doch noch gefunden...

Auch wenn ihr kein Alg2 bezieht,so könnt ihr trotzdem für die Kaution einen Antrag Nach SGB II §7 Absatz 1 Satz 3 in Anlehnung an §22 SGBII Absatz 3 stellen.

SGB II §22 Absatz 3:

3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.


Andere Gründe sind bei euch ohne Zweifel Vorhanden...

Keine Sorge,nur den text genau lesen...

Wenn ihr eure Hilfebedürftigkeit nachweisen könnt,dann müsst ihr sie auch Bekommen...

Wird kein leichter weg,aber es ist euer Recht,setzt es durch...

Viel glück und alles Gute
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  #7  
Alt 13.03.2009, 07:03
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Wendet euch sofort an die Wohnraumsicherungsstelle eurer Stadt, meistens zu finden unter Soziales/Obdachlosigkeit.

Die Wohnung zu kündigen war ein Fehler, denn um ALG II beziehen zu können, müsst ihr erreichbar und damit vermittelbar sein, mit anderen Worten, ihr benötigt eine Meldeanschrift bzw. mindestens ein Postfach, das täglich geleert werden muss.

Sinngemäss gilt dies hinsichtlich der Erreichbarkeit auch für ALG I.

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf

Übrigens: eine zu teure Wohnung wird von der ARGE/Jobcenter im Rahmen von ALG II noch max. 6 Monate lang bezahlt. Steht auch im § 22 SGB II.

Bitte also aufstockend zusätzlich zum ALG I noch ALG II beantragen! SOFORT!!

Formulare Arbeitslosengeld II - www.arbeitsagentur.de
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  #8  
Alt 13.03.2009, 07:20
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Zitat:
Zitat von Ratgeberin Beitrag anzeigen
Mit einer Bürgschaft könnte es funktionieren, den Vermieter zu überzeugen. Und das ihr noch nie Mietschulden hattet bzw. keine habt spricht auch für euch.

Aber wenn ihr keine Rücklagen habt, könnt ihr euch dann überhaupt die Kaution leisten, die ja bei einem neuen Mietverhältnis i.d.R. auch noch anfällt?

Könnte Dein Freund mit seinen Einkünften für die Miete aufkommen oder nicht?
Danke nochmal! Wir haben zur Zeit eine Wohnung, deren Miete zu hoch ist. Aus dem Grund haben wir ja gekündigt. Und die Kaution für diese Wohnung bekommen wir ja wieder. Somit haben wir auch für eine neue Wohnung die Kaution zur Hand. Mein Freund alleine kann die Miete nicht übernehmen.
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  #9  
Alt 13.03.2009, 07:22
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Zitat:
Zitat von tyron01 Beitrag anzeigen
Hey,

Wieviel Alg1 Beziehst Du,was hat dein Freund an Einnahmen,z.b. Letzten Monat???

Sonst irgenwelche Einkünfte???
Danke für deine Antwort. Ich erhalte 615 Euro Arbeitslosengeld, mehr nicht. Mein Freund ist freiberuflich tätig und verdient nicht jeden Monat Geld. Er hatte letztes Jahr Einnahmen von rund 12000 Euro. Sonstige Einkünfte sind nicht gegeben.
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  #10  
Alt 13.03.2009, 07:41
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Zitat:
Danke nochmal! Wir haben zur Zeit eine Wohnung, deren Miete zu hoch ist. Aus dem Grund haben wir ja gekündigt.
Ich meinte auch ob er überhaupt die Miete zahlen könnte, für die neue Wohnung. Dann hätte man mit den potentiellen neuen Vermieter sprechen können.

Zitat:
Und die Kaution für diese Wohnung bekommen wir ja wieder. Somit haben wir auch für eine neue Wohnung die Kaution zur Hand. Mein Freund alleine kann die Miete nicht übernehmen.
Euer jetziger Vermieter ist nicht dazu verpflichtet Euch die hinterlegte Kaution sofort auszuzahlen. Vielmehr kann sich das noch bis zu einem Jahr hinziehen.
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