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#1
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| Hallo! ich habe zum 01.01.2009 meinen Job gekündigt und erhalte Arbeitslosengeld I ! Nun haben mein Freund und ich unsere jetztige Wohnung zum 30.04.2009 gekündigt,weil uns die Miete über den Kopf wächst. Problematisch wird es nun, weil wir weder bei einer Hausverwaltung noch bei einer Genossenschaft eine neue Wohnung bekommen aufgrund meiner Arbeitslosigkeit und weil mein Freund freiberuflich tätig ist und nicht jeden Monat Geld verdient. Was kann ich nun tun? Wenn sich an der Situation nichts ändert, sitzen wir leider bald beide auf der Strasse. Hat jemand eine Idee oder einen Tipp? Würde mich freuen, wenn ihr mir da helfen könntet. Vielen Dank! ![]() |
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#2
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| Warum habt ihr euch denn nicht erst nach einer neuen Wohnung umgeschaut? Natürlich möchten Vermieter Sicherheiten, das hättet ihr doch wissen müssen. Also eine Lösung für euer Problem hab ich nicht, aber ich würde alle möglichen Wohnungsangebote aus Zeitungen, Internet, ... raussuchen, anrufen und Termin vereinbaren und mit dem Vermieter reden, die Situation offen ansprechen. Wenn ihr keine Mietschulden habt, dann besorgt euch eine Mietschuldenfreiheitserklärung von eurem jetzigen Vermieter. Könnte Dein Freund für die Mietkosten aufkommen? Habt ihr was angespart? Welche Sicherheiten könntet ihr dem Vermieter noch anbietet (Bürgschaft)? Und wie sieht es bei Dir mit nem neuem Job aus?
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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Hallo und erstmal danke für deine Antwort! Leider haben wir nichts gespart, weil wir kaum was zurücklegen können. Mietschulden bestanden noch nie, wir haben immer alles bezahlt. Werde den Tip für die Bescheinigung des Vermieters annehmen und mich mit ihm in Verbindung setzen. Die meisten wollen hier auch immer eine ausgefüllte Mietbescheinigung haben. Das also ist nicht das Problem und ich finde, das sollte auch nie eins sein! So steht man als Person auch besser da.. Ich bemühe mich sehr um einen neuen Job, das ist für mich selbstverständlich. Zur Zeit mache ich auch einen Lehrgang, um Jobmässig auf den neuesten Stand gebracht zu werden. Finde es auch richtig so, bevor man nur zuhause sitzt. Wegen einer Bürgschaft könnten wir uns mal in der Verwandschaft umhören. Aber ob das klappt, kann ich leider noch nicht sagen. Geändert von rotloeckchen (12.03.2009 um 07:10 Uhr) |
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#4
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| Hey, Wieviel Alg1 Beziehst Du,was hat dein Freund an Einnahmen,z.b. Letzten Monat??? Sonst irgenwelche Einkünfte???
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#5
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| Mit einer Bürgschaft könnte es funktionieren, den Vermieter zu überzeugen. Und das ihr noch nie Mietschulden hattet bzw. keine habt spricht auch für euch. Aber wenn ihr keine Rücklagen habt, könnt ihr euch dann überhaupt die Kaution leisten, die ja bei einem neuen Mietverhältnis i.d.R. auch noch anfällt? Könnte Dein Freund mit seinen Einkünften für die Miete aufkommen oder nicht?
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#6
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| Hab es doch noch gefunden... Auch wenn ihr kein Alg2 bezieht,so könnt ihr trotzdem für die Kaution einen Antrag Nach SGB II §7 Absatz 1 Satz 3 in Anlehnung an §22 SGBII Absatz 3 stellen. SGB II §22 Absatz 3: 3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden. Andere Gründe sind bei euch ohne Zweifel Vorhanden... Keine Sorge,nur den text genau lesen... Wenn ihr eure Hilfebedürftigkeit nachweisen könnt,dann müsst ihr sie auch Bekommen... Wird kein leichter weg,aber es ist euer Recht,setzt es durch... Viel glück und alles Gute
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (13.03.2009 um 01:14 Uhr) |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu tyron01 für den nützlichen Beitrag: | ||
rotloeckchen (13.03.2009) | ||
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#7
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| Wendet euch sofort an die Wohnraumsicherungsstelle eurer Stadt, meistens zu finden unter Soziales/Obdachlosigkeit. Die Wohnung zu kündigen war ein Fehler, denn um ALG II beziehen zu können, müsst ihr erreichbar und damit vermittelbar sein, mit anderen Worten, ihr benötigt eine Meldeanschrift bzw. mindestens ein Postfach, das täglich geleert werden muss. Sinngemäss gilt dies hinsichtlich der Erreichbarkeit auch für ALG I. http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf Übrigens: eine zu teure Wohnung wird von der ARGE/Jobcenter im Rahmen von ALG II noch max. 6 Monate lang bezahlt. Steht auch im § 22 SGB II. Bitte also aufstockend zusätzlich zum ALG I noch ALG II beantragen! SOFORT!! Formulare Arbeitslosengeld II - www.arbeitsagentur.de
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
rotloeckchen (13.03.2009) | ||
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#8
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#9
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#10
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__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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