Gekündigt nach Sozialplan
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Gekündigt nach Sozialplan

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  #1  
Alt 27.08.2009, 20:10
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Hallo.

Mir wurde heute Abend telefonisch gekündigt zum 30.11.09. Morgen soll ich per Kurier die schriftliche Kündigung erhalten.

Es wurden mehrere Mitarbeiter gekündigt (Verlust eines Großkunden) und angeblich alles strikt nach Sozialplan.

ABER: Meine Kollegin ist ein halbes Jahr nach mir gekommen. Sie wurde nicht gekündigt! Ist das richtig? Es ist ihr erster Job und ich stehe schon seit 10 Jahren im Berufsleben. Sie verdient also weniger. Aber was hat das mit dem Sozialplan zu tun?

Ich kann leider erst nächste Woche zum Anwalt gehen. Aber vielleicht hat ja jemand vorab eine Idee, warum sie nicht gekündigt wurde.

Vielen Dank!
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Die Antwort "Hast du schon gegoogelt?" ist in einem Forum nicht hilfreich!
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  #2  
Alt 28.08.2009, 06:02
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Wenn du heute am Freitag die schriftliche Kündigung erhälst, musst du dich spätestens am Montag bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, sonst verlierst du für 1 Woche das Arbeitslosengeld (Sperrfrist für verspätete Meldung).

Arbeitslosmeldung - www.arbeitsagentur.de


Als Arbeitsloser mit Leistungsbezug und auch als Arbeitsuchender ohne Leistungsbezug unterliegst du der Erreichbarkeitsanordnung, das ist ein Verwaltungshusarenstück, das kaum bekannt ist. Deshalb erwähne ich es hier.

Durchlesen: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf

Darüber zu spekulieren, warum die Kündigungswelle einen Kollegen verschont hat und dich nicht, ist vertane Zeit. Hier hilft nur juristischer Rat und Beistand durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie eine fristgebundene Kündigungsschutzklage.
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 28.08.2009, 08:23
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Zitat:
Zitat von jaguar Beitrag anzeigen
ABER: Meine Kollegin ist ein halbes Jahr nach mir gekommen. Sie wurde nicht gekündigt! Ist das richtig? Es ist ihr erster Job und ich stehe schon seit 10 Jahren im Berufsleben.
Bei Sozialauswahl wird oft die Belegschaft in Altersblöcke eingeteilt. Somit soll verhindert werden, dass es immer nur die ganz jungen trifft. Innerhalb dieser Blöcke findet dann die Sozialauswahl statt.
Dies entspricht auch dem AGG, da ansonsten ja grundsätzlich jüngere Mitarbeiter benachteiligt wären.

Eventuell ist die Kollegin bedingt durch ihr Alter in einem anderen Block und innerhalb dieses Blockes nicht ganz ober auf der Liste derer die gehen müssen.

Gibt es denn einen Betriebsrat? Mit dem könntest Du dich auch unterhalten. Der sollte eigentlich wissen wie die Auswahl getroffen wurde.

Ansonsten siehe Antwort nontestatum
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Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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