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#1
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| Hallo !! mir wurde am 01.10 zum 31.10 fristgerecht (4 Wochen Kündigungsfrist) gekündigt (ohne Angabe von Gründen). Ich bin jetzt den 8ten Monat im Betrieb, meine Probezeit ist letzten Monat ausgelaufen, deshalb verstehe ich diese Kündigung eh nicht so ganz..... Der Betrieb hat weniger als 5 Mitarbeiter. 1.) Soweit ich weiß ist die Kündigung ja rechtens, weil fristgerecht gekündigt, oder?? da wird sich ein Gang zum Rechtsanwalt wohl nicht lohnen? 2.) Ich habe immer fleißig überstunden gemacht. Aber der Betrieb hat keine Stempeluhr und lt. Vertrag sind die "Überstunden mit dem Lohn abgegolten". Ich habe meine Stunden trotzdem immer aufgeschrieben. Mein Schwiegervater sagt, ich könnte die Stunden trotzdem nachfordern !! 3.) Ich bekomme noch Urlaubsgeld. Angeblich hätte er uns (nicht nur mir sondern den anderen auch) nach und nach gegeben. Jetzt möchte ich es natürlich haben, hab ja auch ein Anspruch drauf. Was kann ich da tun, dass er es mir wirklich gibt?? 4.) Weigert er sich mich zu Beurlauben und ich habe leider keinen Resturlaub mehr (nur die Überstunden......). Jetzt möchte ich mir krankschreiben lassen. Es macht keinen Sinn hier zu sein, der Chef redet kein Ton mit mir (ich weiß nicht warum ) und behandelt mich wie Luft.... das **** ich nicht und ich fühle mich auch total ausgenutzt von ihm..... Der wird schon wissen, dass ich NICHT krank bin... kann er mir da irgendwie "an Karren fahren" ???? Hab voll Angst, dass er sich noch irgendeinen Grund sucht um mir mein Restgeld und den Lohn für diesen Monat nicht zu geben -.-5.) fast vergessen : mein Arbeitszeugnis. Hab total Angst dass das schlecht ausfällt.... aber soweit ich weiß darf er ja gar nichts schlechtes reinschreiben (ich weiß das Kritik gerne nett "verpacken" aber meine Mom ist Personalvermittlerin, da werden wir wohl auch ne komische Klausel durchleuchten), aber was mach ich wenn er jetzt halt reinschreibt, dass ich z.B. faul gewesen wäre (was nicht stimmt, hab Überstunden gemacht ohne ende) und er mich deshalb gekündigt hat..... Beim Arbeitsamt war ich schon und Bewerbungen sind auch schon im Umlauf. vLG Geändert von Stella84 (06.10.2008 um 08:15 Uhr) |
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#2
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| Hi Stella, blöde Situation in der Du jetzt bist. Ich kann Deinen Frust und Ärger gut verstehen. Trotzdem müssen wir ein paar Fakten ins Auge sehen - und die sind nicht alle negativ für Dich: 1. Es scheint so, als ob die Kündigung rechtens ist. Zumindest von dem was Du schreibst ist davon auszugehen. Allerdings unterlaufen vielen Firmen sogenannte Formfehler. In diesen Fällen hast Du gute Chancen bei einer Klage. Ob ein Formfehler vorliegt kann am besten ein Arbeitsrechtler sagen. Allerdings ist hiermit eine Kündigung meistens nur aufgeschoben, weil die nächste Kündigung sicherlich ohne Fehler sein wird. 2. Bei Kündigungen solltest Du immer einen Anwalt aufsuchen. Du hast nämlich Anspruch auf eine Abfindung - üblich sind 0,5 Monatsgehälter pro Dienstjahr, sofern man länger als 6 Monate beschäftigt ist. Bei Dir muss auf ein Jahr aufgerundet werden. 3. Der Anwalt kann Dir auch helfen weitere Ansprüche geltend zu machen. Zum Beispiel Dein Anspruch auf Urlaubsgeld. Bei Formfehlern wird er sicherlich weiteres Geld locker machen können. 4. Das Thema Überstunden ist etwas schwieriger. Der Arbeitgeber muss diese nur anerkennen, wenn er diese auch dienstlich verordnet hat. Bist Du einfach aus freien Stücken länger geblieben, bist Du in einer schlechteren Ausgangslage. Dienstlich verordent kann aber schon sein, wenn er Dir kurz vor Dienstschluss gesagt hat, dass die ein oder andere Aufgabe heute noch fertig gemacht werden muss. Dein Arbeitsvertrag beinhaltet auch das Ableisten von Überstunden. Das ist rechtens, wenn auch nicht gerade fair. Allerdings gibt es ein Gerichtsurteil, dass damit nur ein gewisser Teil von Überstunden abgegolten ist - man spricht von ca. 10%, dass wären also 4 Stunden pro Woche. Überlege mal, was Du zusammentragen kannst, um zu bewiesen, dass die Überstunden angeordnet waren. Daraus kann ein guter Anwalt ggf. auch etwas machen - und wenn es die Abfindung ist, die er damit in Höhe treibt. 5. Krank schreiben ohne krank zu sein, kann ich zwar nachvollziehen, aber nicht empfehlen. Das würde vor Gericht Dein Arbeitgeber vorbringen und für ein positives Zeugnis tust Du damit auch nichts Gutes. Im schlimmsten Fall und bei genügend Anhaltspunkten kann Dein Arbeitgeber Deine Krankheit von einem Vertrauensarzt prüfen lassen. Bis das umgesetzt ist, bist Du aber wahrscheinlich schon nicht mehr im Betrieb. 6. Du hast Anspruch auf ein Zeugnis. Gut, dass Deine Mutter hiervon etwas versteht. Beim Zeugnis ist der Arbeitgeber zur Wahrheit verpflichtet, aber er muss es wohlwollend formulieren und mit seinen Aussagen darf er Dir nicht die Zukunft verbauen. Ein Satz wie "Sie war faul!" darf es nicht schreiben und hiergegen könntest Du klagen. Achte bitte darauf, was er als Grund für Dein Ausscheiden nennt. 7. Ein guter Mitarbeiter zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er Überstunden macht, sondern dadurch, dass er qualitativ gute Ergebnisse erzielt und Erfolge vorweisen kann. Darauf solltest Du auch in Deiner Argumentation mehr Wert legen, wenn es ums Zeugnis geht. Auch wenn es grausam klingt: Dein übermäßiger Einsatz wird nicht belohnt und es wird Dir auch nicht gedankt. Nimm es als Erfahrung. 8. Dass Dein Chef nicht mit Dir redet, zeigt doch, wie schlecht er sich fühlt. Zeige Stärke und mache bis zum letzten Tag einen guten Job. Er soll jeden Tag ein schlechtes Gewissen haben, wenn er Dich arbeiten sieht und er soll das Gefühl bekommen, dass er seine beste Mitarbeiterin verliert. Damit kannst Du Dich am besten rächen. Überstunden solltest Du allerdings nicht mehr machen. 9. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, Dich auf Dein Verlangen angemessen freizustellen, damit Du eine neuen Job finden kannst (§ 629 BGB). Also Zeiten für Bewerbungsgespräche, Gespräche bei der Agentur für Arbeit, Testverfahren etc. kannst du in die Waagschale schmeißen. LG Bernd Geändert von Bernd (06.10.2008 um 10:00 Uhr) |
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#3
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| Hallo und herzlich willkommen Stella, ... du hast bereits einige wirklich wertvolle Hinweise erhalten. Von mir jetzt hier auch noch eine Portion Senf, die nicht immer deckungsgleich sein muss... Zitat:
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a. tatsächlich einen diesbezüglichen Anspruch hast und er dir b. tatsächlich gewährt wird. Zitat:
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Durch die, in einem BGH-Urteil aus den 60ern formulierte Wohlwollensverbindlichkeit muss diese nach gängiger Rechtssprechung leider bedingt codiert werden. ... zum Thema Abfindung empfehle ich dir in deinem Fall die Lektüre des § 1a KSchG in Verbindung mit dem § 23 Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. Geändert von derWolf (06.10.2008 um 16:53 Uhr) |
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