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#1
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| Hallo kurz zusammengefasst: Bin seit etwa 1 1/2 Jahren im Betrieb (von einer Zeitarbeitsfirma aus) tätig, seit einigen Monaten nur noch Ärger, als Beispiel: Uns wurde kurzfristig verkündet, dass wir in eine andere Stadt versetzt werden, 150 km entfernt, Auto musste (von mir!) gemietet werden (400 € plus Benzinkosten im Monat - selbst zu zahlen, trotz unterdurchschnittlichen Verdienst.). Nun bin ich aufgrund einer Erkältung + Überarbeitung bis nächsten Mittwoch vom Arzt krankgeschrieben. Prompt kam vorhin ein Anruf vom Chef - "Ja, Gute Besserung, morgen reichen Sie dann bitte Ihre Kündigung ein, wir möchten uns solche Arbeitsausfälle nicht leisten!" Der Bitte werde ich natürlich nicht nachgehen, wennschon, soll er mich kündigen. Habe mir für Freitag einen Termin beim Arbeitsamt ausgemacht. Aber wie wird das jetzt finanziell geregelt? Ich habe leider keine Rücklagen, etc., muss aber natürlich Miete/Nebenkosten/Lebensmittel bezahlen... Bin mir auch fast sicher, dass meine jetzige Firma sich weigern wird, Lohnfortszahlungen zu leisten, s.h. im blödesten Falle stehe ich die nächsten Monate ohne Geld da? Verwandschaft o.ä. in Sachen Geld-leihen existiert nicht. Ich weiß gerade nicht, wie ich am besten vorgehen soll....kann mir jemand einen Ratschlag geben? Vielen Dank im Voraus! |
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#2
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| Zitat:
Selbstverständlich kündigst du da nicht, du kannst dich natürlich schon mal bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden (leistungslos), aber arbeitslos melden kannst du dich erst, wenn die Kündigung tatsächlich vorliegt. Bitte beachte dazu die Informationen auf der Seite der Agentur für Arbeit sowie den § 38 SGB III. Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die Meldung nach § 38 SGB III ! Arbeitslosigkeit - www.arbeitsagentur.de Solltest du arbeitslos werden, kannst du zum Arbeitslosengeld evtl. Wohngeld Wohnungsamt) beziehen oder alternativ ALG II (Jobcenter) aufstockend. Wobei die Entscheidung, ob Wohngeld oder ALG II zutrifft, nach § 12 a SGB II gefällt wird. Noch ein Hinweis: Es gibt kein Arbeitsamt mehr. Es gibt nur noch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter. DAS nuss man sauber trenen, denn das sind zwei verschiedene Baustellen mit unterschiedlichem Rechtskreis. Agentzur für Arbeit = ALG I = SGB III Jobcenter = ALG II = Hartz IV = SGB II Der Arbeitgeber ist zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle verpflichtet, bitte beachte dazu die Verpflichtungen im Krankheitsfale, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurden, insbesondere die Frist zur Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Zahlt der Arbeitgeber nicht, Ansprüche einklagen! Beantrage dann ggf. ALG II, sei aber darauf gefasst, dass das nicht so einfach wird.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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