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#1
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| Heute habe ich meine Kündigung erhalten. Die Kündigung erfolgte innerhalb der Probezeit un dmit 2-wöchiger Kündigungsfrist wie vertraglich vereinbart. Leider hat mir mein ehemaliger Arbeitgeber keinen Grund für die Kündigung mitgeteilt, sonder verwies lediglich darauf, das eine Begründung nicht notwendig sei. Gleichzeitig wurde ich "sofort Frei Gestellt" und habe ebenfalls Hausverbot bekommen. Dieses sieht mir so aus, als ob mein ehemaliger Arbeitgeber mir etwas vorwirft, ohne das ich mir einer Schuld bewußt bin. Meine Frage ist: Ist es normal das jemandem eine quasi fristlose Kündigung und gleichzeitig auch Hausverbot erteilt wird? Habe ich irgendwelche rechtliche Möglichkeiten, die Gründe für die Kündigung und / oder das Hausverbot zu erfahren? Welche Mittel kann ich gegen diese plötzliche und ohne Vorwahnung erteilte Kündigung einlegen? Wie wirkt sich die Passage mit der Freistellung und des Hausverbotes auf evtl. Leistungen von der Arbeitsagentur (Jobcenter) aus? Vielen Dank im Vorraus, meikel14 |
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#2
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| Ich bitte dich, SOFORT zum Rechtsanwalt zu gehen und eine Kündigungsschutzklage einzureichen...solltest du keine finanziellen Mittel dafür haben, wird der Anwalt für dich einen Antrag auf REchtsberatung und Prozesskostenbeihilfe stellen. Es sind für eine solche Klage Fristen einzuhalten, von daher besser gestern als morgen einen Termin machen bzw. gleich in der Türe stehen und deine Problematik darlegen. Denn normal ist das mit dem Hausverbot sicherlich nicht. Hast du noch persönliche Gegenstände auf der Arbeit (Spint etc.)? LG Curly |
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#3
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| Hallo! Danke für Deine Antwort. Ich habe tatsächlich noch persönliche Sachen auf der Arbeitsstelle, muß aber wohl auch davon ausgehen, das meinem ehemaligen Arbeitgeber zur Zeit nicht klar ist, welches das sind. Die Sachen sind weniger der Rede wert, als die Art und Weise mit der mir gekündigt wurde. Kennts Du (kennt jemand) einen guten Rechtsanwalt in Frankfurt / Main? Danke nochmals |
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#4
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| Ich verstehe nicht ganz, warum ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden soll?? Die Kündigung ist innerhalb der Probezeit, ganz berechtigt, ohne Angaben von Gründen ausgesprochen worden. Der Arbeitgeber akzeptiert die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen, und stellt Dich als Arbeitnehmerin frei. Auch alles in Ordnung. Auch kann er jederzeit von seinem Hausverbot Gebrauch machen. Da es sich nicht um ein öffentliches Gebäude handeln wird, braucht er dies auch nicht zu begründen. Ob Du Dir hast was zu Schulden kommen lassen oder nicht, wirst Du spätestens im Zeugnis wiederfinden. Und hier gilt die Beweispflicht des Arbeitgebers. Ist das Zeugnis schlechter als befriedigend, muss der AG dies beweisen. Übrigens, ist das Hausverbot ausgesprochen, hat der Arbeitgeber die Bringschuld. Das gilt sowohl für Dein Zeugnis, als auch für Deine verbliebenen Sachen am Arbeitsplatz. Komme nicht auf die Idee diese abzuholen, auch wenn man Dich dazu auffordert, außer es sei auf dem schriftlichen Wege durch die Geschäftsführung. Du läufst sonst Gefahr, eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu riskieren. Übrigens, ich kenne einige Betriebe, wo eine Kündigung so gehandhabt wird, damit entweder kein Wissen mitgenommen wird, an Datenbanken Schäden angerichtet oder andere Kollegen aufgestachelt werden. Da muss nicht unbedingt ein Vorwurf dahinter stecken. Und wie gesagt. In der Probezeit muss Dir eine Kündigung nicht begründet werden.
__________________ |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| |||| Ich schreibe hier aus persönlicher Erfahrung und natürlich ohne Gewähr aber mit Leidenschaft. Zum Thema Job, Karriere und Recruiting betreibe ich einen Blog unter http://www.blogaboutjob.de Geändert von blogaboutjob (17.06.2008 um 13:23 Uhr) |
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#5
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| Hallo! Blogaboutajob hat völlig recht - hier eine Kündigungsschutzklage anzustrengen ist völlig unsinnig. Die Probezeit und die dabei verkürzte 2-wöchige Kündigungsfrist sind dafür da, daß sich AG UND AN schnell wieder trennen können, wenn sie eine falsche Entscheidung getroffen haben. Und in Deinem Falle liegt ja kein Kündiungsschutzgrund (Schwangerschaft o.ä.) vor, oder? Hausverbot ist auch normal, aus den genannten Gründen. Allerdings ist die Art und Weise natürlich nicht gerade vorbildlich bzw. menschlich / moralisch korrekt, aber davor kann man sich nicht schützen. Für das AA bzw. die Leistungen sind diese Passagen meines Wissens völlig irrelevant. Wenn, dann wirkt es sich eher positiv aus, da die meistens eher AN- als AG-freundlich sind. => Investiere Deine Zeit lieber in die Suche eines neuen Jobs, als aussichtlose Klagen anzustrengen Viel Erfolg DickiW |
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wodim (21.01.2010) | ||
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#6
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| Zwar gebe ich DickiW grundsätzlich recht das es sich wohl eher lohnt nach einem neuen Job zu suchen, als sich über die wohl doch etwas feindselige Art der Kündigung zu ärgern. Allerdings ist mir ein persönliches Anliegen sowohl das Kündigungsschreiben als auch - wenn nötig - das Zeugniss / die Beurteilung zumindest von angedeuteten negativen Erscheinungsbildern zu befreien. Schließlich ist auch diese Stelle als Teil meiner Berufserfahrung zumindest als "Lücke" im Lebenslauf zu sehen, und diese Lücke würde ich gerne als "Betriebsbedingt" begründen. Trotzdem nochmals vielen Dank für alle Beiträge. Ich werde wohl bal mehr schreiben ... denn die Geschichte ist noch nicht vorbei ![]() meikel14 |
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#7
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| Hallo Meikel14! Das Kündigungsschreiben ist eher zu vernachlässigen, da es außer beim AA nicht auftaucht bzw. vorgezeigt werden muß. In Bezug auf das Zeugnis gebe ich Dir völlig recht: Da unbedingt ein Auge drauf haben, daß es anständig formuliert ist und keine versteckten Andeutungen drin hat! Ein schlechtes Zeugnis kann die Zukunft nämlich wirklich verhageln und die Jobsuche gewaltig erschweren. Falls Du Dich in der Thematik nicht auskennst oder niemanden kennst, der da wirklich Ahnung hat, würde ich zunächst auf einem Entwurf bestehen und es es überprüfen zu lassen. Gibt gut Anbieter (bei Jobbörsen z.B.). Viel Erfolg und nicht die Nerven verlieren DickiW |
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#8
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| Hallo nochmal. Ich dokumentiere meine Fall nur deshalb um hoffentlich Leuten zu helfen, die in eine ähnlich situation geraten sind wie ich. (Siehe oben). Heute habe ich den Ball ins Rollen gebracht und mich zunächst mit einer Bekannten unterhalten, die sich ähnlich wie bereits andere hier äusserte. Auch sie gab Hinweise bezgl. Rechtsberatung - allerdings erst dann, wenn mir durch das Kündigungsschreiben eine Sperre oder andere Sanktionen drohten. Der PAP (Persönlicher Ansprechpartner im JobCenter) gab an, das daß Kündigungsschreiben nur wegen des Datums der Kündigung für ihn interessant sei, ansonsten habe er nichts mit der Genehmigung / Ablehnung von Anträgen bezüglich ALG II Zahlungen zu tun. Dies sei ausschließlich Sache der Leistungsabteilung. So, zwar haben die PAPs wohl kein Interesse, aber die Leistungsabteilung. Meine Frage hätte also wohl doch anders gestellt werden sollen. Nun ja ... mal sehen. |
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#9
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| Hallo Meikel, bei einer Sanktion kommt es darauf an, was Dein AG in die Arbeitsbescheinigung schreibt. Schreibt er hinein dass Du aufgrund Deines Verhaltens gekündigt worden bist, dann tritt eine Sanktion ein, in Köln entscheidet der PAP über eine Sanktion die Leistungsabteilung führt nur die Anweisung des PAPs aus.
__________________ Gruss Maria Cron |
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#10
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| Nochmal ganz langsam und deutlich... Die Kündigung, die hier offenbar passiert ist, war scheint´s vollkommen rechtens, weil die Fristen eingehalten wurden, ein Grund ist in der Probezeit nicht anzugeben und der AG darf aus SEINEN Räumlichkeiten schmeißen, wen immer er will.... Wogegen willst du denn rechtlich vorgehen? Alles weitere, was hier angerissen wurde, ist doch reine Zukunftsmusik.. so lange der AG sich nichts zu schulden kommen lässt - und soweit scheint er das nicht zu haben - gibt´s da nichts einzuklagen. Und ja, Hausverbot ist, wie auch bereits erwähnt, durchaus üblich, wenn Daten geschützt werden sollen.
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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wodim (21.01.2010) | ||
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