Heute gekündigt,was nun?
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Heute gekündigt,was nun?

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  #1  
Alt 21.09.2007, 14:22
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Hallo und gleich mal anbei eine Frage.
Ich seit dem Montag d.17.9.07 krank geschrieben.Die krankschreibung gilt bis heute den 21.9.07.....In der Zeit war ich naürlich auch nicht in der Schule.heute ging mein Arbeitsunfähigkeitsnachweis raus.....Naja,trotz all dem habe ich heute eine fristlose(bin ja noch in der Probezeit->Ausbildung) Kündigung bekommen. Der Grund war dreimaliges Fehlen in Schule...Zweimal kann ich auf Grund meiner krankschreibung widerlegen.Einmal konnte ich aus Privaten gründen nicht.

Einer meiner großen Probleme ist, ob ich den Seütember nun trotzdem noch vergütet bekomme.....?

Können die mich einfach so kündigen?

Bedanke mich jetzt schonn einmal für die Beantwortung meiner zwei kleines Fragen.
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  #2  
Alt 21.09.2007, 18:48
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Auch ein Ausbildungsverhältnis kann innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, und zwar FRISTGERECHT.

Eine FRISTLOSE Kündigung ist nur statthaft bei schweren Verfehlungen, also z.B. Diebstahl.

Du solltest auf jeden Fall gegen die FRISTLOSE Kündigung angehen und in eine FRISTGERECHTE Kündigung ändern lassen. Sprich mit deinem Boss, dass er dir die Lehrstelle nimmt, ist schlimm genug, aber eine fristlose Kündigung ist ja wohl die Höhe.

Dir steht ein Arbeitszeugnis zu, und zwar ein qualifiziertes. Fordere es ein. NICHT DARAUF VERZICHTEN - egal, wie schlecht es ausfällt. Man weiss nicht, ob man es nicht doch mal braucht.

Du machst da keinen besonders unglücklichen Eindruck, dass du die Lehrstelle verloren hast. Das zeigt, dass du das Ausmass deiner Katastrophe noch nicht erkannt hast.

Melde dich bitte sofort und unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend und ausbildungsuchend. Melde dich sofort bei der IHK (bei Handwerksberufen auch Handwerkskammer oder Innung) und bitte dort um Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb, der dir die Fortsetzung der Lehre ermöglicht. Starte sofort eigene intensive Bewerbungsbemühungen.

Hier im Forum kann man dir bei deinen Bewerbungsversuchen Formulierungshilfen geben, die deine Sache nicht völlig aussichtslos machen.

Bitte besuche weiterhin (und ohne Fehlzeiten !!) die Berufsschule und besprich mit deinem Berufsschullehrer bzw. dem Schulsekretariat die weitere Vorgehensweise.

Ich würde auch nichts unversucht lassen, die Lehrstelle noch zu retten; wenn es nicht anders geht, wende dich an die Kirche zwecks Vermittlung:
Schau mal auf die Internetseite des für dich zuständigen Bistums unter "Jugend". Wende dich evtl. an das Jugendamt, die können dir auch dann noch helfen, wenn du bereits völljährig bist.
Wende dich evtl. an Startseite TelefonSeelsorge, die kannst du auch anmailen, es ist genau erklärt, wie man das macht.

Mach was, tu was, es pressiert !

Ab Ende Ausbildungsverhältnis bist du nicht mehr krankenversichert, du musst dich krankenversichern, es besteht Versicherungspflicht ! Bis 23 kanst du dich über die Familie versichern, kläre das mit deiner Versicherung ab. SOFORT !

Deine Ausbildungsvergütung müsstest du anteilig bis zum Tag des Ausscheidens bekommen. Ob dein Arbeitgeber allerdings freiwillig zahlt oder dich schmoren lässt, steht wohl in den Sternen.

Wenn du unter 25 bist, müssten deine Eltern - je nach den persönlichen finanziellen Verhältnissen - wieder bei der ARGE ALG II -Leistungen beantragen; auch hier: bitte sofort, da erst NACH Antragstellung bewilligt wird.

Jetzt noch eine Gebrauchsanleitung für Krankmeldungen für die Zukunft:

Wenn du krank bist und nicht arbeiten gehen kannst, ruftst du in deiner Firma an und sagst, dass du krank bist und zum Doc gehst. Dann weiss man Bescheid und wartet nicht auf dich. Dann gehst du zum Doc, damit er dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellt. AU heisst aber nicht "akute Unlust!". Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, im Volksmund auch "Gelber Urlaubsschein" genannt, lässt du unverzüglich deiner Firma zukommen, am besten noch am gleichen Tag.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle ist ein hohes soziales Gut, das entsprechend verantwortungsbewusst gehandhabt werden muss. Diese hohe soziale Errungenschaft eignet sich nicht als dümmliches Spielzeug.
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  #3  
Alt 22.09.2007, 11:53
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Danke dir schon mal für die Antwort.....

Also,ich muss dazu gestehen das für mich nicht einer der größten verluste ist.Ich hatte eh vor mitte oktober zu kündigen.Da bei mir die chiefin auch kein bisschen menschlich war und noch vieles mehr(u.a. Beleidigungen wie das ich arrogant währe,naiv,etc).....insofern ist es für mich nichts großes. ich kann nur nicht verstehen warum as so ist. Ich habe mich ja morgens hin bei meiner Arbeit gemeldet( wie man es halt so macht), habe angerufen und gesagt das ich heute nicht komme,zum arzt gehe und mich daraufhin nochmal melde. Das habe ich getan. Ich war nur leider knap 5 std. beim arzt da ich kein Termin hatte,man kennt das ja.
Momentan wohne ich noch zu hause und könnte dann auch wieder über meine Mutter versichert werden.

Bei mir stellt sich halt weiterhin die Frage ob ich denn noch vergütet werde,da ja bald wieder ein neuer Monat da ist und man schon darauf angwiesen ist.


Ich danke dir dann nochmal für die schnelle Antwort
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  #4  
Alt 22.09.2007, 13:00
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Zitat:
Bei mir stellt sich halt weiterhin die Frage ob ich denn noch vergütet werde,da ja bald wieder ein neuer Monat da ist und man schon darauf angwiesen ist.
Ich hatte das bereits gesasgt: du hast Anrecht auf deine Ausbildungsvergütung bis zum Tag des Ausscheidens, also nicht auf den vollen Monatsbetrag.

Es ist ein beliebtes Spiel, Mitarbeiter auf ihr Geld warten zu lassen, wenn deine Chefin nur sauer genug ist, kann das gut sein, dass du dem Geld hinterherlaufen musst. Richte dich daher darauf ein, das Geld zumindest nicht pünktlich zu bekommen.

Zitat:
Da bei mir die chiefin auch kein bisschen menschlich war und
Du darfst davon ausgehen, dass Chefs nie "menschlich" sind: Es liegt in der Natur ihrer Tätigkeit, dass sie Entscheidungen treffen müssen, die Stossrichtung dabei ist die Gewinnmaximierung, das heisst: der eigene Vorteil.

Wie heisst es so schön: Was des Ersten Brot, ist des Zweiten Not und des Dritten Tod.

Du musst begreifen, dass du in einem Wirtschaftsunternehmen nur ein Kostenfaktor bist, von dem ein "Mehrwert" erwartet wird. Das bedeutet, dass du durch deine Arbeitskraft mehr erarbeitest, als du kostest.

Wenn du krank bist oder Ärger machst, dann tauchst du auf dem Radarschirm deines Bosses auf, der macht sich dann Gedanken darüber, ob du für den Betrieb noch tragbar bist.

Ob es eine Beleidigung ist, dich arrogant oder naiv zu nennen? Dem würde ich so nicht zustimmen wollen, hier äusserst sich ein Generationskonflikt zwischen der Jugend von gestern und der Jugend von heute. Die Maßstäbe sind halt anders geeicht, und wenn du clever bist, wirst du das in Zukunft berücksichtigen und dich mehr bemühen, deinen Boss zu verstehen und auf ihn einzugehen.

Du solltest wissen: dein Boss hat früher als Lehrling keine Ausbildungsvergütung bekommen, sondern eine "Erziehungsbeihilfe", die reichte gerade mal für die Busfahrkarte und für ein paar Schulbücher. Er ist entweder mit dem Bus zur Lehrstelle gefahren oder mit dem Fahrrad. Ein "Kleinkraftrad" wäre schon was tolles gewesen, aber die waren nicht billig und sauteuer im Unterhalt. An ein Auto war überhaupt nicht zu denken. Taschenrechner gab es zwar schon, waren aber nicht wirklich bezahlbar. Mein erster Taschenrechner mit den vier Grundrechenarten und ein wenig Schnickschnack kostete damals 400 Mark, volle zwei Erziehungsbeihilfen ... , als ich den auf die Arbeit mitgebracht habe, haben die Leute den angeguckt , als wäre der Messias erschienen ..., Mobiltelephone und PC gab's noch nicht, Computer arbeiteten noch mit Lochkarten und waren für das Fussvolk nicht zugänglich, weil hinter verschlossenen Türen versteckt.

Internet gab's auch nicht, das war zu der Zeit nicht bekannt und wenn doch, war's "irgendwas militärisches".

Kalkuliere dies bitte bei deinen zukünftigen Entscheidungen mit ein.


*****

Zum Schluss noch ein Hinweis zum Kindergeld:

Zwischen Ausbildung und Wehrdienst: Kindergeld für Erwachsene | RP ONLINE

Beachte die Information: nur wer sich ausbildungssuchend meldet, erhält Kindergeld !
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  #5  
Alt 29.09.2007, 15:26
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So,habe jetzt das Problem,das mein AG mich nicht vergüten will......habe ihm mitgeteilt das es mein recht ist,doch er glaubt mir schlicht und einfach nicht....steht etwas dazu geschrieben?!
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  #6  
Alt 29.09.2007, 16:18
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Du darfst dich absolut darauf verlassen, dass dein Arbeitgeber ganz genau weiss, dass er gegen Gesetze verstösst und wie die Rechtslage genau aussieht.

Dein Arbeitgeber überlässt es dir, ob du dein Recht einforderst oder nicht.

Dabei geht er kein Risiko ein. Er hat eine 50%ige Chance, dass dir der Rechtsweg zu aufwendig und zuviel ist, und dass du auf deine Rechte verzichtest. Dass er dieses Spiel offensichtlich gut beherrscht, zeigt schon deine fristlose Kündigung. Er hätte nicht fristlos, sondern fristgerecht kündigen müssen. Je nach Kündigungsfrist hat er dabei bereits mindestens 14 Tage Lohn und Sozialabgaben eingespart.

Ich habe bisher nichts davon gelesen, dass du gegen die fristlose Kündigung angegangen bist, also hat dein Boss die Hälfte des Spiels bereits gewonnen.

Du könntest die IHK Industrie- und Handelskammer fragen, ob sie dir bei der Lösung deines Problems helfen können, aber ob sich dein Boss durch die IHK beeindrucken lässt? Ich befürchte, dir bleibt nur die juristische Beratung und das Arbeitsgericht.
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  #7  
Alt 30.09.2007, 17:25
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Also, ich bin gegen die Fristlose Kündigung nicht vorgegangen ,da unmittelbar nach dem die Kündigung kam,die Cheffin in den urlaub gegeangen ist.jetzt ist ssie wieder da und ich möchte natülrich jetzt gegen die FRISTLOSE vorgehen....Wie kann ich da vorgehen?

natürlich möchte ich Druck machen denn das Gleiche kam ja bei mir auch(Filialenschlüssel abgegen, sonst werden rechtliche Schritte eingeleiten)....


Und by the way......steht mir eigentlich etwas zu, oder habe ich zuwenig gearbeite? Ein Freund meinte zu mir das mir bei einer Kündigung etwas zusteht....
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  #8  
Alt 30.09.2007, 18:33
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Du müsstest Kündigungsschutzklage erheben Kündigungsschutzklage - Wikipedia.

Dazu müsstest du die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.

Mit dem könntest du auch gleich die Problematik deines Arbeitszeugnisses besprechen.

Abfindung? Denke eher nicht, ist sowieso ein Irrglaube, dass einem Arbeitnehmer automatisch bei Kündigung eine Abfindung zusteht. Sowas ist stets an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft und man hat inzwischen Abfindungen unattraktiv gemacht duch eine entsprechende Besteuerung und Anrechnung beim Arbeitslosengeld.

Da du in der Probezeit gekündigt wurdest, kannst du nicht mehr erreichen als eine fristlose Korrektur: natürlich: fristgerechte ! Kündigung. lasse dich da von einem Rechtsanwalt beraten, es kommt dabei auf den Kündigungstext an. Du musst dich sputen, die Frist läuft ab und du weisst ja: wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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Geändert von nontestatum (20.10.2007 um 20:24 Uhr)
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