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#1
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| Hallo! Bin erst seit kurzem hier angemeldet und seitdem jeden Tag "drin". Eure Antworten zu den "Problemfällen" finde ich richtig klasse, deswegen hoffe ich, dass ihr mir auch helfen könnt. Seit dem 18.03.2002 bin ich in einer kleinen Firma (mit eigenem Betriebsrat) halbtags beschäftigt und möchte mich jetzt auf einen Vollzeitjob bewerben. In den Bewerbungen, spätestens im Vorstellungsgespräch, muss ich ja angeben, wann ich dort anfangen kann. Und das ist das Problem. Die Betriebsratsvorsitzende kann mir keine genauen Angaben geben (es könnten 14 Tage oder aber auch 2 Monate sein). Ja was denn nun??? In meinem Vertrag steht: Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer. |
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#2
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| Offensichtlich gelten bei dir die gesetzlichen Kündigungsfristen, und diese sind im § 622 BGB niedergelegt. Der Betriebsratsvorsitzende soll bei seiner örtlichen Gewerkschaftszentrale unter Angabe deines Geburtsdatums (Alter) nachfragen, welche Kündigungsfrist gültig ist und ob tarifliche Vereinbarungen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung übergeordnet sind.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Fulltimejobsuchende (27.05.2008) | ||
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