Ich will Kündogen und ALG I weiter beziehen. Komische Sache...
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Ich will Kündogen und ALG I weiter beziehen. Komische Sache...

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  #1  
Alt 13.03.2009, 13:23
r0n r0n ist offline
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Standard Ich will Kündogen und ALG I weiter beziehen. Komische Sache...


Hallo,


ich 21, ledig bin am 11.08 Arbeitslos geworden, wollte mir regional nen Job suchen (optimal Berlin) bin auch bereit anch berlin zu ziehen, da ich da Freunde Verwandte habe usw. Nun da ich in berlin so schnelkl nichts gefunden habe entschloss ich mich darüber hinaus auch in anderen BLändern zu suchen, nun ich habe ein Vorstellungsgespräch in Hamburg bekommen.
Jetz bin ich in einer Zeitarbeitsfirma (in HH), die Arbeit an sich gefällt mir ganz gut, nur, ich mag die Stadt doch iwie nicht...
Ich möchte hier weder herziehen, noch kann ich mir 2 Haushalte leisten, da ich ja ledig bin und genug ausgaben habe mit auto internet etc...
Die idee den Job in HH anzunehmen war ja auch nur dafür gedacht mich hier nieder zu lassen. Hab dann mit dem AA getelt und die sagten mir dann, das ich eben mit Sperre zu rechnen hätte, meine Begründung war, das ich mir hier das Leben nicht leisten könne, da ich es für angemessen halte 2 x im Monat anch Hause zu fahren (eine Strecke 400km), nebenbei erwähnt habe ich beim AA geld für 2 haushalte laufen (diese laufen ja anch 6 monaten aus)

Nun, ich brauch jetzt passende Argumente um selbst zu Kündigen, Aufhebungsvertrag steht nichts im Wege, nur eine 3 monatige Sperre kann ich mir genauso wenig erlauben.

Wie komm ich da jetzt raus, auch mit ALG I fortzahlung.
Ich möchte darauf noch hinweisen, das ich es keinerlei gut finde wieder Alos zu sein, jedoch habe ich dann die Zeit wieer mir schenll was passendes da zu suchen, wo ich gern bin, kurz gesagt "Zuhause".

Danke im vorraus.
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  #2  
Alt 13.03.2009, 19:55
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No Chance.

Wenn du kündigst, kriegst du mit ziemlicher Sicherheit eine ALG I - Leistungssperre. Der § 121 SGB III verlangt da ganz klar eine gewisse Flexibilität.

Ersatzweise ALG II zu beantragen funktioniert auch nicht so ohne weiteres, du bist 21 und würdest eine U25-Sanktion kassieren, heisst: 100% Leistungskürzung bezogen auf den Regelsatz. Mal ganz von den sonstigen U25-ALG II - Problemen wie die Verweiung auf den elterlichen Haushalt.

Dein Brotherr müsste dich schon feuern, aber Achtung: keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben!
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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