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#1
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| Hallo, ich muß meine Firma in der Probezeit verlassen- als Begründung wurde vom Chef "nicht ausreichende Berufserfahrung" gennant, obwohl er ganz genau wußte, dass ich eigentlich Berufsanfänger bin! naja... Er ist aber sehr gutmütig und ich kann noch entscheiden, in welchem Form ich mein "Austreten" erhalte (eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Kündigung vom Arbeitsgeber). Was soll ich nun machen??? Was wäre das Beste für die zukunftige Arbeitssuche?? Sperrzeit muß man in meinem Fall nicht berücksichtigen, weil ich sowieso kein Anspruch auf Arbeitslosengeld haben werde.. Für eure Tipps - vielen Dank im Voraus! Gruß :-) Ina |
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#2
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| Zitat:
Wenn ich mich zwischen den drei Möglichkeiten (eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag, Kündigung durch AG) entscheiden dürfte, würde meine Wahl auf den Aufhebungsvertrag fallen. Hingegen der eK und KdAG hat ein Aufhebungsvertrag den Vorteil, dass das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird und die Kündigung nicht nur von einer der beiden Parteien eingereicht wird. Die einseitige Kündigung ist auch dann wirksam, wenn der Gekündigte nicht damit einverstanden. Beim AV müssen beide Parteien zustimmen, damit er wirksam wird. Nachfolgend ein paar Infos zum Aufhebungsvertrag: Die Vorteile des Aufhebungsvertrages für die AG-Seite finden sich darin, das er folgende Punkte nicht beachten braucht:
Häufig kommt es im nach hinein zu Fragen und Streitereien, weil bestimmte Punkte zwar beredet worden sind, aber schriftlich nicht festgehalten wurden. Es entstehen Meinungsverschiedenheiten und Ärger den man hätte sich ersparen können. Es ist deshalb sehr wichtig, das alle wichtigen Punkte die besprochen werden, auch schriftlich in den AV aufgenommen werden. Folgende Punkte sollten unbedingt beredet und schriftlich festgehalten werden.
Bei späteren Bewerbungsprozessen kannst Du m. E. nach viel besser argumentieren, warum das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Ich würde deshalb auch besonders darauf achten, was als Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisse in den Aufhebungsvertrag geschrieben wird. Sprich mit dem AG darüber und bitte ihn eventuell auch um einen Grund, der Dir für den weiteren beruflichen Werdegang keine Schwierigkeiten bereitet. Hoffe das hilft Dir! Beste Grüße Woody. (Keine Rechtsberatung o.a. - es handelt sich bei allen Äußerungen um meine persönlichen Ansichten) Geändert von Woody (10.01.2007 um 10:27 Uhr) |
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#3
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| Hallo Woddy, herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort! hat mir sehr geholfen. viele Grüße Ina
__________________ ina |
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