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#1
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| Seit 2002 arbeite ich mit 2 Unterbrechungenn von 1 - 3 Monaten beim selben Arbeitgeber. Da ich zusätzlich Hartz IV erhalte wurde dieses auch gegenüber der entsprechenden Behörde so immer auf der Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers dargestellt. Seit der letzten Unterbrechung sind 4 Jahre und 2 Monate vergangen. Jetzt habe ich die Kündigung von meinem AG erhalten. Fragt sich jetzt nur, ob 1 Monat Kündigungsfrist besteht oder 2 Monate, da seit 2002 mehr als 5 aber weniger als 8 Jahre vergangen sind. Konnte dazu beim Googlen nichts rauskriegen. Kann mir jemand helfen? |
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#2
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| Wenn nichts anderes in Arbeits- oder Tarifverträgen geregelt ist, sind es 2 Monate.
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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