Kein Arbeitsvertrag - Frage zu Kündigung.
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Kein Arbeitsvertrag - Frage zu Kündigung.

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  #1  
Alt 18.03.2010, 10:46
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Standard Kein Arbeitsvertrag - Frage zu Kündigung.


Hallo liebes Forum,

ein Kollege war als Fahrer auf Basis eines Fixgehalts als Fahrer beschäftigt.

Es wurde mündlich vereinbart, dass er seinen Lohn bekommt auch wenn er bei schlechter Auftragslage nicht fährt aber dass er als einer der wenigen Festangestellten vorrangig beauftragt wird wenn viele Fahrten anliegen.

Wegen schlechter Auftragslage erhielt er die Kündigung welche ihm nur mündlich mitgeteilt wurde.

Er betrachtet diese jetzt als nicht erhalten und behauptet dass das Unternehmen ihm das Gehalt der letzten Monate noch schuldig sei und dass er dies jetzt arbeitsgerichtlich geltend machen wolle.

Wie stehen seine Chancen, dieses Geld gerichtlich zugesprochen zu bekommen obwohl er keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hat?

Für Antworten im Voraus herzlichen Dank
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  #2  
Alt 18.03.2010, 11:08
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Schokolinse, grundsätzlich ist ein mündlicher Arbeitsvertrag wirksam, eine mündliche Kündigung jedoch nicht.
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... schöne Grüße

Wolf





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Schokolinse (18.03.2010)

  #3  
Alt 18.03.2010, 11:13
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Standard Ja - so ist es

Mündlicher Arbeitsvertrag möglich? - Aktuelles | Arbeitsvertrag.de

Gruss


wellen
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Schokolinse (18.03.2010)

  #4  
Alt 18.03.2010, 11:14
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Danke, Wolf.

Also kommt ein AV durch beiderseitige Willenserklärung zustande?

Oder durch Beauftragung eines Fahrauftrages durch den AG und Durchführung desselben durch den AN?

Es handelt sich bei dem Betrieb um ein inhabergeführtes Einzelunternehmen.

Wie ist die Sachlage wenn die mündliche Vereinbarung bzgl. des monatlichen Fixums zwischen meinem Kollegen und einer nicht zeichnungsberechtigten Angestellten getroffen wurde?
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  #5  
Alt 18.03.2010, 15:41
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Zitat:
Zitat von Schokolinse Beitrag anzeigen
Also kommt ein AV durch beiderseitige Willenserklärung zustande??
Korrekt

Zitat:
Zitat von Schokolinse Beitrag anzeigen
Oder durch Beauftragung eines Fahrauftrages durch den AG und Durchführung desselben durch den AN??
Das hängt dann von der genauen Formulierung ab ob hier dann schon ein Arbeitsverhältnis entstanden ist.

Zitat:
Zitat von Schokolinse Beitrag anzeigen
Es handelt sich bei dem Betrieb um ein inhabergeführtes Einzelunternehmen.
Wie groß insgesamt?

Zitat:
Zitat von Schokolinse Beitrag anzeigen
Wie ist die Sachlage wenn die mündliche Vereinbarung bzgl. des monatlichen Fixums zwischen meinem Kollegen und einer nicht zeichnungsberechtigten Angestellten getroffen wurde?
Wenn sie im Auftrag vom Chef gehandelt hat dem Kollegen sein Gehalt mitzuteilen sehe ich hier kein Problem, ausser der Beweisbarkeit.
Ein Arbeitsvertrag wäre hier aber nicht entstanden. Das muss schon eine mündliche Vereinbarung mit einem entsprechenden "Berechtigten" sein.

WICHTIG: Hat Wolf ja auch schon geschrieben:

Wenn ein gültiger Arbeitsvertrag (auch mündlich) entstanden ist, so ist dieser bis jetzt nicht gekündigt! Eine mündliche Kündigung ist 100% unwirksam. Dein Kollege sollte umgehend seine Arbeitsleistung anbieten und einen Fachanwalt auchsuchen. Da geht es um GELD.....
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Schokolinse (18.03.2010)

  #6  
Alt 18.03.2010, 16:29
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Vielen Dank, Freaky für die umfassende und sehr detaillierte Antwort.

Die Firma hatte zu der Zeit 3 feste Mitarbeiter, also meinen Kollegen, den Chef und die Mitarbeiterin von der ich sprach.

Du schreibst, es sei kein AV zustande gekommen, sofern er nicht zwischen meinem Kollegen und einem entsprechend Berechtigten geschlossen wurde.

Käme er denn dann vor Gericht damit durch, wenn er jetzt nachträglich seine Arbeitsleistung anbietet?

Oder besteht die Gefahr dass das Gericht von vornherein sagt, da kein AV existiert und auch mündlich nicht geschlossen wurde, gibts auch nichts zu verhandeln....?
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  #7  
Alt 18.03.2010, 16:42
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Du irritierts mich ein wenig.

Ich denke der mündliche Vertrag entstand zwischen Chef und Kollege und die Mitarbeiterin hat nur das Gehalt mitgeteilt?

Oder hat die Mitarbeiterin den Kollegen "eingestellt"?

Noch ne Frage: Wer hat den mit welchem Wortlaut dem Kollegen gekündigt?
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Geändert von Freaky (18.03.2010 um 16:45 Uhr)
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Schokolinse (18.03.2010)

  #8  
Alt 18.03.2010, 17:25
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...sorry falls ich mich missverständlich ausgedrückt habe.

Also, der Kollege war als geringfügig Beschäftigter in der Firma tätig und als ein fester Mitarbeiter von sich aus kündigte hat er gefragt ob er voll einsteigen könnte.

Er erhielt dann von der Mitarbeiterin die Information, dass es wenn nur auf Basis dieses Fixums machbar sei, da die Auftragslage sehr stark schwanke.

Der Chef war nicht zugegen.

Einige Monate später war er für die Firma unterwegs und als er kurz Pause machte wurde ihm das Auto aufgebrochen und das Firmenhandy gestohlen.

Er rief von seinem Handy aus sofort in der Firma an und sagte, er müsse leider eine unangenehme Sache berichten, das Auto sei aufgebrochen worden usw. Daraufhin sagte die Mitarbeiterin (sinngemäß) sie habe ihm ebenfalls etwas unangenehmes mitzuteilen, und zwar ließe die Auftragslage keine Weiterbeschäftigung zu und sie kündige das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung.

Auch hier war der Chef nicht dabei.
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  #9  
Alt 18.03.2010, 18:28
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Schokolinse, mal unabhängig davon wer über die Einstellung des Fahrers per mündlichem Arbeitsvertrag entschieden hat und seiner diesbezüglichen Befugnis- dennoch geschah doch dies und/oder die Aufnahme der Tätigkeit mit Wissen und Billigung des Inhabers oder eines anderen tatsächlich Verantwortlichen, oder?

... über welchen Beschäftigungszeitraum sprechen wir überhaupt?
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  #10  
Alt 18.03.2010, 20:04
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Hallo & guten Abend Wolf

nunja, wie soll ich das jetzt am deutlichsten formulieren...

Es ist so, dass die Eltern des Chefs lange Jahre im Geschäft waren aber vor mehr als zehn Jahren aufgrund der Insolvenz eines großen Auftraggebers selbst in finanzielle Schwierigkeiten und dann selbst in die Insolvenz gerieten.

Mein Kollege war für die Eltern tätig.

Nachdem der Sohn dann eine neue Firma gegründet hat, war erstmal einige Zeit Funkstille.

Später dann fragte mein Kollege in der neuen Firma an ob es etwas für ihn zu tun gäbe.

Er wurde dann, ohne speziellen Vertrag, für das neue Unternehmen tätig.

Eltern und Sohn haben also die Kontakte zu den Auftraggebern aber der Sohn hat nicht wirklich viel mit dem Unternehmen zu tun. Er ist halt Inhaber aber das Tagesgeschäft regelt seine Angestellte.
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