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#1
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| Hallo, ich habe da ein ziemliches Problem, das vielleicht gar keines ist: Ich hatte bei meinem derzeitigen Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende..soweit so gut. Ich habe mich bei einer anderen Firma beworben und im Vorstellungsgespräch kam dies natürlich auch zur Sprache. Es hieß sie können die Stelle haben, aber sie müssen zum ..... beginnen können. Ich sagte ich muß das mit meinem derzeitigen Arbeitgeber abklären ob er mich denn eher aus meinem Arbeitsverhältnis rauslässt und wir einen Aufhebungsvertrag machen könnten. Dies wurde akzeptiert und ich unterschrieb den neuen Arbeitsvertrag beim neuen Arbeitgeber. Nun zum Aufhebungsvertrag: Er wurde mir diese Woche vorlegt mit unakzeptablen Bedingungen: Ich soll auf meinen anteiligen Resturlaub 2008verzichten (was sogar zähneknirschend machen werde aus alter Verbundenheit mit meinem Arbeitgeber, dem ich viel zu verdanken habe). Ich muß dazu sagen, dass ich in aller Freundschaft die Firma verlassen werde, aber es gibt wirtschaftliche Gründe dies zu tun. Was ich allerding nicht akzeptieren kann und werde: Es wurde mir eine abzuarbeitende Liste vorgelegt (ellenlang; nicht zu schaffen und wenn ich täglich bis 22 Uhr arbeite) Schafffe ich es nicht "steht es dem Arbeitgeber frei diese Arbeiten durch Dritte erledigen zu lassen. Die Kosten hierfür werden dem ausscheidenden Mitarbeiter in Rechnung gestellt (max ein Monatsgehalt)" WAS SAGT IHR DAZU ??? Ist doch gesetzeswidrig oder ???? Außerdem soll ich mich nach meinem Ausscheiden für 3 Monate unentgeltlich für Rückfragen und Einarbeitung (womöglich Samstags??) zur Verfügung halten. (=ebenfalls Pasus im Aufhebungsvertrag) Ich bitte euch um Eure Meinung. Danke Findus nicht |
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#2
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| Freundschaft, Verbundenheit hin oder her, Du hast ja nur Nachteile dadurch, sollst auch noch dafür bezahlen ect. Würde er dich auch wieder einstellen, wenn es im neuen Job nicht klappen würde. So würde ich den Auflösungsvertrag nicht akzeptieren. Bist du in einer Gewerkschaft,oder hast du eine Rechtschutzversicherung wenn nicht, würde ich einen Anwalt für Arbeitsrecht anrufen und um ein Beratungsgespräch bitten,. Frage auch gleich nach was es kostest. Ich habe mir auch einmal einen Rat geholt, er hat mich sehr gut beraten, brauchte nix bezahlen. |
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#3
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| So wie es aussieht, will dich dein alter Arbeitgeber nicht vorzeitig gehen lassen. Das ist sein gutes Recht. Ich würde die Sachlage mit dem neuen Arbeitgeber besprechen, ob er dich nicht doch nach Ablauf der regulären Kündigungsfrist einstellt. Wenn nicht, würde ich auch nicht bei alten Arbeitgeber kündigen. Ich hoffe, du hast noch nicht gekündigt.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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