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#1
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| Hallo, ich plane meinen unbefristeten Job zu kündigen, da ich es gesundheitlich in der Firma nicht mehr aushalte. Bin deswegen auch krankgeschrieben. Meine Frage: da ich bisher noch keinen neuen Job habe (aber schon Bewerbungen geschrieben), kann es mir ja passieren, dass ich bis zu 3 Monate vom Arbeitslosengeld gesperrt werde. Wie sieht es mit den Beiträgen zur Krankenversicherung aus? Bin ich dort eine zeitlang auch 'frei' versichert, ohne dass ich Beiträge zahle? Wenn ja, wie lange? Und was ist mit den restlichen Beiträgen, die so normalerweise vom Bruttogehalt abgehen? Muß ich da privat was vorsorgen? Danke für Eure Hilfe! Christinaki |
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#2
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| Grundsätzlich gilt: Wenn du selber kündigst, erhälst du bei ALG I eine dreimonatige Leistungssperre, bist aber nach der Arbeitslosmeldung/Beantragung von Arbeitslosengeld krankenversichert. Solltest du durch die Leistungssperre bedürftig im Sinne des SGB II werden, kannst du ersatzweise ALG II beantragen, hier würde dann aber eine 30%-Sanktion bezogen auf den Regelsatz wirken. Du hast nichts zu deiner Erkrankung gesagt. Deshalb kann man sich jetzt nur allgemein und wenig spezifiziert äussern. Ich rate aber dazu, eine Kündigung dem Arbeitgeber zu überlassen, damit der kostbare Anspruch auf ALG I nicht sinnlos verbraucht wird. Solltest du unter 25 sein, wären bei ALG II Besonderheiten zu beachten und eine Eigenkündigung sollte auf keinen Fall erfolgen! Sollte eine Eigenkündigung unvermeidlich sein, so sollte man vorher mit der Agentur für Arbeit ein Beratungsgespräch führen und sich die Erlaubnis für eine unschädliche Eigenkündigung holen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
christinaki (31.08.2008) | ||
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