| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo zusammen! Ich habe ein paar Fragen zur Kündigung in der Probezeit und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt! Ich bin seit dem 09.12.08 angestellt beim öffentlichen Dienst. Die Probezeit dauert 6 Monate und der Vertrag ist auf ein Jahr befristet. Ich möchte nun zum Ende meiner Probezeit kündigen, da ich andere Pläne habe. Nun zu meinen Fragen: 1. Ist die Probezeit dann genau am 09.06.09 zu Ende oder einen Tag vorher? 2. Laut §53 heißt es: "Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses und für Angestellte unter 18 Jahren beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss." Bedeutet das, dass ich zwei Wochen vor Ende der Probezeit spätestens kündigen muss? 3. Oder habe ich das falsch verstanden? Wie wäre es richtig? 4. Muss ich einen Grund angeben, weshalb ich kündigen will? Ich danke euch schon mal im voraus für eure Antworten! |
|
#2
| ||||
| ||||
| Hallo Chloe, zunächst einmal: du brauchst keine Gründe anzugeben, wenn du in der Probezeit kündigen willst. der letzte tag der Probezeit ist der 8. Probezeitkündigungen kann man während der gesamten Dauer der Probezeit aussprechen, d.h., auch noch am letzten tag der probezeit (also am 8ten). Dann musst du aber aufpasen, dass sie die wirklich bekommen, am besten lässt du dir den erhalt abzeichen. du kannst also bis einschließlich 8.6 kündigen...mit der frist von 2 wochen, innerhalb der Probezeit. ich würde an deiner stelle deinem vorgesetzten aber ruhig nen ganzen monat vorlauf geben, probezeitkündigungen von angestellten werden nicht gern gesehn, zumal die den arbeitgeber kurzfristig in einen personalengpass bringen. (während wenn der ag in der probezeit kündigt, er es früher weiß, zumal die anhörung der mav oder des br dann ja noch erfolgen muss) viel glück!
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
|
#3
| |||
| |||
| Vielen Dank coquette! Okay, also wenn ich dann direkt zum 8.6. aufhören will, muss die Kündigung also 2 Wochen vorher eingegangen sein. Meinem Chef möchte ich auch vorher darüber informieren, damit es nicht zu Engpässen kommt. Was aber bedeutet denn "zwei Wochen zum Monatsschluss."? Das verstehe ich nicht ganz. Kannst du mir das zum Monatsende erklären? Noch mal vielen Dank! |
|
#4
| ||||
| ||||
| zwei wochen zum monatschluss oder monatsende bedeutet, das der letzte tag den du angestellt bist der letzte tag im monat ist zb würdest du diesen monat zum 31.03 kündigen, müsstest du die kündigung zum 16. abgeben
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
|
#5
| |||
| |||
| Hallo chloe, das meiste hat coquette Dir ja schon erläutert. Aber Vorsicht: In Deinem Vertrag steht, dass die Kündigungsfrist "zwei Wochen zum Monatsschluss" beträgt. Das heißt, Dein letzter Arbeitstag wäre immer der letzte Tag im Monat, also der 31. März, der 30. April, der 31. Mai. Du willst zum 8. Juni aussteigen? Das geht leider nicht, weil Du immer nur zum Monatsende kündigen kannst. Ich verstehe zwar nicht, warum Du so ein krummes Datum wählst, aber dafür wirst Du hoffentlich Deine Gründe haben. Du musst Dich also entscheiden, ob Du zum 31. Mai oder 30. Juni ausscheiden möchtest. Davon abhängig musst Du die 2 Wochenfrist machen, die in Deinem Vertrag steht. Wichtig ist, dass das Eingangsdatum beim Arbeitgeber gilt. Reiche also besser die Kündigung 2 bis 3 Tage vorher ein - entweder mit Einschreiben und Rückschein oder persönlich vor Ort, wobei Du Dir den Eingang sofort bestätigen lässt. Wenn Du Dich für den 30. Mai entscheidest, denke daran, dass dies Pfingstsonntag ist. Demnach wäre Dein letzter Kündigungstermin der 15. Mai. LG Bernd
__________________ Es gibt immer eine Lösung - vielleicht nicht eine, die Dir gefällt, aber eine, die Dir hilft! |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Bernd für den nützlichen Beitrag: | ||
chloe (06.03.2009) | ||
|
#6
| |||
| |||
| Danke Bernd! Also, jetzt habe ich es verstanden! ![]() Du und choquett habt mir sehr geholfen!!! Vielen Dank für eure Mühe! ![]() Gruß chloe |
|
#7
| |||
| |||
| Wie ist es denn dann anders herum?Kann der Arbeitgeber am letzten Tag der Probezeit mit 2 Wochen Frist kündigen oder muss auch der AG 14 Tage vor Ende der Probezeit die Kündigung eines Mitarbeiters aussprechen? Danke |
|
#8
| |||
| |||
| Es wäre einfacher eine neue Frage dazu zu stellen als ein und die selbe Frage hier zig mal bei verschiedenen Themen anzuhängen.....
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kündigen kurz vor Ablauf der Probezeit | drhasenbein | Kündigung | 10 | 16.02.2010 14:15 |
| Ausbildung kündigen während der Probezeit - ALG? | DerBaba | Kündigung | 4 | 16.02.2010 14:00 |
| In der Probezeit kündigen... | zeri | Kündigung | 3 | 09.09.2008 16:34 |
| Kündigen am letzten Tag der Probezeit | bum99 | Kündigung | 5 | 02.04.2008 14:03 |
| wann genau kündigen wärend der Probezeit? | Dirgis | Kündigung | 1 | 10.01.2007 14:35 |