| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich habe mir ein Problem eingehandelt. Ich hoffe jemand kann mir auf die Schnelle helfen....! Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben und sollte meine Stelle am Montag antreten. Der Vertrag beinhaltet eine Probezeit von 6 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen. Jetzt habe ich allerdings heute noch ein anderes, besseres Arbeitsangebot erhalten das mich auch mehr anspricht. Arbeitsbegin in einer Woche.... Muss ich mich als Arbeitnehmer auch an die 2 Wöchige Kündigungsfrist halten? Und damit zwei Wochen absitzen? Kann ich Kündigen bevor ich die Stelle überhaupt angetreten habe? Im (unterschriebenen) Arbeitsvertrag steht noch: "Eine fristlose Kündigung gilt vorsorglich auch aös fristgerechte Kündigung zum Nächstmöglichen Termin, auch wenn dies nicht ausdrücklich erklärt ist." Hilft ansonsten nur ein Auflösungsvertrag, bei dem ich noch lästigerweise Verhandeln muss? |
|
#2
| ||||
| ||||
| Du bist einen Arbeitsvertrag eingegangen und musst diesen erfüllen, sonst machst du dich schadenersatzpflichtig. Dazu sind Verträge eben da. "Absitzen" darfst du deine Zeit auch nicht, denn du schuldest dem Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung in mittlerer Qualität. Es steht dir allerdings frei, mit deinem Boss zu reden und eine Vereinbarung zu treffen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#3
| |||
| |||
| Gibt es zu dieser Aussage Reverenzen? Zudem meine ich das besagter Satz mir dieses Recht hierbei einräumt, da nach meiner Auffassung hierbei ein Fristlose Kündigung einer Fristgerechten entspricht?!!? ![]() Danke mal für die Antwort |
|
#4
| ||||
| ||||
| Zitat:
Du darfst aber auch eine Internetsuche starten, unter dem Suchbegriff "Arbeitsrecht" oder "Arbeitsvertrag" findest du zahlreiche Beiträge. Zitat:
Kündigungsfristen sind gesetzlich und tarifvertraglich geregelt. § 622 BGB BGB - Einzelnorm
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#5
| |||
| |||
| Hier noch etwas zur Kündigung vor Beschäftigungsbeginn: Kündigung Arbeitsvertrag vor Beginn Arbeit, Arbeitgebers, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsrecht |
|
#6
| |||
| |||
| Prinzipiell solltest Du mal Deinen Arbeitsvertrag studieren. Für gewöhnlich ist es so, dass Arbeitsverträge VOR Arbeitsbeginn nicht zu kündigen sind. Ich rate Dir dringend, Dir erst genau zu überlegen, was Du willst. Danach überlegen, wie Du da hinkommst. Wenn Du das aktuellere Angebot annehmen willst, solltest Du eine gütliche Einigung mit dem "alten" AG suchen. Denn auch der kann vors Arbeitsgericht ziehen. Was verdammt sch--- äh, unangenehm werden kann. Wenn Du ihm Deine Lage erklärst, bessert er vielleicht Deinen Vertrag auf oder lässt Dich einfach ziehen. Aber rede mit ihm!
__________________ So long, OmasEnkel Geändert von OmasEnkel (16.07.2007 um 11:33 Uhr) |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Meine Kündigungsfrist ?! | Daikoku | Kündigung | 3 | 05.05.2009 18:44 |
| Kündigungsfrist 6 Wochen zum Ende des Kalenderquartals | Heide | Kündigung | 2 | 16.03.2009 12:45 |
| Kündigungsfrist | VollmilchSchoki | Karriere & Job | 5 | 03.03.2009 15:19 |
| Befristeter Arbeitsvertrag. Welche Kündigungsfrist habe ich? | Tommes2911 | Kündigung | 5 | 11.06.2008 12:58 |
| Kündigungsfrist - bis wann muß ich kündigen | Glühbär | Kündigung | 3 | 15.06.2007 07:52 |