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#1
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| Hallo, ich habe eine frage die ich so jetzt nicht lösen konnte anhand der anderen Einträge hier. Also zu meiner Situation: Ich hab einen anderen Ausbildungsbetrieb wo ich meine Ausbildung fertig machen kann, es ist der selbe Beruf. Jetzt wollte ich einen Aufhebungsvertrag erreichen, wurde mir jetzt allerdings abglehnt. Ich solle doch bitte normal Kündigen, jetzt stelle ich mir die Frage ob ich das so ohne weiteres machen sollte. Bin mir jetzt nicht ganz sicher was der jetzig Betrieb dann rechtlich für Möglichkeiten gegen mich hat (Schadensersatzvorderung?). Bin im 2. Lehrjahr jetzt. Eine Fristlose Kündigung hatte ich mir bereits überlegt, hier sind die Gründe aber evtl. nicht ausreichend. Bitte helft mir möglichst schnell. |
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#2
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| Fristlose Kündigungen bedürfen immer(!) triftiger Gründe, die ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Und die dürfen nicht älter als 2 Wochen sein. Das liegt ja scheint´s nicht vor. Also bleibt nur die fristgerechte Kündigung. Und bei einer normalen fristgerechten Kündigung eines normalen Ausbildungsverhältnisses kann der Arbeitgeber keinen Schadenersatz o.ä. geltend machen - welcher wirtschaftliche Schaden sollte denn auch ersetzt werden? Dass das Unternehmen sich da raushalten will ist nachvollziehbar - denn wenn die kündigen, könnte die Kammer auf der Matte stehn.
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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#3
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| danke für die schnelle Antwort erstmal aber wieso steht dann folgendes im Ausbildungsvertrag: Nach § 15 Abs.2 BBiG kann das Ausbildungsverhältnis vom Auszubildenden nur aus 1) wichtigem Grund fristlos oder 2) mit 4-wöchiger Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn der Azubi die Ausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen will. Davon unabhängig ist es trotzdem möglich zu kündigen. Dann ist er nach § 16 BBiG schadensersatzpflichtig. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall die Höhe des Schadens beweisen. Ich bleib ja beim selben Beruf und evtl. entsteht ein Schaden durch wegfall meiner Arbeitsleistung? |
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#4
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| willst du denn kündigen ? Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#5
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| ich dachte eher an einen Aufhebungsvertrag, der wurde allerdings abgelehnt, somit bleibt ja nur noch kündigen. Auf jeden fall will ich dort nicht länger bleiben. |
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#6
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| Ich habe meinen Ausbildungsbetrieb (auch gleicher Beruf) auch im 2. Lehrjahr gewechselt. Meine Situation: Die andere Stelle bekam ich Mitte Februar angeboten, aber ich sollte Anfang März dort arbeiten. Zwecks der Kündigungsfrist von 4 Wochen bat ich meinen Chef um einen Auflösungvertrag, was er sofort ablehnte. Da er ein Riesenars**l*ch war, bin ich am 01. März nicht mehr gekommen und habe im anderen Betrieb angefangen. Den nächsten Samstag darauf bin ich bei Ihm vorbei um meine Papiere abzuholen, die er mir aber wegen meinem Verhalten nicht aushändigen wollte. Außerdem war er beim Anwalt und verklagt mich. Nachdem ich Ihn darauf hinwies, dass ich als Lehrling regelmäßig eine 50 bis 60 Stunde Woche hatte und bis Nachts auf der Baustelle war und eine Gegenklage einleiten werde, hatte ich meine Papiere sofort. Lange Rede, kurzer Antwort: Wenn Du regelmäßig Überstunden machen musstest, dann hat jeder Lehrling seinen Chef in der Hand. Den Überstunden sind gesetzlich nicht erlaubt. Auch die Wochenarbeitszeit, die im Vertrag steht, darf nicht überschritten werden. |
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#7
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| So simpel ist es dann auch wieder nicht. Im Härtefall zieht der Ausbilder nämlich doch vor Gericht und sei es nur aus Prinzip.. und dann kommt es drauf an. Da können die Gründe subjektiv noch so richtig gewesen sein und das Ausbildungsverhältnis noch so wider aller Vorschriften - es muss so auch bewiesen werden können und das Gericht muss es glauben. Sonst kommt da nämlich ganz schnell eine massive Klatsche wegen Vertragsbruch..
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