Kündigen zum 15ten des Monats
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Kündigen zum 15ten des Monats

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  #1  
Alt 28.03.2009, 20:51
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Standard Kündigen zum 15ten des Monats


Hallo zusammen,

bin ganz neu hier und hab gleich ne Frage. Ich hab jetzt lange gestöbert, aber nichts passendes gefunden.
Es ist so:

Ich habe einen bestehenden Arbeitsvertrag in der keine Kündigungsfristen geregelt sind. Da steht gar keine Klausel. Jetzt weis ich das es die 4 Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder zum Ende des Monats gibt.

Ich arbeite seit gut 1 Jahr in einem 2-Mann Betrieb und bei einem meiner Vorstellungsgespräche hat mir mal ein Arbeitgeber gesagt das ich in einem 2-Mann Betrieb nur zum Ende des Monats, spricht zum 30. oder 31. kündigen könnte. Stimmt das?

Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben ob das stimmt was mir dieser Arbeitgeber gesagt hat, das es nur zum Ende geht, oder ob ich vielleicht doch zum 15. kündigen kann?! Auch wenn wir nur zu 2. sind..

Vielen Dank schon mal im vorraus!
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  #2  
Alt 30.03.2009, 14:42
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Franky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Re: Kündigen zum 15ten des Monats

Hallo!

In diesem Fall liegt die Kündigungsfrist bei einem Monat zum Ende des Kalendermonats.
__________________
Beste Grüße
Franky
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  #3  
Alt 30.03.2009, 17:36
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Ah ja, herzlichen Dank für die prompte Antwort!
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