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#1
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| Hallo zusammen ich habe heute am 29.07.09 meine Ordentliche Kündigung meines Arbeitgebers erhalten. Hierzu hätte ich ein paar fragen die ich euch am ende stellen möchte. Geschichte: Ich arbeite seit meiner Ausbildung in dem Betrieb bin nach der Ausbildung übernommen worden und war bis zum heutigen Tage als Geselle in dem Betrieb tätig. Ich habe mit der Ausbildung 2004 begonnen war 2006 fertig und seit dem als Geselle tätig. Seit nunmehr 4 Wochen befinde ich mich in einem ungeklärten Krankheitsstand das heißt die Diagnose meines Leidens ist noch nicht geklärt und Bedarf weiterer Untersuchungen. Ich bin noch Krankgeschrieben bis einschließlich 8.8.2009 das somit dann insgesamt 5 wochen Krankheit belegt. Heute habe ich ohne vorwahrung ohne jeglichen Kontakt vorher meine Kündigung erhalten zum 31.08.2009 Ich muss dazu sagen mein verhältniss zu meinem AG war immer sehr gut und wir hatten uns gut verstanden teilweise auch Privat. Was mich nur etwas aus der Bahn wirft ist bzw. sind die Inhalte und natürlich diese Kündigung im allgemeinen. Ich habe hierzu ein paar fragen ob das alles so rechtens geschrieben wurde bzw. ist. 1. Kündigung zum 31.08 ich habe mal gelesen das wenn man mehr als 5 Jahre in einem Betrieb tätig ist, beträgt die Frist 2 monate ???? zählt da die Ausbildungszeit dazu ??? 2. Ich habe einen Betriebsschlüssel in der Kündigung möchte er den Schlüssel bis zum 03.08 haben so lange würde er den Lohn für den monat Juli einbehalten und etwaig ausstauschen lassen und mir das abziehen vom Lohn. (Schließanlage) darf er das ??? 3. Was nicht in der Kündigung steht ist warum ich gekündigt wurde auch hier gibt es keine Info´s drüber ??? 4. Ist es überhaupt rechtens während einer Krankheit zu kündigen ??? Mom stehe ich etwas in der Ecke da ich nicht weiß wie ich mich Ihm gegenüber weiter verhalten soll. Ihr würdet mir echt weiterhelfen wenn Ihr mir ein paar Ratschläge und Tipps übermitteln könntet. Achja es handelt sich hierbei um einen Betrieb unter 6 Mitarbeitern das wollte ich noch erwähnen |
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#2
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| 1. Kündigung zum 31.08 ich habe mal gelesen das wenn man mehr als 5 Jahre in einem Betrieb tätig ist, beträgt die Frist 2 monate ???? zählt da die Ausbildungszeit dazu ??? § 622 BGB BGB - Einzelnorm Zitat:
2. Ich habe einen Betriebsschlüssel in der Kündigung möchte er den Schlüssel bis zum 03.08 haben so lange würde er den Lohn für den monat Juli einbehalten und etwaig ausstauschen lassen und mir das abziehen vom Lohn. (Schließanlage) darf er das ??? Ob dein Arbeitgeber den Lohn solange einbehalten kann, bis du den Schlüssel abgegeben hast oder gar eine Schliessanlage auf deine Kosten austauschen kann, dazu kann ich mich nicht äussern. Insgesamt würde ich dass als etwas krass bezeichnen. Aber er hat den Schlüssel zurückgefordert und dir eine Frist gesetzt. Der Besitz eines Firmenschlüssels ist immer eine heisse Sache und ich würde den schleunigst zurückgeben, bevor da urplötzlich Diebstähle zu verzeichnen sind. Schlüssel gibt man grundsätzlich nur gegen Empfangsbestätigung zurück mit Datum und Uhrzeit und nur an Empfangsberechtigte. Wenn nicht feststeht, wer empfangsberechtigt ist, dann erfolgt die Zurückgabe nur an den Chef persönlich. 3. Was nicht in der Kündigung steht ist warum ich gekündigt wurde auch hier gibt es keine Info´s drüber ??? Das ist ein Kleinbetrieb. Der Boss kann dich jederzeit fristgerecht kündigen und dies ohne Angabe von Gründen. 4. Ist es überhaupt rechtens während einer Krankheit zu kündigen ??? Ja. Krankheit ist kein Kündigungsschutzgrund, eher das Gegenteil. Achja es handelt sich hierbei um einen Betrieb unter 6 Mitarbeitern das wollte ich noch erwähnen § 23 KSchG KSchG - Kündigungsschutzgesetz
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Danke Dir für Deine Antwort, habe mich paralell auch bei meinem Anwalt erkundigt und dort Info´s eingeholt. Es ist tatsächlich so wie Du es beschrieben hast, nur diese Zeile mit dem Lohn und dem Schlüssel ist ein ganz falsches Verhalten vom AG. Aber nix desto trotz es muss weiter gehen. LG Brezelfritze |
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#4
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