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#1
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| Hallo erstmal, ich habe einen befristetetn Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst (Mutterschaftsvertretung). Dieser Vertrag läuft bis 6. Juni 2012. Die Kündigungsfrist beträgt lt. Vertrag 6 Wochen bis zum Quartalsende. Nun meine Frage: Wie lautet die Kündigungsfrist vom 1.4. bis 6.6.2012 ? Da der Vertrag nun mal nicht bis 30.6. läuft, kann ich nun auch nicht 6 Wochen auf diesen 30.6. kündigen.... Wer kennt sich damit aus? Würde mich sehr freuen, wenn ich hier eine aussagekräfige Antwort bekommen würde. Vielen Dank im Vorraus |
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#2
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| Zitat:
Das Geld kannst Du Dir aber eventuell sparen. Es gibt Verträge mit Beendigungsmöglichkeit "Quartalsende". Davon gibt es bekanntlich 4 pro Jahr. Wieviel Termine hast Du noch in dieser Art in diesem Jahr in der Vertragslaufzeit? |
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#3
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| hallo Thomasius, ich könnte am 15.2. auf den 31.3. kündigen, das wäre "die letzte Quartalsmöglichkeit". |
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#4
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| Zitat:
Der 31.3. ist ein Samstag und 6 Wochen vorher ist natürlich auch ein Samstag, der 18.2. Eine Kündigung würde ich mind. am 17.2. zustellen. |
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#5
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| klar...wenn ich auf den 31.3. kündigen möchte, wär das mein Kündigungstermin.. die Firma, bei der ich mich beworben habe, muss aber erst eine Ausschreibung intern tätigen.. wenns mir auf den 18. oder 19.2. nicht reicht zum kündigen, weil die sich noch nicht entschieden haben - danach...interessierts mich..wie dann meine Kündigungsfrist ist...nach dem "verpassten fristgerechten Termin"...also..bis zum 6.6.12... |
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#6
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| Ich überlege noch... öffentlicher Dienst... da gibt es doch den § 34 TVÖD... Seit wann arbeitest Du dort? Hast Du vorher im öffentlichen Dienst gearbeitet? |
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#7
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| ich bin seit April 2008 in dieser Firma... hab dort eine Stelle als Mutterschaftsvertretung ..und jährlich wurde mein Vertrag verlängert... die Mami hat nun 2 Kinder und ist wieder 2 Tage die Woche einsatzbereit.. ich könnte zwar einen weiteren Fristvertrag bekommen...wieder für ein Jahr..aber ich möchte wegen Mobbing dort weg... müsst diese Arbeit mit Wochenenddienst koppeln...aber das war so nicht abgemacht... halte es einfach nicht mehr aus..und möchtevon meiner Seite aus einfach den Vertrag nicht nochmals verlängern... zumal..ich immer wieder festgenagelt werde...auf diese 6 Wochen auf Quartelsende.. |
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#8
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| Das sagt der Tarifvertrag: § 34 TVÖD Kündigung Absatz (1): Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Versuche es doch mal mit einem Aufhebungsvertrag. Wegen Mobbings kann man vielleicht auch außerordentlich kündigen. Da brauchst Du auf jeden Fall kompetenten Rechtsrat vor Ort. |
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#9
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| danke dir.. aber ich komm trotzdem nicht klar... es heisst..von mehr als einem Jahr (5 Jahre hab ich noch net )..6 Wochen... dann muss ich 6 Wochen vor dem 6.6. kündigen?...ohmann..ich blicks leider nicht mehr.. |
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#10
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| Aber nein. Wennn ein befristeter Vertrag ausläuft, bedarf es keiner Kündigung mehr. Vergiß nicht, Dich 3 Monate vor Ende der Befristung beim Amt zu melden. |
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