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#1
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| Hallo, habe ein Problem! Habe einen befristeten Arbeitsvertrag (3Monate, sollte als Probezeit gelten) bis 15.08.08. Im Vertrag steht: Frau XX wird ab 13.05.08 befristet bis zum 15.08.08 als Sekretärin eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mi Ablauf des 15.08.08, ohne das es einer Kündigung bedarf. Soweit einleuchtend: Aber unter § 4 Kündigung steht: a) Das Arbeitsverhältnis kann während der Befristung mit den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. b) Eine fristloste Kündigugn gilt gleichzeitig vorsorglich als ordentliche Kündigung für den nächstzulässigen Kündigungszeitpunkt. c) Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Anrechnung von Urlaubstagen und etwaig auszugleichender Mehrarbeit freizustellen. d) Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Tag, an dem der Arbeitnehmer ein vorzeitiges Altersruhegeld oder eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, spätestens jedoch mit Ablauf des Monat an dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Bin jetzt sehr irritiert was nun wirklich gilt. Ich würde den Vertrag gern auslaufen lassen, bin mir aber nicht im Klaren über meine Rechte!? Wer kann mir helfen? Liebe Grüße |
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#2
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| So wie ich das sehe heißt es, wenn du oder der AG den Vertrag nicht auslaufen lassen möchte, gibt es die Möglichkeit noch vor dem 15.08 unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu kündigen.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu wombat für den nützlichen Beitrag: | ||
Anne (06.08.2008) | ||
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#3
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| Zitat:
Würde Anne jetzt selber kündigen bzw. an einem Aufhebungsvertrag mitwirken, wäre das für sie hinsichtlich des Arbeitslosengeldes äusserst nachteilig. Das Arbeitsverhältnis endet bedingt durch die zeitliche Befristung durch Zeitablauf von selber. Wenn Anne das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen möchte, muss sie nichts weiter unternehmen. Sollte sie aber ein Angebot erhalten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, darf sie das Angebot im Hinblick auf das Arbeitslosengeld nicht ablehnen. Eine Ablehnung führt zu einer Leistungssperre von drei Monaten beim ALG I und zur 1. Sanktion bei ALG II (100% bei U25, 30% bei Ü25, jeweils drei Monate lang).
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| hallo liebe forumsmitglieder! ich habe auch ein problem mit meinem befristeten arbeitsvertrag. ich bin in den letzten drei jahren azubi gewesen und wurde von meiner firma übernommen. aus verschiedenen gründen wollte ich allerdings nur bis jahresende bleiben, daher nun auch ein befristeter vertrag bis 31.12. in diesem vertrag wurde allerdings nur der zeitraum und mein gehalt geregelt - also keine probezeit und auch keine kündigungsfristen oder sonstiges. ich habe jetzt schon ein bißchen nachgeforscht und öfter gelesen, dass man befristete arbeitsverhältnisse bis 1 jahr nicht kündigen kann... Stimmt das? Vielen Dank für eure Hilfe. |
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#5
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| Wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, in dem kein Wort zum Thema Kündigung steht, kann es in der Tat so sein, dass eine Vertragskündigung nicht möglich ist. Einen solchen Vertrag könnte man dann evtl. mit einem Aufhebungsvertrag auflösen. In deinem Fall gehe ich aber davon aus, dass man eine Kündigungsregelung schlicht und einfach vergessen hat. Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| Vielen Dank für Deine Info, hat mir schon etwas geholfen. Bin aber immer noch verunsichert, weil AG trotz Gespräch keine konkrete Aussage über Weiterbeschäftigung macht. Chef geht nächste Woche in den Urlaub und ich hab immer noch keine Info. Habe also noch keinen Anschlußvertrag. Kann ich einfach nach Ablauf des Vertrages zu Hause bleiben, falls sich keine Einigung findet? Falls Dir was dazu einfällt würde ich mich freuen. Gruß Anne |
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#7
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| Hallo Anne, ... dein Vertrag endet mit Fristablauf, weswegen deine Frage zu bejaen ist. Du kannst aber auch an nächsten Tag wieder zur Arbeit erscheinen und wenn dich dann niemand nach Hause schickt hast du, vereinfacht gesagt, einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Zitat:
Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#8
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| Zitat:
Hallo Andrea, ich bin der Meinung, dass wenn die Kündigung im Arbeitsvertrag nicht vereinbart wurde, automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist gilt. Bin mir aber da auch nicht so sicher. Gruß Anne |
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#9
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| Zitat:
Nein ! :::::::::::::::::
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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