Kündigung bei Aushilfsjob
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Kündigung bei Aushilfsjob

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  #1  
Alt 31.07.2007, 15:57
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Standard Kündigung bei Aushilfsjob


Hallo alle zusammen,

ich studiere und arbeite nebenbei seit Mitte April 2007 in einer Unternehmen im Einkauf als Aushilfe. Da mein Studium bald fertig wird, habe ich mich auch bei vielen Unternehmen beworben. Da ist jetzt eine Stelle, die 90% sicher ist.
Wenn das klappt, dann muss ich ja meine Nebenjob kündigen. Wie lange muss ich noch nach der Kündigung bei der Firma arbeiten?
In meinem Nebenjob-Vertrag steht bei Kündigungsfrist:

Das Arbeitsverhältnis ist gem. §14 TzBfG bis zum 14.10.07 befristet und endet am 14.10.07, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Für die ersten drei Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit. Während und nach der Probezeit kann das ARbeitsverhältnis - auch wenn es befristet ist- beiderseits unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Das REcht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gem. §626BGB bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung gilt für den Fall ihrer Unwirksamkeit als ordentliche Kündigung zum nächst zulässigen Termin.

Was ist unter "außerordentliche Kündigung " gemeint?

Würde mich freuen wenn ihr was schreibt.

DANKE
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  #2  
Alt 31.07.2007, 16:53
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Dein befristetes Arbeitsverhältnis endet OHNE Kündigung am 14.10.2007 durch Zeitablauf.

Das heisst, du müsstest dich bereits jetzt ARBEITSUCHEND melden.

Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung - www.arbeitsagentur.de

Wenn du deine neue Stelle vorher antreten möchtest, musst du rechtzeitig kündigen.

Kündigungsfristen siehe hier:

§ 622 BGB

BGB - Einzelnorm

Ich würde die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende als die richtige betrachten, um aber eventuell möglichen Meinungsverschiedenheiten aus dem Wege zu gehen, würde ich die Angelegenheit mit dem Arbeitgeber besprechen und evtl. einen Aufhebungsvertrag vereinbaren.

Eine ausserordentliche Kündigung ist eine fristlose Kündigung, die wird üblicherweise in schwerwiegenden Fällen bei sittlichen Verfehlungen wie z.B. Diebstahl ausgesprochen.
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 31.07.2007, 17:50
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zy1981 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich habe ja noch so viele Überstunden, vielleicht kann ich die ja einsetzen für einen eventuellen früheren austritt.

Es währe besser, wenn ich einen Aufhebungsvertrag mit meinem Vorgesetzten machen würde.

DANKE nochmals
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  #4  
Alt 31.07.2007, 17:53
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Zitat:
Es währe besser, wenn ich einen Aufhebungsvertrag mit meinem Vorgesetzten machen würde.
Bitte beachten:

Dein Arbeitgeber kann einen Aufhebungsvertrag mit dir machen, er muss aber nicht !
__________________
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