Kündigung bei Krankheit...
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Kündigung


Kündigung bei Krankheit...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 07.06.2009, 18:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 5
Bedankte sich: 1
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
sahra2007 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich Kündigung bei Krankheit...


HAllo....

Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

Mein Mann ist seit Ende Mai wegen Bandscheibenvorfall krank geschrieben.. Nun ist er zum 30.06.09 gekündigt worden. Er ist noch vorraussichtlich krankgeschrieben..
Er wollte sich arbeitslos melden, aber die haben uns wieder nach hause geschickt, weil er Krank geschrieben ist..
wir sollen erstmal abwarten ob er noch weiterhin krankgeschrieben wird oder nicht.
Wir waren seit Jahren nicht in Urlaub und hatten schon letztes Jahr alles organisiert. Nun meine Frage.. Er hat 14 Tage (Arbeitstage Urlaub ) für dieses Jahr(nur die hälfte weil er dieses Jahr nur ein halbes Jahr tätig war) die bekommt er auch bezahlt..
Würde er von der Krankenkasse Urlaub bekommen ?? Ich kenne mich da überhaubt nicht aus und weiss nicht wie ich mich verhalten soll. Alleine kann ich ihn ja auch nicht zuhause lassen, weil er auf meine Hilfe angewiesen ist. Wir wollen in die Heimat..(Türkei) er möchte sich auch da von einem spezialisten behandeln lassen..evt Laser Op.. Denn eine Op hat er schon hier durch und er braucht mehr als ein Jahr um wieder arbeiten zu können und mit dem Laser soll die Verheilung sehr schnell gehen.. Ich weiss überhaupt nicht ob man bei der Krankenkasse Urlaub beantragen kann oder nicht.. Oder ist es besser ihn nach der Krankmeldung beim Arbeitsamt anzumeldet, da soll er ja 3 wochen Urlaubanspruch haben .. und könnte er denn seine 14 Tage nóch dranhängen oder nicht..?? Was wäre die beste Lösung?? 5-6 Wochen brauche ich weil ich mit dem Auto fahren möchte.. Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten..
LG Sahra

Geändert von sahra2007 (07.06.2009 um 18:19 Uhr)
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 07.06.2009, 19:25
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von sahra2007 Beitrag anzeigen
HAllo....

Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

Mein Mann ist seit Ende Mai wegen Bandscheibenvorfall krank geschrieben.. Nun ist er zum 30.06.09 gekündigt worden. Er ist noch vorraussichtlich krankgeschrieben..
Er wollte sich arbeitslos melden, aber die haben uns wieder nach hause geschickt, weil er Krank geschrieben ist..

Er muss sich "arbeitsuchend" bei der Agentur für Arbeit melden. Dort erhalt er aber solange keine Leistungen (ALG I), solange er krankgeschrieben und nicht genesen ist. Denn um ALG I beziehen zu können, muss er vermittelbar sein. Er kann und soll sich aber arbeitsuchend melden, dies ist eine Meldung ohne Leistungsbezug. Der medizinische Dienst der Agentur stellt dann nach Aktenlage oder nach persönlicher Untersuchung fest, in welche Arbeiten er vermittelt werden kann (Zumutbarkeit von Arbeit).

Solange er krankgeschrieben ist, müsste er Krankengeld von der Krankenkasse erhalten.

Wenn dieses Einkommen nicht ausreicht, müsste zusätzlich ALG II bei der Arge/Jobcenter beantragt werden, dies ist eine spezielle Form von Sozialhilfe für Arbeitsuchende.

Während der Krankschreibung darf man nichts machen, was der Genesung zuwiderläuft. Man muss bei der Krankenkasse keinen Urlaubsantrag stellen. Die Krankenkasse leistet aber nur in Deutschland, für Krankenversorgung im Ausland benötigt man eine Auslandskrankenversicherung. Ob Sozialversicherungsabkommen mit dem jeweiligen Land bestehen, müsste vorher geklärt werden.

Wenn ihr also eine Krankenbehandlung in der Türkei vorzieht, solltet ihr die dortige Finanzierung sicherstellen. Ausserdem müsste wieder eine Abmeldung von der Agentur für Arbeit/ ARGE-Jobcenter erfolgen (Auslandsaufenthalt = Privatsache).

Eine Reise per Auto in die Türkei in Verbindung mit einem Bandscheibenvorfall halte ich aber eher für eine unzumutbare Qual, dieses Ansinnen scheint mir äusserst unratsam und unüberlegt zu sein.


wir sollen erstmal abwarten ob er noch weiterhin krankgeschrieben wird oder nicht.
Wir waren seit Jahren nicht in Urlaub und hatten schon letztes Jahr alles organisiert. Nun meine Frage.. Er hat 14 Tage (Arbeitstage Urlaub ) für dieses Jahr(nur die hälfte weil er dieses Jahr nur ein halbes Jahr tätig war) die bekommt er auch bezahlt..
Würde er von der Krankenkasse Urlaub bekommen ?? Ich kenne mich da überhaubt nicht aus und weiss nicht wie ich mich verhalten soll. Alleine kann ich ihn ja auch nicht zuhause lassen, weil er auf meine Hilfe angewiesen ist. Wir wollen in die Heimat..(Türkei) er möchte sich auch da von einem spezialisten behandeln lassen..evt Laser Op.. Denn eine Op hat er schon hier durch und er braucht mehr als ein Jahr um wieder arbeiten zu können und mit dem Laser soll die Verheilung sehr schnell gehen..

Auch die Ärzte in Deutschland können nach Aktenlage/ Röntgenaufnahmen beraten, ob eine weitere Heilbehandlung möglich und ratsam ist.

Ich weiss überhaupt nicht ob man bei der Krankenkasse Urlaub beantragen kann oder nicht..

Oder ist es besser ihn nach der Krankmeldung beim Arbeitsamt anzumeldet, da soll er ja 3 wochen Urlaubanspruch haben .. und könnte er denn seine 14 Tage nóch dranhängen oder nicht..?? Was wäre die beste Lösung??

Wenn man arbeitsuchend/arbeitslos gemeldet ist, unterliegt man dem SGB II bzw. SGB III. Das SGB (Sozialgesetzbuch) kennt keinen "Urlaub", wie ihn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren. Im SGB II / III gibt es nur eine ausdrückliche Erlaubnis des Sachbearbeiters, sich aus dem Erreichbarkeitsbereich der Agentur für Arbeit / ARGE-Jobcenter entfernen zu dürfen. Dieser Zeitraum umfasst 21 Tage (= 3 Wochen) und ist kein Gut, das man einplanen/einfordern kann.

5-6 Wochen brauche ich weil ich mit dem Auto fahren möchte.. Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten.
LG Sahra
Genauere Antworten kann man geben, wenn Fragen detailliert gestellt werden.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag:
sahra2007 (07.06.2009)

  #3  
Alt 07.06.2009, 19:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 5
Bedankte sich: 1
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
sahra2007 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

nontestatum vielen Lieben Dank für deine Antwort..
Am 15 hat er einen Termin zur MRT... Dann wird festgestellt ob eine op in Frage kommt oder nicht.. Aber da er das schonmal durchgemacht hat ist er sich eigentlich sicher das er ohne op nicht durchkommt..
Die Klinik wo er in Behandlung ist machen keine Laser ops... Wenn ein Artz bescheinigen würde das er sich in der Türkei op lässt und die kosten auch selbst übernimmt.. Würde dann die KK zustimmen ??
Die Kinder haben sich schon seit Monaten gefreut und ich will nicht wie jedes JAhr sagen das es dieses Jahr auch nicht geht....
Mehr als 3 Wochen geht anscheinend nicht.. wenn dann denke ich mal das die KK nicht zahlen wird so lange er sich im Ausland hält...
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 07.06.2009, 19:50
Benutzerbild von tyron01
Guru
 
Registriert seit: 08.07.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 1.047
Bedankte sich: 71
198 Danksagungen in 190 Beiträgen
tyron01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Krankengeld der KRK gibt es erst nach 6 Wochen AU..Dein Mann ist seit Ende Mai Krankgeschrieben...Heißt bis zum Krankengeld bekommt er Lohnfortzahlung,auch nach der Kündigung,wäre ca bis Mitte Juli...

Frage die sich mir hier stellt ist:Durfte der AG Kündigen??ist dein Mann in der Probezeit,seit wann ist er bei dieser Firma am Arbeiten..??
__________________
Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung....



Hier 0180-Finder

Hier alte Schulfreunde wiederfinden...

Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 07.06.2009, 20:06
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
das er sich in der Türkei op lässt und die kosten auch selbst übernimmt..
Eine Bandscheibenoperation ist ein hochkomplizierter medizinischer Eingriff, der hochspezialisierte Ärzte voraussetzt.

Auch in der Türkei dürfte ein derartiger Eingriff so teuer sein, dass er für den normalen Bürger ohne Krankenversicherungsschutz nicht bezahlbar ist.

Dabei spielt es keine Rolle, nach welchem Verfahren heilhandelt wird.

Es muss also geklärt werden, ob die Heilbehandlung möglich und erforderlich ist, und wer diese schlussendlich bezahlt.

Gleichzeitig muss eure soziale Versorgung in Deutschland geklärt werden, diese wird üblicherweise über die Agentur für Arbeit bzw. ARGE/Jobcenter abgewickelt (ALG I/ ALG II). Dazu ist aber der Aufenthalt in Deutschland erforderlich, und Vorsicht: es sind auch ausländerrechtliche Vorgaben zu beachten, wenn in der Türkei etwas schiefgeht und dein Mann dort länger als 6 Monate festgenagelt ist, weil medizinische Komplikationen eingetreten sind, ist möglicherweise eure Wiedereinreise nach Deutschland gefährdet und auch der Anspruch auf ALG II. Vielleicht lasst ihr euch dazu vom Konsulat/Botschaft bzw. vom türkischen Auslandsministerium, beraten.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 07.06.2009, 20:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 5
Bedankte sich: 1
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
sahra2007 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von tyron01 Beitrag anzeigen
Krankengeld der KRK gibt es erst nach 6 Wochen AU..Dein Mann ist seit Ende Mai Krankgeschrieben...Heißt bis zum Krankengeld bekommt er Lohnfortzahlung,auch nach der Kündigung,wäre ca bis Mitte Juli...

Frage die sich mir hier stellt ist:Durfte der AG Kündigen??ist dein Mann in der Probezeit,seit wann ist er bei dieser Firma am Arbeiten..??
nein er ist bzw war in einer Leihfirma tätig seit 2007....
Mit Zitat antworten

  #7  
Alt 07.06.2009, 20:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 5
Bedankte sich: 1
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
sahra2007 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Eine Bandscheibenoperation ist ein hochkomplizierter medizinischer Eingriff, der hochspezialisierte Ärzte voraussetzt.

Auch in der Türkei dürfte ein derartiger Eingriff so teuer sein, dass er für den normalen Bürger ohne Krankenversicherungsschutz nicht bezahlbar ist.

Dabei spielt es keine Rolle, nach welchem Verfahren heilhandelt wird.

Es muss also geklärt werden, ob die Heilbehandlung möglich und erforderlich ist, und wer diese schlussendlich bezahlt.

Gleichzeitig muss eure soziale Versorgung in Deutschland geklärt werden, diese wird üblicherweise über die Agentur für Arbeit bzw. ARGE/Jobcenter abgewickelt (ALG I/ ALG II). Dazu ist aber der Aufenthalt in Deutschland erforderlich, und Vorsicht: es sind auch ausländerrechtliche Vorgaben zu beachten, wenn in der Türkei etwas schiefgeht und dein Mann dort länger als 6 Monate festgenagelt ist, weil medizinische Komplikationen eingetreten sind, ist möglicherweise eure Wiedereinreise nach Deutschland gefährdet und auch der Anspruch auf ALG II. Vielleicht lasst ihr euch dazu vom Konsulat/Botschaft bzw. vom türkischen Auslandsministerium, beraten.

Danke für deine Mühe...
Wenn er aber weiterhin krankgeschrieben wird, dann ist er doch über die kk sozialeversichert oder ??
Mit Zitat antworten

  #8  
Alt 07.06.2009, 21:11
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Das Krankengeld wird nicht reichen. Ausserdem wird er nicht ewig krankgeschrieben.

Was hat er bisher netto verdient, hast du Einkommen/Verdienst?
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #9  
Alt 07.06.2009, 21:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 5
Bedankte sich: 1
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
sahra2007 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Das Krankengeld wird nicht reichen. Ausserdem wird er nicht ewig krankgeschrieben.

Was hat er bisher netto verdient, hast du Einkommen/Verdienst?
er hat so um die 1600-1800 verdient..
ich selber bin in Erziehungsurlaub (hab ein Baby 8 mon)
Mit Zitat antworten

  #10  
Alt 07.06.2009, 22:01
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von sahra2007 Beitrag anzeigen
er hat so um die 1600-1800 verdient..
ich selber bin in Erziehungsurlaub (hab ein Baby 8 mon)
Krankengeld ? Wikipedia

Euer Einkommen wird sinken, ALG II rückt zumindest in vorstellbare Nähe, Wohngeld wäre evtl. eine Möglichkeit, ALG II zunächst zu vermeiden.

Was ihr beantragen könnt, hängt von euren genauen Zahlen ab: Elterngeld, , Wohngeld, ALG I, Kindergeld, etc. ..

Ich sehe das so, dass es knapp wird, für Reisen und kostspielige Selbstfinanzierungen von Ärzterechnungen sehe ich keinen Spielraum.

Auf jeden Fall müsst ihr euch Gedanken machen, wie es in Zukunft weitergeht. Ihr müsst eine längere Arbeitslosigkeit einkalkulieren (aktuelle Ereignisse, "Finanzkrise" ...)
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
kündigung durch mobbing, und krankheit alex84 Kündigung 3 17.03.2009 08:16
Kündigung während Krankheit Minna Kündigung 2 31.07.2008 10:48
Kündigung durch Krankheit möglich? Jost Neuhausen Kündigung 4 07.07.2008 20:17
Kündigung in langer Krankheit mit viel Urlaub eine_Frage Kündigung 2 11.06.2008 10:01
Krankheit nach der Kündigung sunnytails Kündigung 1 14.11.2007 16:37


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Kündigung


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:43 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.