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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Ich werde seit ca. 4 Monaten von meinem Chef gemobbt. Ich bin jetzt bereits zum 2ten Mal krankgeschrieben, bis zum 05.09.08. Wegen Mobbing, dadurch Psychische Probleme. Habe Überweisung zum Psychater bekommen. Bin mit den Nerven am Ende. Es handelt sich um ein Kleinunternehmen, weniger wie 10 Personen. Gestern hatte ich vieleicht mal Glück, wird sich noch rausstellen. Ich hatte gestern ein Vorstellungsgespräch. Eine von 6 Bewerberinnen die eingeladen war. Problem, wenn ich den Job bekommen sollte, muss ich ab sofort (Dienstag)anfangen. Ich habe gesagt, das klappt, um meine Chancen nicht von vorneherein zu schmälern. Ich würde mich dann von meiner Ärztin am Montag gesund schreiben lassen. Das müsste eigentlich gehen, weil ich nur auf Grund der Situation in meiner jetzigen Firma krank geschrieben bin. Der Grund fällt dann ja weg. Nun das Problem. Ich werde von meinem Chef gemobbt. Daer Höhepunkt war, als ich letzten Montag aus dem Urlaub kam, hatte er das Schloss des Büros gewechselt. Ich komme durch sein Büro in meins. Ich könne mich ja nach unten setzten, Da läuft aber der PC nicht. Und nicht das Buchhaltungsprogramm. Er will überlegen, ob er die Buchhaltung künftig nach Außen vergibt, hat er mir gesagt, und dafür brauche er Ruhe zum Nachdenken, daher soll ich nicht in meinem Büro sitzen. Am Montag ist der 01.09.08, durch Zufall, habe ich erfahren, das mein Chef kurzfristig seit Freitag in Urlaub ist, da wir kaum Arbeit haben. Bis zum 05.09.08. Ich habe mich schon vor Wocen beim Arbeitsamt wegen Mobbing Arbeitssuchend gemeldet. Ich halt es da kaum noch aus. Kann allerdings nicht selbst kündigen, ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern. Was kann mir passieren, wenn ich den neuen Job annehme ( falls ich ihn bekomme) , und am 01.09.08 fristlos kündigen würde wegen Mobbing von meiner Seite. Es wäre doch gemein, wenn ich diesen Job bekommen könnte, aber absagen müßte, und dann vielleicht selbst nächsten Monat gekündigt werde, weil mein Chef mich dann vielleicht nicht mehr beschäftigen will. Antwort dringend erbeten. Geändert von katja123 (29.08.2008 um 19:34 Uhr) |
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#2
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| Hallo Katja, ... du möchtest also, falls du seitens des potentiellen neuen Arbeitgebers den Zuschlag erhälst, fristlos kündigen. Damit begibst du dich, so dem dein Nocharbeitgeber nicht zustimmt, auf sehr dünnes Eis. Womit begründest und vor allem wie belegst du den wichtigem Grund wegen dem du fristlos kündigst? Welche Beweise oder Zeugen hast du, die im Zweifelsfall auch vor Gericht nicht umfallen? Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Ich kann nicht sagen, was du tun sollst. Aber ich beleuchte den Fall mal aus der Perspektive, wenn das mein Problem wäre. Also: Ich arbeite seit 4 Monaten in einem Unternehmen. Also befinde ich mich vermutlich in der Probezeit und kann jederzeit ohen Angabe von Gründen entlassen werden, vermutlich mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen. Ich arbeite in einem Unternehmen, in dem auf Grund der Grösse kein Kündigungsschutz existiert und in dem ich auch jederzeit entlassen werden kann, vermutlich mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Mein Chef verwehrt mir den Zugang zu Betriebsräumen und Betriebsgerätschaften, so dass ich meine Arbeit nicht mehr erledigen kann und daher nur noch meine Arbeit anbieten und die Arbeitszeit absitzen kann. Wie jeder weiss, ist sowas stets mit einer Beförderung verbunden. Man wird über kurz oder lang nach draussen befördert ... Mein Chef denkt offen und in meiner Gegenwart darüber nach, dass er meine Arbeit oder zumindest einen wesentlichen Teil meiner Arbeit an Dienstleister vergibt. Damit wäre ich dann auch überflüssig. Dann besteht offensichtlich ein allgemeiner Arbeitsmangel, der nicht nur mich betrifft, sondern auch meine Kollegen. Auch hier droht eine Kündigung wegen Arbeitsmangel. Es gibt einen § 37 b SGB III SGB 3 - Einzelnorm und einen § 2 SGB II SGB 2 - Einzelnorm, die mich zu frühzeitiger Arbeitssuche und zur Vermeidung von Bedürftigkeit verpflichten (!!). Den Arbeitsplatz kann man nach menschlichen Ermessen unter Würdigung aller Faktoren als verloren betrachten, also besteht akuter Handlungsbedarf. Wenn ich eine Arbeitsmöglichkeit in Aussicht habe, würde ich zugreifen, schon alleine deswegen, weil ich zwei Kinder zu versorgen habe und die Arbeitsmöglichkeiten für Mütter nicht jederzeit verfügbar sind. Grundsätzlich ist eine fristlose Kündigung als problematisch anzusehen, weil diese - unberechtigt ausgesprochen - einen Schadenersatzanspruch generiert. DerWolf hat dazu ja schon etwas gesagt. Nur müsste der Arbeitgeber dann seinen erlittenen Schaden auch spezifizieren können, und es stellt sich die Frage, ob er dies dann auch kann. Ausserdem müsste dann vor Gericht auch eine Abwägung stattfinden zwischen Arbeitgeberinteressen und den Interessen des Staates, weil das Sozialgesetzbuch dem Arbeitnehmer klare Pflichten auferlegt. Dabei wollen wir vielleicht auch mal den § 2 SGB III (nicht zu verwechseln mit § 2 SGB II) erwähnen: SGB 3 - Einzelnorm Zitat:
Achso: ich würde natürlich auch meinen Arbeitsvertrag durchlesen und schauen, ob es eine Klausel gibt, die mich zu einer Vertragsstrafe / Konventionalstrafe verdonnert ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. Geändert von nontestatum (29.08.2008 um 22:36 Uhr) |
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#4
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| Ich arbeite seit knapp einem Jahr in der Firma. Seit Anfang dieses Jahres, verhält der Chef sich komisch. Seit 4 Monaten, hat er mir nach und nach fast alle Tätigkeiten weggenommen. Von Anfang an, habe ich ihn schriftlich um Erklärung gebeten, aber keine Antwort erhalten. Ich habe schon seit längerem kaum noch was zu tun. Ihn aber mehrfach schriftlich drauf Aufmerksam gemacht. (Die Schriftstücke habe ich gesammelt). Sie sind als E-Mail auf seinem, und meinem Haus PC vorhanden. Er findet es schriftlich zwar doof, aber ich kann so beweissen, das ich mich um Arbeit bemüht habe, sie mir aber unbegründet versagt wurde. Seit längerem, legt mein Chef keinen Wert mehr auf pünktliche Herstellung und Auslieferung der Teile, wir haben dadurch mehrere Kunden verloren. Er hat am Tag vor meiner Krankschreibung, gesagt, das wir keine Aufträge mehr haben. Und er die Buchhlatung wahrscheinlich auswärts vergeben will. Auf meine Frage, was ich dann machen soll, sagte er, das weiß er noch nicht, aber ich könnte ja den Nebenbau, (den zieht er schwarz hoch) aufräumen und putzen. Ich habe ihm mitgeteilt, schriftlich, das ich nicht putzen werde. Persönlich redet er seit 4 Monaten nur das nötigste, immer nur auf meine Nachfragen mit mir. Meinen Arbeitsvertrag, hat er nie unterschrieben, auch auf mehrmaliges Bitten hin. Der Hauptgrund seines Verhaltens, ist glaube ich da drin begründet, das ich mich vor ca. 4 Monaten auf der Arbeit verletzt habe, und das Wochenende darauf zum Notarzt musste, weil die Wunde sich entzündet hatte. Ich habe das ganz automatisch als Arbeitsunfall gemeldet, darauf stellte sich raus, das er gar nicht in der Berufsgenossenschaft war, und bis heute nicht ist. Es gab mehrfache Mahnungen. Daraufhin, hat er mich böse angeschnauzt, in solchen Fällen sagt man, das man sich zu Hause verletzt hätte. Was ich mir dabei gedacht hätte. Mir war das so nicht bekannt, und so nahm sein Verhalten seinen Lauf. Zuletzt, verschloss er mir das Büro, und ich habe weder einen gängigen PC- Anschluss, noch ein Internet Zugang, noch ein E-Mail Zugang, noch komme ich an das Auftrags Programm ran. Das geht zur Hälfte nur von meinem Büro, zur Hälfte nur von seinem Platz. Ich komme an beiden nicht ran. Wann immer ich später sagte, ich muss mal an deinem Platz, um das zu machen, sagte er, gib her, dann mache ich das selbst. So hatte ich immer weniger zu tun, zum Schluss habe ich Zeitweise Unkraut gerupft. Ich bin eigentlich angestellt als Sachbearbeiterin für die Buchhaltung und das Büro. Zur Not, könnte ich ihn vor Gericht blosstellen, weil er Schwarzarbeiter beschäftigt, als Buchhalterin kann ich das belegen. Außerdem kommen zwei von auswärts und wohnen auf dem Firmengelände. Meinst du nicht, das das reicht, um ihn nötigenfalls von einer Anzeige mir Gegenüber wg. Fristlose Kündigung abzuhalten? Ok, wenn ich den Job nicht bekomme, muss ich eh dableiben, weil ich von mir aus wegen dem Arbeitsamt nicht kündigen kann. Aber so, kann das dem Amt doch egal sein. Es geht doch nur um 14 Tage. Dafür kann man doch eigentlich keine Job sausen lassen, (verrausgesetzt ich bekomme ihn). Aber man kann sich ja im Vorfeld mal erkundigen, nur die Zeit wäre wenn sehr knapp. Daraufhin, kam mir die Idee, mal Nachzuhaken, ob sich jemand auskennt und mir sagen kann, was schlimmstenfalls auf mich zukommt. Vielleicht sind es ja nur ungelegte Eier, aber es beschäftigt mich. Falls es diesesmal nicht klappt, dann vielleicht für ein anderes Mal. Man muss ja für alles gewappnet sein. Katja |
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#5
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| lag unlängst auch bei einer Verwandten von mir vor. ![]() Sie arbeitete seit 20 Jahren in der Abteilung einer Volkshochschule (öffentl.Dienst) und wurde auf das Übelste gemobbt. Man warf ihr zu Unrecht Unfähigkeit in ihrer Arbeit vor. Sie war bei allen Besuchern der VHS aber sehr beliebt und erledigte ihre beruflichen Aufgaben sehr gewissenhaft. Den letzten Lehrgang zur Veranstaltung von Schwimmkursen absolvierte sie mit "Sehr Gut". Auch ich kenne diese Person nur als überdurchschnittlich engagiert in allen Lebensbereichen. Der Vorwurf der Unfähigkeit bezog sich auf das Arbeiten mit Computerprogrammen "Excel" usw. Es wurde ihr seitens des AG aber auch niemals derartige Weiterbildungsangebote unterbreitet, sodass sie hier hätte fit werden können. Der wirkliche Grund in der Entlassung liegt aber darin, dass der neu gekommene Chef dessen Frau auch schon in der VHS ist zudem durch Vetterleswirtschaft eine Bekannte in die Firma haben wollte. Auch hier trat unmittelbar nach dem Vofall eine akute Depression der gemobbten Person ein welche auch eine Krankschreibung durch einen Psychater nach sich zog. Es war meiner Verwandten auch nicht mehr möglich mit diesem Mann unter einem Dach weiterzuarbeiten. Nach einem halben Jahr der Krankschreibung einigte man sich vor dem Arbeitsgericht auf eine Weiterzahlung ihrer Bezüge um ein Jahr. Im Kündigungsschreiben wurde darauf geachtet, dass kein Passus enthalten war, der eine Sperre des ALG 1 hätte nach sich ziehen können. Eine sehr üble Sache. Wäre ich an deiner Stelle, würde ich mich vorerst weiter krank schreiben lassen. Ob es dir möglich ist, überhaupt wieder mit deinem Vorgesetzten zusammenzuarbeiten weiss ich nicht. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#6
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| Was nützt mir ne weitere Krankschreibung, die es sicher geben wird, wenn ich in der Firma bleibe. Dann wird er mich kündigen. Ich habe mich erkundigt, 14 Tage zum 15. oder 30. des Monats ist die Kündigungsfrist. Wenn ich den Job bekommen würde, aber ihn nicht annehmen könnte wegen Kündigungsfrist, würde mein Chef, in dem Augenblick, in dem ich ihm Frage, ob ich sofort kündigen kann stellen werde, und er sagt nein, spätestens am 15.09 zum 30.09 die Kündigung von ihm bekommen. Nur um mir zu zeigen, das er am längeren Hebel sitzt. Natürlich werde ich mich Montag erkundigen, aber falls die Firma morgens gleich anruft, und sagen würde, das ich den Job hätte. Würde ich mich von meiner Ärztin gesundschreiben lassen, und mir ein Attest geben lassen, das ich nur wegen Mobbing in meiner jetzigen Firma krank bin. Und das die psychosomatische Beschwerden weg sind, wenn ich das Umfeld wechsle. Das bedeutet, die Krankenkasse müßte nicht nach 6 Wochen Krankengeld zahlen, weil ich in der Firma nicht mehr arbeiten kann. Und das Arbeitsamt müsste gar nicht erst einspringen. Denn wenn ich einen neuen Job habe, muss das Arbeitsamt doch gar keine Leistungen erbringen. Krieg ich den Job nicht, aber werde von meinem Chef gekündigt, habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, und Zuschuss über Hartz 4. Das würde mit einem neuen Job ja gar nicht zu tragen kommen. Das heißt, kein Amt würde irgendetwas zahlen müssen, wenn ich den neuen Job bekomme und antrete. Aber sowohl die Krankenkasse, als auch das Arbeitsamt und die Bagis, müssten zahlen wenn ich gekündigt werde, aber keinen neuen Job habe. Sind das nicht Gründ genug? Was könnte er schon an Entschädigung verlangen, für 14 Tage? Es ist ein Kleinbetrieb, er kann machen was er will. Ich arbeite in einem Kleibetrieb, und bin meinem Arbeitgeber ganz ohne Kündigungsschutz hilflos ausgeliefert. Er kann alle 14 Tage zu mir sagen, ich kündige dich zum 15. oder 01.. Ich würde ihm vorschlagen, zum 15. zu kündigen, aber weil ich erst 10 Tage Urlaub hatte, hätte ich die Kündigungsfrist eh Resturlaub. Diesen Resturlaub, bräuchte er mir dann gar nicht mehr auszahlen. Da würde ich wegen sein Entgegenkommen drauf verzichten. Wenn ich da bleibe, bin ich weiter krank, bis er mich kündigt, und darum, ist es die große Chance, zum jetzigen Zeitpunkt. Für ihn, mich noch billig loszuwerden, für mich, besser für mich und meine Kinder sorgen zu können. Aber vieleicht ist am Montag ja eh alles heiße Luft, wenn ich den Job nicht bekomme. Viel Aufregung um nichts. Aber dann eben krank, bis zur Kündigung. Ich könnte wirklich ein bischen Glück gebrauchen. |
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#7
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| Zitat:
Meine Einschätzung der Lage: dein Boss möchte dich nicht mehr beschäftigen und gibt dir daher keine Arbeit mehr. Er traut sich aber nicht, dich zu kündigen, weil du zuviel über seine illegalen Aktivitäten weisst. Die Entscheidung, das Unternehmen zu verlassen, sollst du treffen. Trifft nämlich er die Entscheidung, könnte dein Zorn ihn treffen, und zwar empfindlich. Bitte versuche zu überprüfen, ob die Sozialversicherungsanteile korrekt abgeführt wurden: Rente, Krankenversicherung. Dein Boss steckt bis zum Hals in Schwierigkeiten, das ist deinem Boss bewusst, deshalb ist ihm die gute Laune abhanden gekommen. Deshalb kann er nicht mehr nett und freundlich sein, zu deinen Kollegen nicht und zu dir erst recht nicht. Das, was du als Mobbing ansiehst und was dich belastet, ist nichts anderes als der saure Regen deines Chefs. Da kannst du dich entspannt zurücklehnen und seine miese Laune an dir abperlen lassen. Dass du eine Kündigungsfrist einhalten musst, steht auch nur noch auf dem Papier. Ich würde jetzt wie folgt vorgehen: Ich würde mich um einen neuen Arbeitsplatz bemühen und wenn möglich fristgerecht kündigen. Wenn eine fristgerechte Kündigung zeitlich nicht möglich ist, würde ich eben mit einem Aufhebungsvertrag oder im Notfall auch fristlos kündigen. ich würde aber nicht kündigen, um dann arbeitslos zu sein und ALG I / II beantragen zu müssen. ich würde darauf achten, Anwartschaft auf ALG I zu erwerben (360 sozialversicherungspflichtige Arbeitstage innerhalb von 2 Jahren) bzw. meinen erworbenen kostbaren Anspruch nicht unnötig zu verbrauchen. ich würde auch darauf achten, keine buchhalterischen Arbeiten mehr durchzuführen. Grund: so wie das aussieht, ist der Betrieb kriminell verseucht und ich als Buchhaltungsverantwortlicher könnte in das Fadenkreuz der Staatsanwälte geraten. Bis zu meinem neuen Job würde ich Blümchen giessen, Unkraut zupfen, Fenster putzen, Kaffee trinken und mich ausruhen. Es sei denn, mein Boss würde mir andere angemessene Arbeit geben. Ausserdem würde ich meinen Boss um ein Zwischenzeugnis bitten. Vielleicht kann er sich ja dann ein Lächeln abringen ... Und selbstverständlich würde ich mich bei der Agentur für Arbeit "arbeitsuchend" (nicht: arbeitslos) melden und diese Meldung alle drei Monate erneuern.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#9
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| Ich habe ihn bereits schriftlich um ein Zwischenzeugnis gebeten, mit der Begründung, das ich den Verdacht habe, er wolle mich loswerden, und ich möchte mich dann wenigstens schnell bewerben können. Keine Antwort. Bei der Arbeitsagentur, habe ich mich schon vor 4 Wochen wegen Mobbing arbeitssuchend gemeldet. Daher kam ja die Stelle die ich mit viel Glück vielleicht jetzt per sofort haben könnte. Die Rente und die Krankenversicherungen, sind wenigstens bie April pünktlich von mir gemeldet worden. Aber da ich noch bis Juli die Lohnabrechnungen gemacht habe, und auch die Auszüge der Babk einsehen kann, kann isch sagen, die Beiträge sind bezahlt worden. Meisten erst nach Mahnung, aber bezahlt. Das mit dem Aufhebungsvertrag wäre eine Möglichkeit. Klingt besser als fristlos. Ich würde niemals von selbst kündigen, dann bekomme ich ja eine 3 monatige Sperre. Ich denke gar nicht daran, mein wissen gegen ihn auszunutzen, wenn er sich mir gegenüber fair verhalten würde. Aber sein Verhalten, macht mich krank, das ist das schlimme, ich kann das nicht gut an mich abprallen lassen. Wenn einer einen immer wieder sagt, das man alles falsch macht, wird man unsicher. Ich habe zum Schluss alles 2-3x kontrolliert, das kostet natürlich Zeit. Und wenn man dann trotzdem immer weniger zutun bekommt mir der Begründung alles falsch, unterlaufen einem dann tatsächlich Fehler. So habe ich zum Beispiel eine Rechnung statt über 2146,00 mit 246100,00 eingegeben. Sowas fällt natürlich am Ende des Monats auf, aber sowas passiert. Wurde dann von mir korrigiert. Ich habe nie behauptet fehlerfrei zu sein. Solange irgendwo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht. Aber wenn man total verunsichert wird, und jeglicher Versuch einer Bitte um Klärung oder um Bitte einer Erklärung mit nein, nicht jetzt, abgeschmettert wird, und stellt dann fest, nach dem Urlaub hat das jemand anders gemacht, und man fragt, warum man nicht dazugezogen wurde, damit derjenige der es jetzt gemacht hat mir meine vorgeworfenen Fehler hätte erklären können, und als Antwort kommt, as da gar kein Interesse bestehe, weil der jemand das künftig vielleicht immer machen werde, ist das ein Schlag ins Gesicht. Vielleicht bin ich auch nur empfindlich. |
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#10
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| Gehe bitte zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und lasse dir dort einen Text für ein Arbeitszeugnis erstellen. Mit dem Vorschlagstext gehst du zu deinem Boss, der soll dir dann das Zeugnis erstellen. Das Honarar kannst du mit dem Rechtsanwalt vereinbaren. Bitte tritt sofort in die Gewerkschaft ein. Nach drei Monaten geniesst du dort Rechtsschutz. Das ist wichtig im Hinblick auf die seltsamen Vorgänge bei deinem Arbeitgeber. IG Metall Internet - Home Der Mitgliedsbeitrag ist betrüblich hoch (1% vom Brutto), aber du kannst es dir nicht leisten, nicht Mitglied in einer Gewerkschaft zu sein. Das sind unvermeidliche Kriegskosten.
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