Kündigung bei Zeitarbeitfirma
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Kündigung bei Zeitarbeitfirma

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  #1  
Alt 05.11.2009, 12:14
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Alla09 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kündigung bei Zeitarbeitfirma


Hallo!
Ich brauch dringend einen Ratschlag.
Ich hab bei einer Arbeitsfirma angefangen und arbeite
jetzt bei einer Elektronikfirma. Meine Arbeitswoche beträgt 45 Stunden.
Ich habe Nachtschicht ab 21.30 Uhr bis 7 Uhr.
Ich hab am 2.November 2009 angefangen und mein Arbeitsvertrag ist bis 23.Dezember 09 befristet. Diese Nachtschicht fällt mir sehr schwer. Obwohl ich erst 3 Tage gearbeitet habe,ich möchte aber trotzdem kündigen.
Geht das?
Wann kann ich meine Kündigung schreiben?
Muss ich trotzdem 2 Wochen arbeiten?
Wie und wann beginnt meine Kündigungsfrist?
Mit Freundlichen Grüß
A.
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  #2  
Alt 05.11.2009, 13:52
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Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Die Antworten auf diese Fragen stehen in Deinem Arbeitsvertrag.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen stehen im §622 BGB.
Allerdings gehe ich mal davon aus, dass Du nicht ordentlich kündigen kannst. Ist zumindest die Regel bei befristeten Arbeitsverträgen. Wie gesagt, das steht aber im Arbeitsvertrag und kann hier nicht beantwortet werden, da wir Deinen Vertrag nicht kennen.

Ob ein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt kann auf Basis des hier kurz erläuterten SV auch nicht abschließend geklärt werden.

Lese Deinen Arbeitsvertrag und sage uns was dort zum Thema Kündigung genau steht.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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  #3  
Alt 06.11.2009, 10:13
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charly100 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Daumen hoch Nachtschicht

Rede doch mal mit deiner Zeitarbeitsfirma-vielleicht können die da was machen.

Bei Zeitarbeitsfirmen kann man vielleicht auch in ein anderes Unternehmen wechseln -wegen der Nachtschicht!!!

Sage ihnen du wolltest es versuchen -aber kommst eben nicht damit klar-ein Versuch ist es wert!!!
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  #4  
Alt 09.11.2009, 06:15
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Alla09 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Leute!
Danke für eure Antworten! In meinem Vertrag steht:" Auch während der Befristung kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien nach den Bestimmungen der in § 12 genanten Tarifverträge on ihrer jeweils gültigen Fassung gekündigt werden.
1.1 Befristung gemäß §14. Abs. „ Tz BfG in Verbindung mit den in § 12 genannten Tarifverträgen in ihrer jeweiligen gültigen Fassung ohne Sachgrund.
1.2 Die ersten 6 Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses gelten, als Probezeit.
Was ist überhaupt § 12?
Mit Freundlichen Grüß
A.
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  #5  
Alt 09.11.2009, 08:31
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Zitat:
Zitat von Alla09 Beitrag anzeigen
Was ist überhaupt § 12
So wie ich das interpretiere der §12 Deines Arbeitsvertrages.
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