Kündigung in der Ausbildung während der Probezeit
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Kündigung in der Ausbildung während der Probezeit

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  #1  
Alt 05.08.2009, 21:51
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Guten Abend an alle Forenmitglieder,

eins vorneweg: Ich habe mir schon viele Themen bzgl. der Kündigungen in der Ausbildungszeit durchgelesen, bitte versteht es nicht falsch wenn ich nochmal auf Nummer sicher gehen will und ich meinen persönlichen Fall hier schildern möchte.

Ich bin 18 Jahre alt und habe erst vorgestern meine Ausbildung in einer Bankfiliale angefangen. Schon Wochen vor der Ausbildung konnte ich Nachts nicht schlafen, weil ich für diese Ausbildung in eine 90 km entfernte Stadt umziehen musste und das Geld drohte knapp zu werden. Seit dem Beginn der Ausbildung ist es extrem schlimm. Meine Schwester konnte mich zwar etwas unterstützen, aber selbst bei der sparsamsten Lebensweise wird mir das Geld jetzt schon knapp. Erschwerend dazu musste ich feststellen, das die Geschäftspraktiken in der Filiale nicht zu meinen Moralvorstellungen passen.

Wegen diesen Gründen möchte ich mein Ausbildungsverhältnis noch in der Probezeit, und das so schnell wie möglich, kündigen.
Als erstes würde ich gerne wissen, was nach der Kündigung auf mich zukommen könnte, und ob diese auch ohne Probleme möglich ist. Weiterhin weiß ich nicht, ob ich persönlich bei meinem Ausbilder/Filialleiter anrufen sollte, oder auch eine schriftliche Kündigung an den Unternehmenssitz reichen würde.
Als letztes wäre da noch die Frage wegen der Krankenversicherung: Könnte ich ohne Probleme wieder in die Familienversicherung meiner Eltern eintreten?

Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar.

LG

Marc

€dit: Eins habe ich doch noch vergessen: Was könnte mir das Arbeitsamt für Probleme machen? Auf das ALG würde ich lieber verzichten, da ich übergangsweise eine Teilzeit Stelle annehmen würde.
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  #2  
Alt 06.08.2009, 00:07
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Die Kündigung der Lehrstelle löst nicht deine Probleme.

Du bist 18, und deine Eltern müssten nach SGB II deine Versorgung übernehmen, bis du 25 bist. Können deine Eltern dich nicht versorgen, müssen deine Eltern (nicht du) ALG II beantragen, du wärest dann Mitglied in deren Bedarfsgemeinschaft.

Bis 23 könntest du dich auch familienkrankenversichern.

Es wäre sinnvoll, die Lehre zu machen, dann erwirbst du Anwartschaft auf ALG I, du hast Verdienst in Form deiner Ausbildungsvergütung. Wenn das Geld nicht reicht: je nach den Verhältnissen könntest du BAB, Wohngeld. Kindergeld beantragen.

Wenn du detailiierte Fragen stellst, kann man dir detailliert antworten.

Ohne exakte Angaben könnte man den Thread hier seitenlang fortsetzen und Szenarien entwerfen.
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MarcP (06.08.2009)

  #3  
Alt 06.08.2009, 01:10
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Dieser Entschluss mag vielleicht etwas Vorschnell klingen, aber bereits nach den ersten 3 Arbeitstagen musste ich für mich feststellen, dass das Bankwesen nicht meine Branche ist.
Durch die sehr kurzfristige Ausmusterung beim Bund musste ich mich schnell entscheiden was ich nach dem Abi machen wollte. Mangels Zeit konnte ich keine Praktika machen, deswegen war die Bank vollkommen Neuland für mich. Desweiteren hat die relativ hohe Ausbildungsvergütung einen starken Reiz gehabt (zu hohe Bezüge für BAB, nach den monatlichen Abgaben bleiben trotzdem nur 100-150€ für Lebensmittel und sonstiges).

Aber wie bereits oben geschrieben war es leider die falsche Entscheidung. Und eh ich 2 1/2 Jahre in eine Ausbildung investiere, die mich nicht interessiert, bin ich der Meinung, das ein früher Ausstieg sinnvoller ist als 2 1/2 gequälte Jahre bei der Bank.

Meine wichtigsten Fragen wären:
1.: Wie sollte gekündigt werden? Eine schriftliche Kündigung an die Zentrale + Telefongespräch mit dem Ausbilder oder nur das Kündigungsschreiben?

2.: Gibt es besondere Dinge, die ich bei der Kündigung einhalten muss (Form, Frist etc.)?

3.: Wäre ich Kindergeldberechtigt, falls ich für das Übergangsjahr einen Job auf 400€ Basis bekleide?

und 4.: Ist eine Meldung beim Arbeitsamt zwingend erforderlich? Mit unseren örtlichen Arge habe ich teils sehr schlechte Erfahrungen gemacht (Teilweise inkompetente Mitarbeiter und damit verbunden sehr lange Entscheidungswege die oft im Sand verlaufen).

Für eine Antwort wäre ich dir/euch sehr dankbar.

Falls ich etwas zu ungenau beschrieben habe, lasst es mich wissen. Bei diesem Gebiet habe ich leider keine Verwandten oder Bekannten die mir da weiterhelfen könnten.

Geändert von MarcP (06.08.2009 um 01:12 Uhr)
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  #4  
Alt 06.08.2009, 07:47
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Bitte nicht kündigen, bevor du dir über die sozialen Folgen im klaren bist.

Die erste und wichtigste Frage ist: Wie sieht der finanziele Background deiner Eltern aus? Können und wollen sie dich während einer Arbeitslosigkeit und einer Zeit ohne Ausbildung finanziell unterstützen?

Kannst du zurück ins Elternhaus (elterlicher Wohnraum) ?
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  #5  
Alt 06.08.2009, 08:04
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Standard Hallo Marc

BERUFSAUSBILDUNGSGESETZ § 22 BBiG Kündigung - JUSLINE Deutschland

Hier mal
§ 22 Kündigung


5 Gesetze verweisen aus 5 Artikeln auf § 22



(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.


(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden


1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,


2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.


(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.


(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.



Deine Frage nach dem Erhalt von Kindergeld über 18 findet auch hier eine Antwort:http://www.arbeitsagentur.de/Audiovi...ty=default.gif
7680 EUR ist die jährl. Höchstverdienstgrenze. Verdienst du auch nur 1 EUR mehr, gibt es für dich kein Ki - Geld. ( Es gibt hier Abzüge in Form von Werbungskosten die man als Freibeträge geltend machen kann. Z.B. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, wenn nicht vom AG steuerfrei ersetzt etc.)


Deine Fragen zur Arbeitsagentur:

Ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit ist eine Meldung bei der Arbeitsagentur
erforderlich, um rentenrechtliche Ansprüche nicht verfallen zu lassen.
Also einfach vorsorglich das machen, wenn du nicht gleich eine Anschlussbeschäftigung ausübst, bei der dich dann dein zukünftiger AG rentenversichert und auch krankenversichert.
Es wäre dann noch die weitere Versicherung bei deiner KK abzuklären.
Bei dieser würde ich vorsorglich anrufen bzw. auch eine schriftliche Anfrage machen. Es kann ja sein, dass du die Kasse wegen der beruflichen Veränderung wechseln must bzw. vorteilhafterweise kannst.


Gruss


und viel Erfolg weiterhin


wellen
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Geändert von wellen (06.08.2009 um 08:07 Uhr)
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  #6  
Alt 06.08.2009, 10:19
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Zitat:
Zitat von wellen Beitrag anzeigen
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
ACHTUNG: Das sind die gesetzlichen Kündigungsfristen!! Ich gehe stark davon aus, dass in Deinem ARbeitsvertrag etwas anderes geregelt ist. Alles andere würde mich zumindest bei einer größeren Bank wundern.

Eine weitere Bemerkung von meiner Seite: Bist Du wirklich sicher, dass Du bereits nach wenigen Tagen in der Ausbildung abschließend beurteilen kannst ob es Dir definitiv keinen Spass macht????? Ich würde zumindest bis zum Ende der Probezeit warten bevor ich einen endgültigen Beschluss zur Kündigung fassen würde. Du verlierst dabei nichts, da Du sicherlich so kurzfristig auch keine andere Beschäftigung/Asubildung finden wirst. Auch macht sich das nicht so gut im Lebenslauf, wenn man so kurzfristig "springt".
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  #7  
Alt 06.08.2009, 15:02
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Und eines will ich auch noch einwerfen,.. du hast es sogar selbst angeschnitten...

Die Ausbildungsvergütung als Bankkaufmann ist eine der höchsten, die es gibt.. das dürften nur noch die Industrie- und natürlich die Versicherungskaufleute toppen.. Ich schätze du dürftest um die 700/800 Euro kriegen..

Womit wir beim nächsten Punkt wären: Damit kann man leben. Viele Menschen tun das täglich.. viele leben von noch weniger. Also stellt sich die Frage, wo das ganze Geld hinläuft.. denn wenn du diese Ausbildung kündigst, brauchst du eine neue. Und anbetracht des Verdienstes bei der aktuellen, wird es eher weniger. Wie willst du das lösen? Nur im Umkreis deines Elternhauses suchen? Wenn das so möglich wäre, hättest du es doch bestimmt längst getan...

Wenn dir nur 150 Euro für Lebensmittel übrig bleiben (wobei ich das ehrlich gesagt bei meinem 1-Frau-Haushalt ausgebe... +/- 30.. ich käme also damit hin...) dann stimmt da irgendwas nicht.
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All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move.
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MarcP (06.08.2009)

  #8  
Alt 06.08.2009, 15:59
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Die erste und wichtigste Frage ist: Wie sieht der finanziele Background deiner Eltern aus? Können und wollen sie dich während einer Arbeitslosigkeit und einer Zeit ohne Ausbildung finanziell unterstützen?

Kannst du zurück ins Elternhaus (elterlicher Wohnraum) ?
Das ist schon besprochen. Meine Eltern würden mich wieder aufnehmen, die finanzielle Unterstützung würde auch glatt gehen.

@ Wellen: Vielen Dank für den sehr informativen Beitrag. Alles zu zitieren sprengt hier sicherlich den Rahmen, aber du hast mir sehr weitergeholfen!

@ Freaky: Leider befindet sich mein Ausbildungsvertrag noch in der Wohnung meiner Eltern. Aber ich werde am Wochenende schnell nochmal nachschauen.

@ Eauvive: Ich will hier keine Zahlen nennen, aber es ist weniger.
Mir ist auch durchaus bewusst, das manche Menschen von weniger leben können, aber wenn ich ehrlich bin fehlt es mir in der Sache auch an Reife. Ich mache keinen Hel daraus das es mir schwer fällt, von 0 auf 100 auf eigenen Beinen zu stehen. Deswegen ist das auch einer der Gründe für den Abbruch, neben der für mich uninteressanten Branche.
Zu der Lehrstellensuche in der Umgebung meines Elternhauses: Möglich ist es schon, aber da ich mich aus besagten Gründen erst Anfang 2009 bewerben konnte waren die meisten (Bank)lehrstellen schon vergeben oder viele Unternehmen haben auch gar nicht erst geantwortet.

An dieser Stelle schon mal vielen Dank an alle die mir geantwortet haben, ohne euch wäre ich verloren gewesen...
Eine offene Frage habe dann aber noch: Sollte die schriftliche Kündigung an den Filialleiter gehen oder an die Zentrale und würde beispielsweise die folgende Formulierung angemessen sein: "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis in ihrem Hause bis zum xx.xx.xxx. Mit freundlichen Grüßen xx" ?
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