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#1
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| Hallo Zusammen, ich habe ein Problem. Also ich habe meine Ausbildung abgeschlossen und wurde von meinem Betrieb übernommen, aber habe jetzt eine Probzeit von einem halben Jahr(bis 31.07.10), in der ich innerhalb zwei Wochen kündigen kann. Jetzt habe ich aber einen neuen Ausbildungsvertrag ab 01.09.10, und möchte aber schon im Mai meine Kündigung abgeben(aber bis zum 31.08. dort arbeiten), damit es ab 01.09 keine Personalengpässe gibt. Aber ich habe Angst davor, dass mein Betrieb mir dann kündigt und ich dann bis September arbeitslos bin. Nun meine Fage: Gibt es ein Gesetz dafür, wenn man selbst schon gekündigt hat, dass dann der Betrieb einen nicht nochmal kündigen kann? Wär super wenn mir jemand helfen kann. Danke im Vorraus |
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#2
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| Zitat:
Du kannst zwar für einen Termin weit voraus kündigen, das schützt dich aber nicht vor einer termingerechten ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber. Wäre das möglich, würden alle zum Rententermin kündigen und wären dann bis dahin unkündbar .Allgemein ist es auch so, dass es nicht besonders angenehm ist, in einem Betrieb zu arbeiten, wo man entweder selber gekündigt hat oder gekündigt wurde. Man gilt dann eher als tot und begraben, man ist für den Betrieb eigentlich nicht mehr existent und man wird dann auch so behandelt. Selbst wenn der Arbeitgeber das so akzeptiert, rate ich von einer derartigen Vorgehensweise ab. Denn deine Arbeitskollegen musst du auch mit einkalkulieren.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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